Drucksache - DS/0388/VI  

 
 
Betreff: Auslobung eines landschaftsplanerischen und architektonischen Ideenwettbewerbs für interdisziplinäre Planungsteams eingeladener Universitäten für den Obersee/Orankesee durch den Förderverein Obersee & Orankesee e. V.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Förderverein Obersee &. Orankesee e.V. hat einen landschaftsplanerischen und architektonischen Ideenwettbewerb für interdisziplinäre Planungsteams eingeladener Universität ausgelobt.  Die Wettbewerbsberatung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Wettbewerb soll durch das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt werden.

 

Schwerpunkt des Wettbewerbes ist die weitere Aufwertung des öffentlichen Freiraumes, insbesondere des Oberseeparkes. Der Förderverein Obersee &. Orankesee e.V. beabsichtigt, im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements Mittel zu aquirieren. Damit sollen zusätzliche Leistungen finanziert werden, um den vom Bezirksamt leistbaren Pflegestandard der öffentlichen Anlagen anzuheben.

 

Darüber hinaus soll der Wettbewerb dem Gedanken Mies van der Rohes von der Einheit zwischen Natur, Häusern und Menschen Rechnung tragen.

 

Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.

 

Durch den Wettbewerb werden die Parkanlagen Obersee/Orankesee in der Öffentlichkeit stärker bekannt, das Image des Bezirkes Lichtenberg wird verbessert.   

 

 

 

Berlin, den      .05.2007

 

 

                                                                                   

Emmrich                                                                     Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                    Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obersee – Orankesee

Land­schafts­pla­ne­ri­scher und ar­chi­tek­to­ni­scher Ide­en­wett­be­werb für in­ter­dis­zip­li­nä­re Pla­nungs­teams ein­ge­la­de­ner Uni­ver­si­tä­ten.

 

Aus­lo­bung

 

 

 

 

In­halts­ver­zeich­nis

 

 

 

 

Teil 1 Wettbewerbsverfahren

1.0. An­lass und Ziel / Vor­be­mer­kung

1.1. Aus­lober und Wett­be­werbs­durch­füh­rung

1.2. Art des Ver­fah­rens

1.3. Grund­sät­ze und Richt­li­ni­en für Wett­be­wer­be

1.4. Teil­neh­mer

1.5. Preis­ge­richt und Vor­prü­fung

1.6. Aus­ga­be der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen

1.7. Ein­lie­fe­rung der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen

1.8. Rück­fra­gen, Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um

1.9. Ver­zeich­nis der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen

1.10. Ge­for­der­te Leis­tun­gen

1.11. Be­ur­tei­lungs­ver­fah­ren

1.12. Prei­se und An­käu­fe

1.13. Wei­te­re Be­ar­bei­tung

1.14. Ei­gen­tum und Ur­he­ber­recht

1.15. Ver­fas­ser­er­klä­rung

1.16. Be­kannt­ga­be der Er­geb­nis­se / Aus­stel­lung der Ar­bei­ten

1.17. Haf­tung und Rück­ga­be

1.18. Zu­sam­men­fas­sung der Ter­mi­ne

 

Teil 2 Wett­be­werbs­auf­ga­be

2.1. Über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung

2.2. Ein­zel­as­pek­te

            2.2.1. Städ­te­bau

            2.2.2. Frei­flä­chen­pla­nung

            2.2.3. Öko­lo­gie

            2.2.4. Ar­chi­tek­tur

            2.2.5. Kunst

2.3. Lei­tun­gen

2.4. Bau­be­ginn und Kos­ten­rah­men

2.5. Be­ur­tei­lungs­kri­te­ri­en

 

Teil 3 Si­tu­a­ti­on und Pla­nungs­vor­ga­ben

3.1. Lage und Größe des Wett­be­werbs­ge­bie­tes

3.2. His­to­ri­sche Ent­wick­lung

3.3. Städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­ge­schich­te

3.4. Ver­kehr

3.5. Na­tur­haus­halt, Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung

3.6. Städ­te­bau­li­che und Land­schafts­pla­ne­ri­sche Pla­nungs­grund­la­gen

            3.6.1. Flä­chen­nut­zungs­plan

            3.6.2. Land­schaft­spro­gramm

            3.6.3. Be­reichs­ent­wick­lungs­pla­nung Ho­hen­schön­hau­sen - Süd HOH2

            3.6.4. Land­schaftsplan XXII - L - 5 Ober­see / Oran­ke­see

            3.6.5. Be­bau­ungs­plan XXII - 31 (Be­bau­ung um den Ober­see)

3.7. Denk­ma­le

 

 

Teil 1 Wettbwerbsverfahren

 

1          An­lass und Ziel / Vor­be­mer­kung

 

Der För­der­verein e.V. Ober­see & Oran­ke­see setzt sich mit Hil­fe die­ses Wett­be­werbs für die weitere Entwicklung des  Park­es Ober­see / Oran­ke­see ein.

 

Der land­schaftspla­ne­ri­sche und ar­chi­tek­to­ni­sche Ide­en­wett­be­werb ver­folgt das Ziel, für  ein     - auch über­be­zirk­lich be­deut­sa­mes - Ge­biet von ca. 17 ha ein Ge­samt­kon­zept zu er­ar­bei­ten, in wel­chem die Be­rei­che

- Städ­te­bau

- Frei­flä­chen­pla­nung

- Öko­lo­gie

- Ar­chi­tek­tur

- Kunst

be­ar­bei­tet wer­den sol­len.

 

Für den Park soll ein ge­stal­te­ri­sches Grund­ge­rüst ge­fun­den wer­den, wel­ches fle­xi­bel auf vo­raus­sicht­lich un­ter­schied­li­che Re­a­li­sie­rungs­zeit­räu­me und den sich än­dern­den Nut­zungs­vor­stel­lun­gen re­a­giert.

Es wird ein schlüs­si­ges Ge­samt­kon­zept mit kla­rer Grund­struk­tur er­war­tet, wel­ches die Ori­en­tie­rung im Raum er­leich­tert. Es sol­len dif­fe­ren­ziert ge­stal­te­te, at­trak­ti­ve  Räu­me mit unterschi­edliche­n An­ge­boten­ und­ At­mo­sphä­ren ent­ste­hen, die vor al­lem den An­woh­nern zu­gu­te kom­men sol­len.

Es wer­den dif­fe­ren­zier­te An­ge­bo­te so­wohl für das Be­we­gungs­be­dürf­nis als auch für Ruhe und Na­tur­ge­nuss er­war­tet (Park  mit zwei Ge­schwin­dig­kei­ten). Öko­lo­gisch wert­vol­le Be­rei­che sol­len in das Park­kon­zept ein­ge­bun­den wer­den. Eben­so können his­to­ri­sche Schich­ten und Re­lik­te be­rück­sich­ti­gt werden.

Da­rü­ber hi­naus sol­len ver­schie­de­ne Ar­chi­tek­tu­ren im Geist Mie­se van der Ro­hes ei­ner ge­stal­te­ri­schen, künst­le­ri­schen und wirt­schaft­li­chen Be­le­bung des Parks die­nen. Dem Gedanken Mies van der Rohes von der Einheit zwischen Natur, Häusern und Menschen soll Rechnung getragen werden.

 

 

1.1       Aus­lober und Wett­be­werbs­durch­füh­rung

 

Aus­lober:

För­der­verein e.V. Ober­see & Oran­ke­see

Ge­schäfts­stel­le

Herr Dr. Jörg Rit­ter

Ober­see­stras­se 48

13 053 Ber­lin

 

T. 030 / 982 29 81

F. 030 / 98 31 31 20

info@obersee-orankesee.de

www.obersee-orankesee.de

 

Vorstand:

Dr. Jörg Rit­ter, Vor­sit­zen­der, joerg.ritter@ober­see-orankesee.de

Mo­ni­ka Buh­lan, stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de, mo­buh@arcor.de

Dr. Ka­rin Dün­gel, Schrift­füh­re­rin, karin.duengel@ober­see-orankesee.de

 

 

Wettbewerbsberatung:

Se­nats­ver­wal­tung Stadt­ent­wick­lung

Ab­tei­lung II, Städ­te­bau und Pro­jek­te

Frau Al­mut Jir­ku

Brü­ckenstras­se 06

10 179 Ber­lin

 

T. 030 / 90 25 - 20 18

 

 

Wett­be­werbs­begleitung:

Be­zirks­amt Ber­lin Lich­ten­berg

Amt für Umwelt und Natur

Fr. Jaenisch

Alt Friedrichsfelde 60

10 315 Ber­lin Lich­ten­berg

 

T. 030 / 902 96 - 4230

 

 

Wettbewerbsdurchführung und Erstellung der Aus­lo­bungs­unterlagen:

Land­schafts­ar­chi­tekt

Jo­chen Gar­be

Schul­zen­dor­fer Stras­se 87

13 467 Ber­lin

 

T. 030 / 392 53 10

 

 

Die Architektenkammer Berlin wurde über die Absicht der Wettbewerbsdurchführung informiert.

