Drucksache - DS/0566/VI  

 
 
Betreff: Änderungen/Ergänzungen der Sondermerkmale des Berliner Mietspiegels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDSoziales/Mieterinteressen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
19.12.2007 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der BVV die Annahme der Drucksache DS/0566/VI – Änderungen/Ergänzungen der Sondermerkmale des Berliner Mietspiegels (Antrag der SPD-Fraktion) in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die energetische Bilanz eines Hauses für Mieter transparent dargestellt und mit der nächsten Aktualisierung des Berliner Mietspiegels als eigenständiges Merkmal in den Mietspiegel aufgenommen wird. Zugleich soll geprüft werden, ob in der Zukunft auch eine ökologische Bilanz von Häusern erstellt werden kann.

 

Begründung:

Der bisherige Mietspiegel zieht Kriterien wie das Wohnumfeld, die Größe der Wohnung sowie die Ausstattung von Küchen und Bädern heran, um die Einordnung in die entsprechende Mietpreisspanne zu beschreiben. Mit der kommenden Neuerhebung des Mietspiegels 2009 sollten der energetische Zustand des Gebäudes als neues Kriterium berücksichtigt werden, um die tatsächlich erhobenen Mieten differenzierter und besser abzubilden.

Eine unzureichende oder vorhandene Wärmedämmung wird als wohnwertminderndes oder -steigerndes Merkmal angenommen (zusätzliche Merkmale). Jedoch ist bislang für die Mieter der tatsächliche energetische Zustand des Mietobjektes nicht nachvollziehbar. Daher sind Energieausweise künftig in die Erhebung einzubeziehen.

Grundlegende Ausstattungen aber, die im Interesse des Mieters und der Allgemeinheit liegen, und zu erheblichen Nebenkosteneinsparungen führen können, wie z. B. der Einbau von Solaranlagen, von Heizsystemen mit Wärmerückgewinnung, von außen liegenden Verschattungseinrichtungen an Süd- und Westseiten, bleiben bisher unbeachtet und damit ohne Anreiz. Hierfür ist es an der Zeit eine Trendwende einzuleiten.

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die energetische und ökologische Bilanz eines Hauses mit der nächsten Aktualisierung des Berliner Mietspiegels als Sondermerkmal in den Mietspiegel aufgenommen wird, so dass für Wohnungen in Häusern ohne ausreichende Wärmedämmung und ohne effektive Heizsysteme der Spannenoberwert nicht mehr erreicht werden kann, im Gegenzug Investitionen in umweltschonende und regenerative Energien nutzende Systeme zur Wärme- und Energiegewinnung einen Aufschlag auf den Mittelwert ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis: 9:0:0

 

 
 

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