Drucksache - DS/0533/VI  

 
 
Betreff: Kindernotdienstnummern und Ansprechpartner in den Schulen und anderen Einrichtungen veröffentlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass an den Schulen und in anderen Einrichtungen des Bezirkes die für den Kinderschutz zuständigen Ansprechpartner einschließlich der Telefonnummern für Kinder und Jugendliche bekannt gemacht werden

 

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass an den Schulen und in anderen  Einrichtungen des Bezirkes die für den Kinderschutz zuständigen Ansprechpartner einschließlich der Telefonnummern für Kinder und Jugendliche bekannt gemacht werden. Damit sollen diese in die Lage versetzt werden, in entsprechenden Situationen selbstständig handeln zu können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Anliegen jederzeit an das Jugendamt wenden. Bezieht sich das Anliegen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist das Gespräch und mögliche Folgen wie Inobhutnahme auch ohne Information und Beteiligung der Personensorgeberechtigten möglich. Dies gilt ebenso für die Notdienste der Stadt Berlin. Die Jugendämter sind montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr persönlich oder telefonisch erreichbar. Dazu existiert die gemeinsame Servicenummer -55555. Außerhalb dieser Zeiten sind die Notdienste zuständig.

 

Polizei, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten und freie Träger der Jugendhilfe verweisen bei Bedarf an die Ansprechpartner in den Jugendämtern oder Notdiensten. In der Stadt Berlin wird eine sehr umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderschutz betrieben. In U- und S-Bahnen und an öffentlichen Plätzen wird vielfach auf Erreichbarkeiten verwiesen.

 

Im Jugendamt Lichtenberg existiert bereits seit 1993 eine Kinderschutzkoordination, zu deren Aufgaben neben der Sicherung der fachlichen Standards in diesem Bereich auch die Informationen über Ansprechpartner und Beratung für Dritte gehört. Unterstützt durch eine zeitweilige Arbeitgruppe im Jugendamt wurden damit seit vielen Jahren andere Fachdienste im Bezirk, aber auch Kitas, Schulen, Krankenhäuser usw. über Aufgaben und Erreichbarkeiten in Fällen von möglicher Kindeswohlgefährdung informiert.

 

Seit der Einführung des § 8a SGB VIII und des Netzwerkes Kinderschutz in Berlin wird ein verstärktes öffentliches Interesse deutlich. Für rechtliche Grundinformationen zum Thema Kinderschutz und für Ansprechpartner in diesem Bereich wurde bereits 2006 das sog. Handout Kinderschutz entwickelt, das anlässlich einer Pressekonferenz veröffentlicht wurde und seither im Internet auf den Seiten des Bezirksamtes Lichtenberg zu finden ist. Es wird regelmäßig aktualisiert.

 

Neben der bezirkseigenen Übersicht an Ansprechpartnern existieren Plakate und Handzettel mit den städtischen Notrufnummern von Kindernotdienst, Jugendnotdienst, Mädchen-notdienst und Hotline.

 

In den Jahren 2006 und 2007 erfolgten mehrere Fachtagungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte unter der Beteiligung von öffentlicher und freier Jugendhilfe, Schulen und anderen Arbeitsbereichen, in deren Auftrag die gesunde körperliche und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt.

 

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen mit Schulen wurde das Handout für Lichtenberg im Sommer 2007 auch den Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Lichtenberg, und der Abteilung Schule, Sport und Soziales, Amt für Schule und Sport  mit dem Ziel der Weiterleitung und Veröffentlichung des Materials an den Schulen bekannt gegeben. Im November 2007 wurden mit den Grundschulen in Lichtenberg Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet. Zu den gemeinsam erarbeiteten Verfahrensstandards gehört auch eine entsprechende Übersicht über Ansprechpartner im Bereich Kinderschutz. Damit verfügen bis Jahresende 2007 alle Grundschulen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung über das Material. Für 2008 ist die Erweiterung der Vereinbarungen auf die anderen Schultypen angedacht.

 

Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeiten in anderen Einrichtungen sind für den Bereich der Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulstationen etc. jeweils den Leitern und dem Personal bekannt. Dort erfolgen bei Bedarf Hinweise auf die Regionaldienste des Jugendamtes, auf Notdienste oder die Berliner Hotline.

 

Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage DS/0191/VI – Kinderschutz stärken – in der BVV-Sitzung vom 22. März 2007 verwiesen.

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Familie, Jugend und Gesundheit

 

 

 

 
 

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