 

 

1.2. Art des Ver­fah­rens

 

Die Aus­schrei­bung er­folgt als ein­ge­la­de­ner, ein­stu­fi­ger land­schaftspla­ne­ri­scher und architektonischer Ide­en­wett­be­werb. Die Ar­bei­ten wer­den ano­nym ab­ge­ge­ben. Die Wett­be­werbs­spra­che ist Deutsch.

 

 

1.3. Grund­sät­ze und Richt­li­ni­en für Wett­be­wer­be

 

Die Durch­füh­rung des Wett­be­werbs fin­det in Anlehnung an die "Grund­sät­ze und Richt­li­ni­en für Wett­be­wer­be" auf den Ge­bie­ten der Raum­pla­nung, des Städ­te­baus und des Bau­we­sens (GRW 1995) in der Fas­sung vom 22.12.2003 statt. Eine recht­li­che Verb­ind­lich­keit kann hier­aus nicht ab­ge­lei­tet wer­den.

 

Ein­verständ­nis: Je­der Teil­neh­mer, Preis­rich­ter, Sach­verstän­di­ge, Vor­prü­fer und Gast er­klärt sich durch sei­ne Be­tei­li­gung bzw. Mit­wir­kung am Ver­fah­ren mit den vor­lie­gen­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen und der An­wen­dung der GRW 1995 ein­ver­stan­den. Ver­laut­ba­run­gen je­der Art über In­halt und Ab­lauf vor und wäh­rend der Lauf­zeit des Wett­be­werbs­ver­fah­rens, inkl. der Ver­öf­fent­li­chung der Wett­be­werbs­er­geb­nis­se, dür­fen nur über Amt für Um­welt und Na­tur ab­ge­ge­ben wer­den.

 

Da­ten­schutz: Je­der Teil­neh­mer, Preis­rich­ter, Sach­verstän­di­ge, Vor­prü­fer, Gast und Auf­trag­neh­mer wil­ligt durch sei­ne Be­tei­li­gung bzw. Mit­wir­kung am Ver­fah­ren ein, dass sei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten im Zu­sam­men­hang mit o. g. Wett­be­werb für Ver­öf­fent­li­chun­gen jed­we­der Art ver­wen­det wer­den dür­fen. Ein­ge­tra­gen wer­den Name, An­schrift, Te­le­fon, Be­auf­tra­gung im Wett­be­werb, Kam­mer­mit­glied­schaft, Be­rufs­be­zeich­nung.

 

 

1.4. Teil­neh­mer

 

Zur Teil­nah­me am Wett­be­werb wer­den fol­gen­de Uni­ver­si­tä­ten ein­ge­la­den. Die schriftliche Anfrage zur Teilnahme erfolgte am 13.11.2006.

 

TU Ber­lin, Fach­be­reich VI

In­sti­tut für Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Um­welt­pla­nung

Frau Prof. Undi­ne Gi­se­ke

Franklinstras­se 28 / 29, Sekr. FR 2-6

10 587 Ber­lin

 

T. 030 / 314 - 28 193

T. 030 / 314 - 28 194 (Sieweke)

joerg.sieweke@tu-berlin.de

gi­seke@bgmr.de

www.tu-berlin.de/fak7/ilaup

 

 

Technische Fachhochschule Berlin

Fachbereich V, Landschaftsarchitektur

Frau Prof. Dr. - Ing. Roza Maria Kamp

Luxemburger Straße 10

13 353 Berlin

T. 030 / 45 04 - 39 23

T. 030 / 896 80 859 (H. Michel)

michel@locodrom.de

kamp@tfh-berlin.de

wpridik@web.de

 

 

TU Braun­schweig, Fach­be­reich III

In­sti­tut für Städ­te­bau und Land­schafts­pla­nung

Frau Prof. Gab­rie­le G. Kie­fer

Mühl­en­pfordt­stras­se 22

38106 Braun­schweig

 

T. 0531/ 391 - 23 64 (H. Ott)

g.kiefer@isl.bau.tu-bs.de

info@buero-kiefer.de

www.buero-kiefer.de

 

 

Brandenburgische Technische Universität Cottbus

Fakultät Architektur, Bauingenieurswesen und Stadtplanung

Prof. Bernd Huckriede

Konrad Wachsmann Allee 06

03 046 Cottbus

 

T. 03 55 / 69 - 22 20 (F. Minde)

bernd.huckriede@tu-cottbus.de

www.tu-cottbus.de/fakultaet2/

 

 

TU Dres­den, Fa­kul­tät Ar­chi­tek­tur

In­sti­tut für Land­schafts­ar­chi­tek­tur

Herr Prof. Christoph Schonhoff

Helm­holtzstr. 10, HÜL Ost­flü­gel 557

01 062 Dres­den

 

T. 0351 / 463 - 344 47 (In­sti­tut) T. 463 - 32 332 (Herr Jens Rossa)

j.rossa@rplusb.de

landarch@rcs.urz.tu-dresden.de

http://tu-dresden.de/die_tu_dres­den/fa­kul­ta­e­ten/fa­kul­ta­et_ar­chi­tek­tur/ila

 

 

Uni­ver­si­tät Han­no­ver, Fa­kul­tät Ar­chi­tek­tur und Land­schaft

In­sti­tut für Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Um­welt­pla­nung

Herr Prof. Udo Wei­la­cher

Her­ren­häu­ser Stras­se 2a

30419 Han­no­ver

 

T. 0511 / 762 - 26 95

wei­la­cher@ila.uni-hannover.de

www.laum.uni-hannover.de/fach­schaft/

 

 

Uni­ver­si­tät Karls­ru­he, Fa­kul­tät Bau - Geo - Um­welt

In­sti­tut für Land­schaft und Gar­ten

Herr Prof. D.P.L.G. Hen­ri Bava

Otto - Am­mann - Platz 01

76 128 Karls­ru­he

 

T. 0721/ 608 - 31 75 (H. Philip Denkinger)

philip.denkinger@lug.uni-karlsruhe.de

LUG@arch.uni-karlsruhe.de

www.lug.uni-karlsruhe.de

 

 

Uni­ver­si­tät Kas­sel, Fach­be­reich 6 Ar­chi­tek­tur, Stadt­pl. Land­schafts­pl.

In­sti­tut für Land­schafts­ar­chi­tek­tur / Ent­wurf

Frau Prof. Ari­a­ne Röntz

Gott­schalks­tras­se 26

34 109 Kas­sel

 

T. 0561 / 804 - 35 31

ro­entz@asl.uni-kassel.de

www.uni-kassel.de/fb6/fach­ge­bie­te/landschaftsarchitektur.htm

 

 

 

Fachhochschule Erfurt

Fachbereich Landschaftsarchitektur

Herr Prof. Frank Blecken

Herr Prof. Andreas Naumann

Leipziger Str. 77

99085 Erfurt

 

T. 0361 / 6700 – 223 bzw. – 258

dekanatl@fh-erfurt.de

www.fh-erfurt.de/la.htm

 

 

Fachhochschule Osnabrück

Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur

Herr Prof. Bernd Lehmann

Oldenburger Landstr. 24

49 090 Osnabrück

 

T. 05 41 /  969 - 51 10 (H. Junker 51 75, o. 0172 / 432 10 22)

dekanat-al@fh-osnabrueck.de

b.lehmann@fh-osnabrueck.de

 

 

Bauhaus-Universität Weimar

Fakultät für Architektur

Frau Dr. Regina König

Geschwister - Scholl - Strasse 08

99 423 Weimar

 

T. 036 43 / 58 - 31 27

info@uni-weimar.de

www.uni-weimar.de

 

 

Die Uni­ver­si­­ten stel­len für die Er­ar­bei­tung der Wett­be­werbs­auf­ga­be ein oder mehrere Pla­nungs­teams aus Stu­den­ten zu­sam­men, wel­che min­des­tens den fol­gen­den Fach­be­rei­chen an­ge­­ren müs­sen:

- Städ­te­bau

- Frei­raum­pla­nung

- Ar­chi­tek­tur

 

Eine Betreuung durch Lehrpersonal ist zulässig.

