Drucksache - DS/0515/VI  

 
 
Betreff: Sondermittel "Ein Herz für Kinder"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
07.11.2007 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung empfiehlt die Annahme der DS/0515/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.11.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde werden aus Sondermitteln der BVV 800,00  Euro für das Projekt „Ein Herz für Kinder“, welches zu Weihnachten Kinder von bedürftigen Familien unterstützt, zur  Verfügung gestellt.“

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Mittel wurden durch den Personal- und Finanzservice am 28.11.2007 im Kapitel 39 10, Titel 684 32 eingestellt.

 

Nach Übergabe des Zuwendungsbescheides an den Verein und nach Eintritt der Bestandskraft, erfolgte die Auszahlung der Zuwendung.

 

Die Kirchengemeinde hat inzwischen signalisiert, dass in der Kürze der Zeit, die zweckbestimmte Ausgabe der Zuwendungsmittel nicht mehr möglich war und die Mittel daher an das Bezirksamt zurückgezahlt werden.

 

 

 

 

 

Emmrich

 

 
 

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