Drucksache - DS/0424/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, im Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg von Berlin bei Kapitel 40 60, Titel 511 40 und 521 09 im Haushaltsjahr 2008 einen Sperrvermerk gemäß § 22 LHO in Höhe von 14 T€ bzw. 20 T€ anzubringen:
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:
1.) Im Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg von Berlin 2008 wurde bei Kapitel 40 60 / 511 40 ein Ansatz in Höhe von 41 T€ geplant. Entsprechend DS/0424/VI wurde gem. § 22 LHO ein Sperrvermerk in Höhe von 14 T€ angebracht. Somit stehen dem Amt Schule und Sport derzeit 27 T€ für Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Diese Mittel sind mit Stand 14.07.2008 in voller Höhe festgelegt und weitestgehend beauftragt. Das Bezirksamt bittet um Entsperrung o. g. Mittel bei Kapitel 40 60 / 511 40 in Höhe von 9 T€
Begründung:
Die zurzeit bei Kapitel 40 60 / 511 40 gesperrten Mittel in Höhe von 9 T€ werden benötigt, um erforderliche Sportgeräteprüfungen und Reparaturarbeiten in den 15 ehemaligen Schulsporthallen durchzuführen. Die ehemaligen Schulsportanlagen sind zum überwiegenden Teil aus personell-technischen Gründen erst im Mai 2008 dinglich an den Fachbereich Sport übertragen worden. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist der Eigentümer und Betreiber von Sporthallen/Sportplätzen zur jährlichen fachgerechten Sportgeräteprüfung verpflichtet, unterlässt er dies, können ggf. Schadensersatzansprüche von Nutzern der Sportanlagen geltend gemacht werden. Der Bedarf ist zur Abwehr von Gefahren und finanziellen Nachteilen für das Land Berlin sowie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes unabweisbar sowie zeitlich unaufschiebbar. Aufgrund der durch das Bezirksamt am 16.07.2008 verfügten haushaltsrechtlichen Beschränkungen bleiben 5 T€ weiterhin gesperrt.
2.) Im Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg von Berlin 2008 wurde bei Kapitel 40 60 / 521 09 ein Ansatz in Höhe von 100 T€ geplant. Entsprechend DS/0424/VI wurde gem. § 22 LHO ein Sperrvermerk in Höhe von 20 T€ angebracht. Somit stehen dem Amt Schule und Sport derzeit 80 T€ für Ausgaben zur Unterhaltung der Sportflächen zur Verfügung. Diese Mittel sind mit Stand 14.07.2008 in voller Höhe festgelegt und weitestgehend beauftragt. Das Bezirksamt bittet um Entsperrung o. g. Mittel bei Kapitel 40 60 / 521 09 in Höhe von 20 T€.
Begründung: Es werden Mittel in Höhe von 15 T€ für Pflegearbeiten am Wall der neu errichteten Sportanlage Fischerstraße erforderlich, um bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber den mit der Errichtung des Walls beauftragten Baufirmen zu erhalten. Weitere 5 T€ sind für die Reparatur von defekten Zaunanlagen auf den Sportanlagen Hauptstraße, Hauffstraße, Storkower Straße und im BVB-Stadion erforderlich. Sollten die Zaunanlagen nicht umgehend repariert werden, besteht Verletzungsgefahr für die Nutzer der Sportanlagen. Der Bedarf ist zur Abwendung von finanziellen Nachteilen für das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg, unabweisbar sowie zeitlich unaufschiebbar.
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