 

Ein aktueller Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­nach­weis der Teil­neh­mer ist der Ver­fas­ser­er­klä­rung bei­zufügen.

Die Teilnehmer müssen mind. im 6. Semester sein.

 

 

1.5. Preis­ge­richt und Vor­prü­fung

 

Fach­preis­rich­ter/in­nen:

- Frau Birgit Hammer, Land­schafts­ar­chi­tektin Berlin

- Frau Prof. Donata Valentien, Land­schafts­ar­chi­tektin München

- Herr Mi­cha­el Ka­schke, Land­schafts­ar­chi­tekt Hamburg

- Herr Prof. Paul Kahlfeldt, Architekt Berlin

Stell­ver­tre­ten­de Fach­preis­rich­ter/in­nen:

- Frau Barbara Hutter, Land­schafts­ar­chi­tektin Berlin

- Herr Carl Scha­ge­mann, Ar­chi­tekt Pots­dam

 

 

Sach­preis­rich­ter/in­nen:

- Frau Regula Lüscher, Senat für Stadtentwicklung, Senatsbaudirektorin

- Herr And­re­as Gei­sel, Be­zirksamt Lich­ten­berg, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt

  und Bauen

- Herr Dr. Jörg Rit­ter, För­der­verein e.V. Ober­see & Oran­ke­see

 

Stell­ver­tre­ten­de Sach­preis­rich­ter/in­nen:

- Herr Reiner Nagel, Senat für Stadtentwicklung, Abteilungsleiter Referat I

- Frau Angelika Nied, Be­zirksamt Lich­ten­berg, stellv. Fachbereichslei­terin Naturschutz und Landschaftsplanung

- Dr. Harry Düngel, För­der­verein e.V. Ober­see & Oran­ke­see

 

Sach­verstän­di­ge:

- N.N., Be­zirk Lich­ten­berg, Fachbereich Stadtplanung

- Frau Wita Noack, Lei­te­rin Mies van der Rohe – Haus

- Frau Ina Sa­ger, Amt für Um­welt und Na­tur, Be­zirks­amt Ber­lin Lich­ten­berg

 

Vor­prü­fung:

- Frau Kalkowsky, Amt für Um­welt und Na­tur, Be­zirks­amt Ber­lin Lich­ten­berg

- Herr Thomas Hillig, Architekt, Berlin

- Herr Jo­chen Gar­be, Land­schafts­ar­chi­tekt, Ber­lin

 

 

1.6. Aus­ga­be der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen

 

Die Un­ter­la­gen wer­den ausschließlich di­gi­tal ab dem 07.03.2007 auf CD ver­schickt.

 

 

1.7. Abgabe der Wett­be­werbs­ar­bei­ten

 

Ab­ga­be: Die Ar­bei­ten sind am 02.07.2007 von 14.00 bis 18.00 Uhr im  Am­t für Um­welt und Na­tur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, Alt Fried­richs­fel­de 60, 3. OG, Raum 307 10 319 Ber­lin Lich­ten­berg ab­zu­ge­ben oder am sel­ben Tag oder da­vor lie­gend per Post- oder Ku­rier­dienst ein­zu­rei­chen. Bei der Ein­rei­chung durch Post- oder Ku­rier­dienst ist eine Ko­pie des Ein­lie­fe­rungs­scheins, in glei­cher ano­ny­mi­sier­ter Wei­se wie die Ar­beit selbst, mit der Kenn­zif­fer ver­se­hen an den Aus­lober nach­zu­sen­den.

 

Ver­sand: Die Wett­be­werbs­ar­bei­ten sind zur Wah­rung der Ano­ny­mi­tät in ver­schlos­se­nem Zu­stand ohne Ab­sen­der oder sons­ti­gen Hin­weis auf den Ver­fas­ser, aber mit der Kenn­zahl und dem Ver­merk „Wett­be­werb "Mies van der Rohe - Park" ein­zu­rei­chen. Bei Zu­stel­lung durch Post- oder Ku­rier­dienst ist der Emp­fän­ger als Ab­sen­der an­zu­ge­ben. Der Teil­neh­mer bzw. die Teil­neh­me­rin hat da­für zu sor­gen, dass er bzw. sie den Nach­weis über die recht­zei­ti­ge Ein­lie­fe­rung füh­ren kann. Da der Ta­ges­stem­pel (Post) auf dem Ver­sand­gut  ein spä­te­res Da­tum auf­wei­sen kann, ist der Ein­lie­fe­rungs­schein maß­ge­bend. Ein­lie­fe­rungs­schei­ne sind da­her bis zum Ab­schluss des Ver­fah­rens auf­zu­be­wah­ren und auf An­for­de­rung vor­zu­le­gen.

 

Kenn­zeich­nung der Ar­bei­ten: Die Wett­be­werbs­ar­bei­ten sind in al­len Stü­cken nur durch eine gleich lau­ten­de Kenn­zahl zu be­zeich­nen. Sie ist aus sechs ara­bi­schen Zif­fern zu bil­den und in ei­ner Größe von 1 cm Höhe und 4 cm Brei­te auf je­dem Blatt und Schrift­stück in der rech­ten obe­ren Ecke an­zu­brin­gen. Die Kenn­zif­fer ist von den Teil­neh­mern selbst zu wäh­len. Die Wett­be­werbs­ver­fas­ser ha­ben die Ver­fas­ser­er­klä­rung mit ih­rer An­schrift in ei­nem ver­schlos­se­nen und un­durch­sich­ti­gen Um­schlag mit der glei­chen Kenn­zahl ab­zu­ge­ben, mit der sie ihre Wett­be­werbs­ar­beit ge­kenn­zeich­net ha­ben. Die­ser Um­schlag ist gleich­zei­tig mit der Wett­be­werbs­ar­beit ab­zu­ge­ben.

 

 

1.8. Rück­fra­gen, Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um

 

Rück­fra­gen: Die­se kön­nen zur Aus­lo­bung schrift­lich so­wie per e-mail (jochen.garbe@t-online.de) ge­stellt wer­den und müs­sen bis zum 11.04.2007 un­ter dem Kenn­wort „Wett­be­werb Mies van der Rohe - Park“ bei Land­schafts­ar­chi­tekt Jo­chen Gar­be, Schul­zen­dor­fer Stras­se 87, 13 467 Ber­lin, ein­ge­gan­gen sein. Die Rück­fra­gen wer­den mit dem Preis­ge­richt er­ör­tert und wäh­rend des Rück­fra­gen­kol­lo­qui­ums be­ant­wor­tet.

Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um: Das Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um mit den Teil­neh­men­den (verbindlich für mind. einen Vertreter je Team, Reisekosten werden erstattet) und dem Aus­lober fin­det am 12.04.2007 statt und beginnt mit einer Orts­be­ge­hung. Treff­punkt: 16.00 h, Mies van der Rohe - Haus, Ober­see­stras­se 60, 13 053 Ber­lin. Das Er­geb­nis­pro­to­koll des Rück­fra­gen­kol­lo­qui­ums mit der Zu­sam­men­stel­lung der Fra­gen und Ant­wor­ten wird anschl. al­len am Ver­fah­ren Be­tei­lig­ten per mail zu­ge­sandt. Es ist Best­and­teil der Aus­lo­bung.

 

 

1.9. Ver­zeich­nis der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen

 

Un­ter­la­gen des Wett­be­werbs sind:

- die vor­lie­gen­de Aus­lo­bung mit al­len An­la­gen (Ber­li­ner Park­land­schaft, Ex­kurs Park­ty­po­lo­gie, We­sent­li­che Merk­ma­le der Ar­chi­tek­tur von Mies van der Rohe)

- die schrift­li­che Be­ant­wor­tung al­ler Rück­fra­gen inkl. der ge­stell­ten Fra­gen (Pro­to­koll des Rück­fra­gen­kol­lo­qui­ums)

- die im Fol­gen­den auf­ge­führ­ten Plan­un­ter­la­gen in den an­ge­ge­be­nen Da­tei­for­ma­ten.

