Drucksache - DS/0399/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht zu
prüfen, ob den Initiatoren von Volksbegehren
die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Unterschriftsbögen zu den
Zulassungsanträgen in ausreichender Anzahl in den Lichtenberger Bürgerämtern
auslegen zu können. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Mit der Drucksache DS/0399/IV wird das Bezirksamt ersucht,
dass die Initiatoren der Begehren (Berliner Wassertisch, Initiative Berliner
Bankenskandal c/o GRÜNE LIGA e.V.) die Möglichkeit bekommen, in den
Lichtenberger Bürgerämtern die Unterschriftsbögen zu den Zulassungsanträgen in
ausreichender Anzahl auslegen zu können. Die Möglichkeit von Volksinitiativen,
Volksbegehren und Volksentscheid ist in der Verfassung von Berlin vom
23.11.1995 – zuletzt geändert am 06.07.2006 – in Artikel 61
geregelt. Absatz 2 enthält einen Gesetzesvorbehalt. Der Gesetzentwurf des
Senats vom 03.07.2007 „Gesetz über Volksbegehren, Volksinitiative und
Volksbescheid (Abstimmungsgesetz AbstG) befindet sich derzeit in der Beratung
des Rats der Bürgermeister (RdB). Ab September ist die parlamentarischen
Beratung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand ist die
Sammlung von Unterschrift ausschließlich an festgelegten Orten zulässig. Die
Möglichkeit, die Unterschriftsblätter in den Lichtenberger Bürgerämtern
auszulegen, wäre nach herrschender Rechtslage eine sog. „freie
Sammlung“ und gegenwärtig rechtswidrig. Auch wenn das BA Lichtenberg
selbstverständlich jede legale Form der Demokratieausübung und des
bürgerschaftlichen Engagements voll unterstützt, besteht zum jetzigen Zeitpunkt
keine rechtmäßige Möglichkeit zur Unterschriftensammlung in den Lichtenberger
Bürgerämtern. Die Rechtslage ist eindeutig und so
lange die freie Sammlung von Unterschriften nicht rechtmäßig zugelassen ist,
kann auch Lichtenberg sich nicht im Sinne der Förderung von Demokratie über die
einheitliche Rechtsanwendung im Land Berlin hinwegsetzen. So bald die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen sind, besteht die Möglichkeit, in allen fünf
Bürgerämtern Lichtenbergs Unterschriftsbögen auszulegen. Berlin,
den
___________________ _____________________________ Emmrich Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Kultur und Bürgerdienste |
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