            - La­ge­plan / Ar­beits­plan, M 1 : 1.000 (dwg, pdf)

            - vor­läu­fi­ger Land­schaftsplan Maß­nah­men, M 1 : 1.000 (tif)

            - vor­läu­fi­ger Be­bau­ungs­plan, M 1 : 1.000 (tif)

            - Luft­bild aus Google Earth (jpg)

            - Fo­to­do­ku­men­ta­ti­on Pe­ter Buh­lan (jpg)

 

Hin­weis: Je­der Teil­neh­mer des Wett­be­werbs ver­pflich­tet sich, die vor­lie­gen­den di­gi­ta­len Da­ten und Plä­ne nur für die Be­tei­li­gung am Wett­be­werb zu nut­zen. Da­ten, die im Rah­men der Be­ar­bei­tung als Zwi­schen­pro­duk­te an­fal­len und nicht an den Aus­lober ab­ge­ge­ben wer­den, sind nach Ab­schluss des Wett­be­werbs zu lö­schen.

 

 

 

 

 

1.10. Ge­for­der­te Leis­tun­gen

 

Plä­ne:

a/ Ge­samt­kon­zept (einschl. Einbindung in das Quartier), far­big, M 1 : 1.000, Plan­größe DIN A1

b/ Detailausschnitt zur Ufergestaltung des Ober- oder Orankesees, farbig, M 1 : 200, Plan­größe DIN A1 (hinsichtl. ökol. Umgestaltung Spundwände)

c/ Dar­stel­lung der Architektur

a/ Ehem. Wirtshaus am Orankesee

b/ Strand­bad am Oran­ke­see, Umbau Sanitärbereich

c/ Strandbad am Orankesee, Neubau Saunaanlage

Maßstab und Dar­stel­lungs­form frei wähl­bar, Plan­größe DIN A1

 

Er­läu­ternde Dar­stel­lun­gen:

- Nach frei­er Wahl Per­spek­ti­ven oder Iso­me­tri­en zur Ver­deut­li­chung der Ent­wurf­sidee

- De­tails, An­sich­ten oder Schnit­te zur Ver­an­schau­li­chung wich­ti­ger Ent­wurf­se­le­men­te

- Er­läu­te­rungs­be­richt von max. drei Sei­ten DIN A 4 (So­fern der Text in die Plä­ne in­teg­riert wird, ist eine zu­sätz­li­che Ko­pie auf lo­sen Blät­tern er­for­der­lich)

- Zur ge­plan­ten Ve­ge­ta­ti­on wer­den mind. Aus­sa­gen zu Leit­baum­ar­ten und zur Ufer­ve­ge­ta­ti­on er­war­tet.

 

Sons­ti­ges:

- Prüf­plan, s/w, M 1 : 1.000 mit ein­deu­ti­ger Zu­ord­nung von Flä­chen und Ma­te­ri­a­li­en

- Ver­klei­ne­rung des Ge­samt­kon­zepts, M 1:1000 auf DIN A 4, s/w für die Vor­prü­fung als Da­tei

 

Zeichne­ri­sche Dar­stel­lung: Die Wett­be­werbs­er­geb­nis­se sol­len ne­ben Fach­pub­li­kum vor al­lem be­trof­fe­nen Bür­gern und po­li­ti­schen Gre­mi­en vor­ge­stellt wer­den. Des­we­gen ist bei der Dar­stel­lung des Kon­zepts da­rauf zu ach­ten, dass die Plä­ne auch für die All­ge­mein­heit les­bar sind. Die ge­for­der­ten Leis­tun­gen sind ge­rollt in Pa­pier­form, max. 110 gr. zu er­brin­gen (auf­wän­di­ge­re Ma­te­ri­a­li­en sind de­fi­ni­tiv nicht er­wünscht).

 

Wett­be­werbs­aus­stel­lung: Für die Prä­sen­ta­ti­on der Wett­be­werbs­ar­bei­ten steht pro Ar­beit eine Stell­ta­fel zur Ver­fü­gung. Die Hän­ge­flä­che pro Ta­fel be­trägt ca.: Höhe 186 cm und Brei­te 198 cm. Ge­plant ist eine Hän­gung von max 4 stk DIN A 1 - Blät­tern im Quer­for­mat, je 2 stk über­ei­nan­der. Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen, die über die Hän­ge­flä­che hi­naus­ge­hen, wer­den nicht be­rück­sich­tigt.

Je­der Teil­neh­mer darf nur eine Ar­beit ohne Va­ri­an­te ein­rei­chen. Wei­te­re Leis­tun­gen wie Mo­dell, Dias, Vi­deo etc. so­wie die ausschl. Ab­ga­be in di­gi­ta­ler Form sind nicht zu­ge­las­sen. Far­bi­ge Dar­stel­lun­gen so­wie er­läu­tern­de Skiz­zen sind zu­ge­las­sen.

 

 

1.11. Be­ur­tei­lungs­ver­fah­ren

 

Die ein­ge­reich­ten Ar­bei­ten wer­den mit Hil­fe ei­nes Kri­te­ri­en­ka­ta­lo­ges (sie­he Punkt 2.5.) vor­ge­prüft. Bei der Er­fül­lung die­ser Auf­ga­be kön­nen die Sach­verstän­di­gen zur Un­ter­stüt­zung der Vor­prü­fer hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Dem Preis­ge­richt wer­den die Er­geb­nis­se der Vor­prü­fung als Ent­schei­dungs­hil­fe zur Ver­fü­gung ge­stellt, die Be­ur­tei­lung der Ar­bei­ten bleibt dem Preis­ge­richt vor­be­hal­ten.

 

 

 

 

 

 

1.12. Prei­se und An­käu­fe

 

Für Kos­ten­er­stat­tun­gen und Prei­se ste­hen ins­ge­samt ca. 8.500,- Euro net­to zur Ver­fü­gung. Vo­raus­set­zung für die Kos­ten­er­stat­tung ist die Ab­ga­be ei­ner prüf­fä­hi­gen Ar­beit. Ge­plant ist fol­gen­de Auf­tei­lung:

 

- 1. Preis:                                                                   2.200,00 Euro

- 2. Preis:                                                                   1.400,00 Euro

- 3. Preis:                                                                   1.000,00 Euro

- Kos­ten­er­stat­tung je Team:                            500,00 Euro

 

Die Prei­se wer­den nach Ent­schei­dung des Preis­ge­richts un­ter Aus­schluss des Rechts­we­ges zu­ge­teilt. Das Preis­ge­richt kann ein­stim­mig eine an­de­re Ver­tei­lung be­schließen oder Preis­grup­pen bil­den. Die Mehr­werts­teu­er wird nicht er­stat­tet.

 

 

1.13. Wei­te­re Be­ar­bei­tung

 

Das Preis­ge­richt gibt eine schrift­li­che Emp­feh­lung für die wei­te­re Be­ar­bei­tung der Wett­be­werbs­auf­ga­be. Der Aus­lober kann ge­gen­wär­tig kein Auf­trags­ver­spre­chen ge­ben. Er wird aber - un­ter Wür­di­gung der Emp­feh­lun­gen des Preis­ge­richts - die Be­auf­tra­gung ei­nes oder meh­re­rer der Preis­trä­ger für die wei­te­re Be­ar­bei­tung - min­des­tens mit den Leis­tun­gen 2 und 3, nach § 15 HOAI - un­ter­stüt­zen, so­weit und so­bald die dem Wett­be­werb zu­grun­de lie­gen­de Auf­ga­be re­a­li­siert wer­den soll.

 

 

1.14. Ei­gen­tum und Ur­he­ber­recht

 

Die ein­ge­reich­ten Un­ter­la­gen der Wett­be­werbs­ar­bei­ten wer­den Ei­gen­tum des Aus­lobers. Das Ur­he­ber­recht und das Recht der Ver­öf­fent­li­chung der Ent­wür­fe blei­ben dem Ver­fas­ser er­hal­ten.

Der Aus­lober ist be­rech­tigt, die zur Be­ur­tei­lung zu­ge­las­se­nen Ar­bei­ten nach Ab­schluss des Wett­be­werbs ohne wei­te­re Ver­gü­tung zu do­ku­men­tie­ren, aus­zu­stel­len und (auch über Drit­te) zu ver­öf­fent­li­chen. Die Na­men der Ver­fas­ser wer­den da­bei ge­nannt.

 

 

1.15. Ver­fas­ser­er­klä­rung

 

Durch ihre Un­ter­schrift in der Ver­fas­ser­er­klä­rung (sie­he An­hang) ver­si­chern die Wett­be­werbs­teil­neh­men­den, dass sie die geis­ti­gen Ur­he­ber der Wett­be­werbs­ar­bei­ten sind.

 

 

1.16. Be­kannt­ga­be der Er­geb­nis­se / Aus­stel­lung der Ar­bei­ten

 

Das Er­geb­nis des Wett­be­werbs wird (un­ter Vor­be­halt der Prü­fung der Teil­nah­me­be­rech­ti­gung) al­len Teil­neh­men­den un­mit­tel­bar nach der Ent­schei­dung des Preis­ge­richts mit­ge­teilt und der Öf­fent­lich­keit über die Pres­se be­kannt ge­ge­ben.

Die zur Be­ur­tei­lung zu­ge­las­se­nen Wett­be­werbs­ar­bei­ten wer­den mit den Na­men der Ver­fas­ser und dem Preis­ge­richts­pro­to­koll öf­fent­lich aus­ge­stellt. Er­öff­nung, Ort und Dau­er der Aus­stel­lung wer­den den Wett­be­werbs­teil­neh­mern und der Pres­se be­kannt ge­ge­ben.

 

 

 

 

1.17. Haf­tung und Rück­ga­be

 

Für die Be­schä­di­gung oder den Ver­lust der ein­ge­reich­ten Ar­bei­ten haf­tet der Aus­lober nur im Fall nach­weis­bar schuld­haf­ten Ver­hal­ten.

 

 

1.18. Zu­sam­men­fas­sung der Ter­mi­ne

 

Bürgerinformationsveranstaltung:                           05.03.2007

Aus­ga­be der Wett­be­werbs­un­ter­la­gen digital:       02.04.2007

Rück­fra­gen schrift­lich bis:                                        10.04.2007

Rück­fra­gen­kol­lo­qui­um:                                             12.04.2007, 16.00 Uhr

Be­ant­wor­tung al­ler Fra­gen:                          30.04.2007

Ab­ga­be der Ar­bei­ten:                                               02.07.2007

Preis­ge­richt:                                                              06.07.2007

Information Prei­sträger:                                            09.07.2007

Aus­stel­lung der Preisträger                         08.09.2007

(im Rahmen des 2. Alt - Hohenschönhausener Seenfestes)

 

 

 

Teil 2 Wett­be­werbs­auf­ga­be

 

2.1. Über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung

 

Ne­ben den un­ter 1.0. ge­nann­ten Hin­wei­sen so­wie den u. g. Ein­zel­as­pek­ten wer­den fol­gen­de grund­sätz­li­chen Zie­le for­mu­liert:

- Erarbeitung eines Planungskonzeptes unter Beachtung des demographischen Wandels und einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung sowie der Genderkriterien

- Zu­sam­men­füh­rung der ge­gen­wär­tig ge­trenn­ten Park­an­la­gen zu ei­nem ge­mein­sa­men Park

- Verb­es­ser­te An­ge­bo­te (Spiel und Sport) für die Park­nut­zung durch die An­woh­ner

- Ver­bes­se­rung der vorh. We­ge­füh­rung und Inf­ra­struk­tur

- Gestal­te­ri­sche und öko­lo­gi­sche Ver­bes­se­rung der Ufer­si­tu­a­ti­on des Ober- und Oranke­sees

 

 

­2.2. Ein­zel­as­pek­te

 

2.2.1. Städ­te­bau  und Wegekonzeption

 

­- Ein­bin­dung des Parks und sei­ner Ein­gän­ge in die um­ge­ben­de städ­te­bau­li­che Struk­tur (Bau­kör­per, über­ge­ord­ne­te Ver­kehrs­ver­bin­dun­gen, Grünflä­chen und - ver­bin­dun­gen). Definition der Hauptzugänge mit entspr. gestalterischer Hervorhebung.

- Festlegung von Straßenbäumen im Bereich umliegenden Strassen (Wettbewerbsgrenzen), sowie Parkbuchten

- Gestaltung des Übergangs zum Wohngebiet Hansastr. (hier Betrachtung beider Bürgersteigseiten)

- Hierarchische Gliederung der Parkwege, Festlegung der Wegebreiten und Materialien (Barrierefreiheit beachten, sparsa­me Vers­ie­ge­lung neu­er Flä­che, ggf. Rück­bau bes­te­hen­der Flä­chen).

- Rundweg entl. der Wettbewerbsgrenzen um das ganze Gelände mit entspr. Materialzuweisung

- Beachtung der folgenden Punkte:

a/ Vorplatz Orankebad / Gertrudstrasse (u. a. Parkplatzkonzept für Strandbesucher)

b/ Straßenzug Orankestrand (Anbindung an Suermondtstr.)

c/ Straßendreieck am Oberseeplatz

d/ Querschnitt Oberseestrasse zw. Obersee- und Orankepark, Erhalt der Funktion als Strasse, Verkehrsberuhigung, optimale Einbindung in den Park

 

Hinweis:

- Die in der An­la­ge "Ent­wurf Be­bau­ungs­plan" ge­plan­ten Bau­fel­der sind nicht ver­än­der­bar, da diese vor allem hinsichtlich des gewünschten Uferschutzes fixiert worden sind.

 

Hinweis:

In der vor­ge­zo­ge­nen Bür­ger­be­tei­li­gung zum Be­bau­ungs­plan wur­de der Rück­bau der Ober­see­stras­se zwischen den Seen ab­ge­lehnt. Aus die­sem Grund müs­sen Vor­schlä­ge für eine Schließung der Ober­see­stras­se trag­fä­hi­ge gestalterische Al­ter­na­ti­ven auf­zei­gen. Ein vollständiger Rückbau ist gegenwärtig nicht erwünscht. Ziel ist eine verbesserte Einbindung der Fahrbahn in die Parkgestaltung, z. B. durch Verzicht auf Barrieren (Bordsteine).

 

 

2.2.2. Frei­flä­chen­pla­nung

 

- Gestaltung der Parkanlagen und Einordnung der gewünschten Nutzungen (Spiel/Sport, Ruhezonen, Kunst und Kultur, Architektur, gemeinsames Parkerlebnis beider Anlagen)

- He­raus­ar­bei­tung von vorh. oder neu­en Sicht­ach­sen (z. B. zum Mies van der Rohe - Haus).

- Funk­ti­o­na­le Ein­bin­dung der Was­ser­flä­chen in die Park­nut­zung.

- An­ge­bo­te für schnel­le (Be­we­gung, Spiel, Sport) und lang­sa­me Park­nut­zun­gen (Auf­ent­halt, Ent­span­nung). ggf. An­ge­bo­te für Ang­ler, ggf. Par­cours für Jog­ger, ggf. zu­sätzl. An­ge­bo­te für Schwim­mer.

- Vorschläge für die Umgestaltung der Erweiterungsfläche (Oberseestr. 5-7) des Orankeseeparkes unter Beachtung des Vegetationsbestandes, eventuell auch bauliche Anlagen für eine öffentliche Nutzung

- Vorschläge für die Detaillösung von möglichen Einfriedungen (gebaut / natürlich, mit / ohne Tore).

- Vorschläge für optische Verbindung  zwischen Ober- und Orankesee (hier: Zäsur durch die private Nutzung des Orankebades beachten)

- Vorschläge für die einheitliche Gestaltung des Informations- und Beleuchtungssystems, sowie der Außenmöbel.

 

Hinweis:

Vorhandene. Qualitäten, wie Platanenallee und Hecken südlich und östlich Parkgrenze, Rodelberg und

vorhandene Geländetopografie soll erhalten bleiben.

Hinweis:

Mit Bo­den­be­we­gun­gen ist spar­sam um­zu­ge­hen.

 

 

2.2.3. Öko­lo­gie und Bepflanzung

 

- Er­halt wert­vol­ler Bio­to­pe und wertvoller vorhandener Bäu­me

- Entwicklung eines "Naturlehrpfades" inklusive Materialzuweisung für das Nordufer Obersee (bei schwierigen topographischen Bedingungen auch als Steg im Wasser)

- Festlegung von gestalteten / naturnahen Uferbereichen

- Maßnahmen zur Renaturierung der gegenwärtigen verbauten Uferbereiche (z. B. Schilfgürtel).

- Festlegung von zu­sätzlichen Le­bens­räu­men für Fau­na und Flo­ra.

- Neue Ve­ge­ta­ti­ons­ele­men­te mit ge­rin­gem Pfle­ge­auf­wand.

- Vor­schlä­ge für Stau­den, Zwie­bel­pflan­zen mit ge­rin­gem Pfle­ge­auf­wand.

2.2.4. Ar­chi­tek­tur

 

- Vor­schlä­ge für Neu­bau­ten, Re­no­vie­run­gen und baulichen Er­gän­zun­gen.

- Alle ge­plan­ten Baum­aß­nah­men sol­len ein­deu­tig im Geist Mies van der Ro­hes ent­wi­ckelt wer­den. Zi­ta­te re­a­li­sier­ter Vor­ha­ben sind nicht erwünscht. Es werden Vor­schlä­ge erwartet, wie sei­ne Pla­nun­gen in der Ge­gen­wart aus­se­hen könn­ten.

- Gast­ro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen (ehem. Wirts­haus am Oran­ke­see, Strand­bad am Oran­ke­see) sind er­wünscht. Das Park­kon­zept muss je­doch auch funk­ti­o­nie­ren, wenn sich kei­ne Be­trei­ber für sol­che Ein­rich­tun­gen fin­den.

 

- Baufeld 1: "ehem. Wirts­haus am Oran­ke­see"

Neu­bau ei­nes Mehr­zweck­ge­bäu­des mit den Funk­ti­o­nen Gast­ro­no­mie, Ver­an­stal­tung, Ge­wer­be.

-         Die Gestaltung des Gebäudes kann innerhalb der Grundstücksgrenzen des ehemaligen Wirtshauses erfolgen. Auf dem angrenzenden Grundstück Oberseestr. 5-7 kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Vegetation auch ein Baukörper für öffentliche Nutzungen angeboten werden.

-          Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück ein Gartenlokal welches überwiegend im Sommer genutzt wird.

-         Für den Bauplatz sollen Ideen entwickelt werden, die den ganzjährigen Restaurant- und Schankbetrieb (mit Saal für max. 100 Personen, der geteilt werden kann) ermöglichen. Es ist den Wettbewerbsteilnehmern überlassen ob die Funktionen zusammengefasst oder solitär gestaltet werden. In jedem Fall muss die Bebauung sich dem Parkkonzept und dem Landschaftraum unterordnen.

-         Die Baukörpergestaltung sollte nach Möglichkeit eingeschossig erfolgen.

-         Das Gesamtgrundstück ist ca. 5.500 qm groß.

-         Die Bebaubarkeit wird mit einer max. GRZ von 0,3 und einer max. GFZ von 0,35 definiert.

 

- Baufeld 2: "Strand­bad am Oran­ke­see - Neubau Sanitärbereich"

Re­no­vie­rung und Er­gän­zung der vorhandenen Bau­substanz.

-         Das Strandbad am Orankesee soll im Wesentlichen in seiner Struktur erhalten bleiben und vorerst nur durch einen Sanitärtrakt ergänzt werden.

-         Es sollten jeweils 5 Toiletten einschließlich der erforderlichen Waschgelegenheiten für Damen und Herren vorgesehen werden.

-         Der Ergänzungsbau sollte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden Gebäuden des Freibades platziert werden. Auch eine Erweiterung der Bestandsgebäude ist denkbar.

-         Es ist den Wettbewerbsteilnehmern freigestellt Vorschläge für eine komplette Neubebauung zu unterbreiten. Dabei ist zu beachten, dass während der Hochsaison mit bis zu 2.500 Besuchern pro Tag gerechnet wird.

 

- Bau­feld 3: "Strand­bad am Oran­ke­see - Neubau Saunaanlage"

Neubau einer öffentlichen Saunaanlage am Ufer oder auf der Wasserfläche des Orankesees.

-         Der Bauplatz für den Neubau einer Saunaanlage befindet sich in der südöstlichen kleinen Bucht des Orankesees (innerhalb der Grundstücksgrenzen des Strandbades).

-         Hier soll ein eigenständig funktionierendes Gebäude geplant werden, welches auch unabhängig vom Freibad betrieben werden kann.

-         Vorgesehen sind drei Saunen für jeweils 8 Nutzer mit den erforderlichen Nebenanlagen wie Duschen, Toiletten, Umkleiden und Ruhebereich. Eine kleine Saftbar für maximal 20 Personen muss ebenfalls integriert werden.

-         Die geplante Bebauung sollte eine Grundfläche von 500 qm nicht überschreiten und eingeschossig geplant werden.

-         Der Bauplatz wird nicht eindeutig festgelegt. Eine Überbauung von Wasserflächen ist vorstellbar.

 

Se­kun­där­ar­chi­tek­tu­ren für Wet­ter­schutz, Ver­an­stal­tun­gen (z. B. Pavillon zw. Ober- und Orankesee) können integriert werden.

Aussagen zur Weiterverwendung des Gärtnerhofes in der Waldowstrasse zwecks zukünftiger Unterhaltung der gesamten Anlage.

 

 

2.2.5. Kunst

 

- Fest­le­gung von Stand­or­ten für fes­te und wech­seln­de Aus­stel­lung.

 

 

2.3. Lei­tun­gen

 

In Berei­chen, wo Lei­tun­gen lie­gen, sind die ent­spre­chen­den Auf­la­gen un­be­dingt ein­zu­hal­ten. Lei­tungs­ver­la­ge­run­gen sind nicht mög­lich. Be­kann­te Lei­tun­gen sind im La­ge­plan ein­ge­tra­gen.

 

 

2.4. Bau­be­ginn und Kos­ten­rah­men

 

Bau­be­ginn: Für ei­nen Bau­be­ginn kann ge­gen­wär­tig kein Zeit­ho­ri­zont be­stimmt wer­den.

 

Kos­ten­rah­men: Für die Park­ge­stal­tung soll eine Net­to­bau­sum­me von durch­schnitt­lich 50,00 € brut­to / qm (ohne die See­flä­chen) nicht über­schrit­ten wer­den.

Für mög­li­che Bau­wer­ke soll eine Net­to­bau­sum­me von durch­schnitt­lich 1.500,00 € brut­to / cbm (um­bau­ter Raum) nicht über­schrit­ten wer­den.

Im Kos­ten­rah­men nicht ein­zu­rech­nen sind Be­trä­ge für die mög­li­che Be­sei­ti­gung be­las­te­ter Bö­den.

 

 

2.5. Be­ur­tei­lungs­kri­te­ri­en

 

- Umsetzung der Ziele

- Städ­te­bau­li­che Ein­bin­dung

- Raum­bil­dung und -ver­knüp­fung

- Er­schließung und in­ne­re Ord­nung

- Berücksichtigung und Entwicklung der Schutzgüter

- Umgang mit der demographischen Entwicklung

- Gendergerechte Gestaltung des Parks

- Ve­ge­ta­ti­ons­ein­bin­dung und -ver­wen­dung, Ma­te­ri­al­wahl

 

- Ent­wick­lungs­fä­hig­keit des Parks

 

- Ein­hal­tung ver­bind­li­cher Vor­ga­ben (Teil 2.2.)

- Wirts­chaft­lich­keit in Be­zug auf Pfle­ge und Un­ter­hal­tung

 

Gewichtung der Bestandteile "Parkplanung" / "Architektur" / "Integration der Architektur":

Voraus. 50 / 30 / 20 %.

 

 

 

 

Teil 3 Si­tu­a­ti­on und Pla­nungs­vor­ga­ben

 

3.1. Lage und Grös­se des Wett­be­werbs­ge­bie­tes

 

- Orts­teil Ho­hen­schön­hau­sen

- Flä­che: ca. 17 ha (inkl. Wasserflächen)

- Be­gren­zung durch die um­lie­gen­den Straßen­zü­ge

 

 

3.2. His­to­ri­sche Ent­wick­lung

 

Mit der Par­zel­lie­rung des Rit­ter­guts Ho­hen­schön­hau­sen, Ende des 19. Jahr­hun­derts entstan­den süd­lich des Oran­ke­sees die ers­ten Vil­len. Mit der In­be­trieb­nah­me der Lö­wen­brau­e­rei 1894 setz­te eine ra­san­te Sied­lungs­ent­wick­lung ein, die so­wohl die in­dust­ri­el­le Ent­wick­lung des Ge­biets als auch das Land­schafts- und Sied­lungs­bild maß­ge­blich be­ein­fluss­ten.

1895 wur­de zum Zwe­cke der Brauch­was­ser­ent­nah­me die nahe des Lind­wer­der Ber­ges be­find­li­chen Sen­ken Lind­wer­der Lake und Elspfuhl mit Was­ser auf­ge­füllt. Die­ser künst­lich ge­schaf­fe­ne See er­hielt auf­grund sei­ner hö­he­ren Lage ge­gen­über dem Oran­ke­see den Na­men Ober­see. Die bei­den Seen wur­den durch ei­nen Damm von­ei­nan­der ge­trennt, der die Tras­se der heu­ti­gen Ober­see­stras­se bil­det.

(Quel­le: Land­schaftsplan XXXII - L - 5, Büro Wall­mann)

 

1912 / 13 entstand auf dem Ge­län­de zwi­schen dem Ober­see und der an­lie­gen­den Waldowstras­se der Ober­see­park. Mit der Um­set­zung der An­la­ge wur­de Otto Wer­ner be­auf­tragt. Auf­grund des Ers­ten Welt­kriegs muss­ten die Ar­bei­ten zu­nächst un­ter­bro­chen wer­den, der Park wur­de letzt­end­lich 1920 fer­tig­gestellt. Um die 164 im Ers­ten Welt­krieg ge­fal­le­nen Ho­hen­schön­hau­sener zu eh­ren, wur­den die Plä­ne um­ge­än­dert und ein Hel­den­ge­denks­tein hin­zu­ge­fügt.

Ver­gli­chen mit 1920 sind heu­te al­ler­dings we­sent­li­che Un­ter­schie­de in der An­la­ge aus­zu­ma­chen. Der Be­su­cher be­trat da­mals den Park durch ei­nen klei­nen Pa­vil­lon. Das We­ge­netz, das den Park durch­zieht, war we­sent­lich eng­ma­schi­ger. Zu­dem lie­fen die meis­ten Wege auf den so ge­nann­ten Eh­ren­hain im Süd­osten des Parks zu. So­wohl der Pa­vil­lon als auch das Denk­mal wur­den im Zwei­ten Welt­krieg zer­stört, das Ge­län­de wur­de vor­läu­fig zum Sperr­ge­biet er­klärt, da sich hier die Woh­nun­gen ei­ni­ger hoch­ran­gi­ger so­wje­ti­scher Mi­li­tärs be­fan­den. Bis Ende der 1950 er Jah­re war das Ge­biet nicht zu­gäng­lich. Der 5,5 Hek­tar große Park wur­de in den Jah­ren 1996 / 97 saniert und lädt seit­dem wie­der zu Spa­zier­gän­gen ein.

Eben­falls un­mit­tel­bar am See ge­le­gen ist das Mies van der Rohe - Haus. Es ist das letz­te von dem re­nom­mier­ten Ar­chi­tek­ten ent­wor­fe­ne Wohn­haus in Deutsch­land. Der Bau be­fin­det sich an der Nord­sei­te des Sees an der Ober­see­stras­se Nr. 60.

(Quel­le: Wi­ki­pe­dia, Stich­wort "Ober­see­park")

 

 

3.3. Städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­ge­schich­te

 

Auf­grund der fort­schritt­li­chen Ent­wick­lung und der gu­ten Ver­sor­gung Ho­hen­schön­hau­sens mit Strom, Was­ser und Ka­na­li­sa­ti­on, aber auch durch die Lage und die un­mit­tel­ba­re Nähe zu den bei­den Seen, be­saß die neue Vil­len­ko­lo­nie eine sehr hohe At­trak­ti­vi­tät. Es entstan­den ent­spre­chend den Vor­schrif­ten der da­mals gel­ten­den Land­haus­bau­ord­nung vor­wie­gen­de ein- und zweistö­cki­ge Vil­len und Land­häu­ser.

Um der Nach­fra­ge der gut si­tu­ier­ten Be­woh­ner am Ober­see bzw. am Oran­ke­see nach ei­nem kul­ti­vier­ten Er­ho­lungs­be­reich in un­mit­tel­ba­rer Um­ge­bung nach­zu­kom­men, wur­de 1911 mit der An­la­ge des Ober­see­parks be­gon­nen. 1929 be­kam das Wirts­haus am Oran­ke­see ei­nen neu­en Päch­ter, der sich für die Ein­rich­tung ei­nes Strand­ba­des ein­setz­te, dem heu­ti­gen Strand­bad am Oran­ke­see.

(Quel­le: Land­schaftsplan XXXII - L - 5, Büro Wall­mann)

 

 

3.4. Ver­kehrs­pla­ne­ri­sche Kon­zep­te

 

- Haupt­ver­kehrs­stras­sen

- Sied­lungs­ver­kehr, Tem­po - 30 - Zone

- An­bin­dung an öf­fentl. Nah­ver­kehr

 

 

3.5. Na­tur­haus­halt, Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung

 

Na­tur­raum, Ge­o­lo­gie und Bo­den: Das Wett­be­werbs­ge­biet liegt auf ei­nem Hö­hen­ni­veau zw. 52 und 56 m ü. NN auf der Bar­nim­hoch­flä­che, die sich im Zuge der Weich­sel - Eis­zeit ge­bil­det hat. Die Grund­mo­rä­nen der Hoch­flä­che bes­te­hen aus Ge­schie­be­mer­gel auf leh­mi­gen Sand und Lehm und zeich­nen sich durch wel­li­ge, in den rand­li­chen Zo­nen auch flach­hü­ge­li­ge Lehm- und Sand­ge­bie­te aus.

In­nerh. des Wett­be­werbs­ge­biets exis­tie­ren ver­schie­de­ne Flä­chen mit ho­hem Vers­ie­ge­lungs­grad, die eine Be­ein­träch­ti­gung der Grund­was­ser­neu­bil­dung, der Kalt­luftent­ste­hung und der Le­bens­raum­qua­li­tät von Pflan­zen und Tie­ren dar­stel­len.

 

Ober­flä­chen­was­ser: Ober- und Oran­ke­see un­terste­hen der Zu­stän­dig­keit der Se­nats­ver­wal­tung für Stadt­ent­wick­lung - Ge­wäs­ser­un­ter­hal­tung. Der Oran­ke­see gilt als eu­tro­phes Ge­wäs­ser, das durch den Ba­de­be­trieb star­ken Stö­run­gen und Be­las­tun­gen aus­ge­setzt ist.

Auf­grund der bes­te­hen­den EU - Richt­li­nie für die Qua­li­tät von Ba­de­was­ser wer­den im Oran­ke­see Mess­er­geb­nis­se re­le­van­ter Gü­te­pa­ra­me­ter je­weils für die Ba­de­sai­son ei­nes Jah­res im 14 - tä­gi­gen Rhyth­mus er­mit­telt. Bei den Mess­er­geb­nis­sen fällt auf, dass vor al­lem die Sät­ti­gung des Was­sers mit Sau­erstoff un­na­tür­li­che Schwan­kun­gen zwi­schen sehr schlech­ten und für ein eu­tro­phes Ge­wäs­ser sehr gu­ten Er­geb­nis­sen zeigt. Die­se sind durch die Frisch­was­ser­zu­fuhr über den Tief­brun­nen zu er­klä­ren. Je nach Be­darf kann die Was­ser­qua­li­tät durch den Ein­lass von Grund­was­ser aus dem Tief­en­brun­nen ver­bes­sert und ent­spre­chend der EU - Richt­li­nie auf dem vor­ge­schrie­be­nen Ni­veau ge­hal­ten wer­den.

Der Ober­see wur­de 1895 künst­lich an­ge­legt. Sei­ne Ufer sind über­wie­gend durch Be­ton­tei­le (Anmerkung: durch Be­ton­tei­le ab­ge­deck­te Spund­wän­de) be­fes­tigt. Der Ober­see dient als Re­gen­was­se­rauf­fang­be­cken für die Straßenentwässerung der an­gren­zen­den Sied­lungs­be­rei­che. Es exis­tie­ren an meh­re­ren Stel­len Re­gen­was­ser­lei­tun­gen. Da­bei ge­langt das an­fal­len­de Re­gen­was­ser un­ge­klärt in den Ober­see.

Da das Was­ser nach sehr star­ken Re­gen­fäl­len über die Ufer tre­ten kann, exis­tiert auch am Ober­see eine An­bin­dung an das städ­ti­sche Ab­was­ser­netz. Um die Be­las­tun­gen für die Ka­na­li­sa­ti­on mög­lichst ge­ring zu hal­ten, wird nur in Aus­nah­me­fäl­len Was­ser aus dem Ober­see in das Ab­was­ser­netz ge­lei­tet.

Bis vor we­ni­gen Jah­ren exis­tier­ten da­rü­ber hi­naus ver­schie­de­nen il­le­ga­le Ein­lei­tun­gen, die mitt­ler­wei­le aber nicht mehr in Be­trieb sind.

Auf­grund der Tat­sa­che, dass das Re­genwasser un­ge­klärt in den Ober­see ein­ge­lei­tet wird, ist da­von aus­ge­hen, das die Was­ser­qua­li­tät des Ober­sees als nur un­zu­rei­chend ein­zustu­fen ist Hin­weis des Be­zirks: das Über­lauf­bau­werk am Ober­see wird z. Z. von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) saniert.).

 

Die Ufer der In­sel in der Mit­te des Sees sind un­be­fes­tigt. Durch die star­ken Was­ser­schwan­kun­gen und die da­mit ein­her­ge­hen­den Ero­si­on­ser­schei­nun­gen kam es in den letz­ten Jah­ren zu ei­ner Zwei­tei­lung der In­sel.

 

Grund­was­ser: In­nerhalb des Gel­tungs­be­rei­ches liegt der Grund­was­ser­stand 5 - 10 m un­ter der Ge­län­de­ober­flä­che. Wäh­rend die Ver­schmut­zungs­emp­find­lich­keit des Grund­was­sers im nörd­li­chen Teil des Un­ter­su­chungs­ge­biets zwi­schen Su­er­mondt­stras­se und Nord­ostufer des Ober­sees als hoch ein­ge­stuft wird, ist die Ver­schmut­zungs­emp­find­lich­keit in den üb­ri­gen Tei­len des Ge­biets als mit­tel ein­zustu­fen. Das Grund­was­ser gilt als re­la­tiv ge­schützt.

 

Bi­o­top- und Ar­ten­schutz: Im Gel­tungs­be­reich las­sen sich un­ter­schied­li­che Bio­top­ty­pen ab­gren­zen und be­schrei­ben. Es han­delt sich da­bei um ei­nen städ­ti­schen Über­gangs­be­reich, der von Ein­fa­mi­li­en­haus-, Rei­hen­haus- und Vil­len­be­bau­ung mit ho­hem Gar­ten­an­teil ge­prägt ist.

Im Zen­trum lie­gen zwei in­ten­siv ge­nutz­te Grün­an­la­gen. Die Park­an­la­gen am Ober­see bzw. Oran­ke­see un­ter­lie­gen in großen Tei­len ei­ner in­ten­si­ven und star­ken Nut­zung. Auch die bei­den Seen wer­den in­ten­siv ge­nutzt. Wäh­rend am Oran­ke­see klei­ne­re Schilf­grup­pen und mit Was­ser­pflan­zen be­deck­te Flä­chen vor­kom­men, feh­len am Ober­see entsprechende Struk­tur­ele­men­te völ­lig. Auf­grund der um­lau­fen­den Spund­wän­de an beiden Seen wei­sen die­se zu­dem eine sehr na­tur­fer­ne Ge­stal­tung auf. Auf der Insel wurde in den letzten Jahren eine Eisvogelbrut nachgewiesen. Einzelne Amphibien (Teichfrösche) wandern aus dem nördlich gelegenen Naturschutzgebiet Fauler See zu.

Die Be­wer­tung der Bio­top­ty­pen hat ge­zeigt, dass auf­grund der sehr in­ten­si­ven Nut­zung ins­ge­samt eher von ei­ner mitt­le­ren Bi­o­top- und Ar­ten­viel­falt aus­zu­ge­hen ist.

 

Land­schafts­bild: Zu den be­rei­chern­den und prä­gen­den Struk­tu­ren des Ober­see­parks ge­hö­ren ver­schie­de­ne Ele­men­te, wie z. B. der Was­ser­turm an der Wald­owstraße. Im Zen­trum der Park­an­la­ge be­fin­den sich der See mit sei­nem wei­den­be­stan­de­nen Ufer, so­wie die In­sel mit ih­rem z. T. bi­zar­ren Wei­den­be­stand. Wäh­rend der See vollstän­dig mit ei­ner Spund­wand inkl. Be­ton­ab­de­ckung ein­ge­fasst ist, weist die In­sel ei­nen na­tür­li­chen Land - Was­ser - Über­gang auf. Zu wei­te­ren prä­gen­den Ele­men­ten ge­hört insb. der alte Baum­be­stand.

Auch das Land­schafts­bild des Oran­ke­sees wird we­sent­lich von dem im Zen­trum der Grün­flä­che lie­gen­den See be­stimmt. Der Oran­ke­see­park zeich­net sich eben­falls durch al­ten Baum­be­stand aus. Im Nor­den des Sees be­fin­det sich das Frei­bad Oran­ke­see.

 

Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung: Un­ter Be­rück­sich­ti­gung der Ein­zugs­ra­di­en bes­teht eine aus­rei­chen­de Ver­sor­gung mit woh­nungs­na­hen Er­ho­lungs­flä­chen nur für die Wohn­ge­biet um den Ober­see und den Oran­ke­see. Die sehr gute Ver­sor­gung wird durch den ho­hen Grün­an­teil an pri­va­ten und hal­böf­fent­li­chen Flä­chen noch ver­bes­sert.

Die An­la­gen Oran­ke­see- und Ober­see­park ste­hen den Ber­li­nern und vor al­lem den Be­woh­nern der um­lie­gen­den Sied­lun­gen in die­ser Form seit den 20er Jah­ren zur Er­ho­lungs­nut­zung zur Ver­fü­gung. Mit der Nut­zung durch die so­wje­ti­schen Trup­pen und spä­ter durch das Mi­nis­te­ri­um für Staats­si­cher­heit war in den an­gren­zen­den Be­rei­chen des Ober­see­parks die Nutz­bar­keit nach dem 2. Welt­krieg mit Ein­schrän­kun­gen ver­bun­den. Seit 1990 ste­ht  ein Uferweg am Nordufer des Obersees zusätzlich zur Verfügung. Er wurde aber nur provisorisch angelegt, die privaten Grundstücke ragen z.T. bis unmittelbar an die Uferlinie an den Obersee heran. Die Sa­nie­rungs­ar­bei­ten an We­gen und ver­schie­de­nen Neu­pflan­zun­gen wur­den 1997 wei­test­ge­hend ab­ge­schlos­sen.

Die Un­ter­ver­sor­gung der um­lie­gen­den Wohn­ge­bie­te (vor­wie­gend im Be­zirk Pankow) mit öf­fent­li­chen woh­nungs- bzw. sied­lungs­na­hen Frei­räu­men be­dingt den ho­hen Stel­len­wert der Park­an­la­gen für die Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung.

Ober­see- und Oran­ke­see­park un­ter­schei­den sich bisher auf­grund ih­rer Nut­zungs­struk­tu­ren in der Er­ho­lungs­funk­ti­on. Wäh­rend der Oran­ke­see­ durch das Strand­bad in­ten­si­ve Er­ho­lungs­funk­ti­o­nen er­füllt und im Som­mer sehr be­liebt ist, wird der Ober­see­park we­gen sei­ner of­fe­nen, aus­ge­dehn­ten Zier­ra­sen­flä­chen un­ter at­trak­ti­ven Alt­bau­mbe­stän­den vor­zugs­wei­se für ru­hi­ge­re Er­ho­lungs­for­men wie La­gern, Kin­der­spiel und Na­tur­be­obach­tung ge­nutzt.

Lauf­trai­ning, Spa­zier­gän­ge, Hun­de­aus­lauf und An­geln (beide Seen sind an den Deutschen Anglerverband als Angelgewässer verpachtet) sind in bei­den Park­an­la­gen be­lieb­te Nut­zungs­mög­lich­kei­ten und Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten. Mit der Kün­di­gung des Pacht­ver­tra­ges und der da­mit ver­bun­de­nen Auf­ga­be der Nut­zung des Wirts­hau­ses am Oran­ke­see ging ein be­deu­ten­der An­zie­hungs­punkt am Oran­ke­see­park ver­lo­ren. Es kam zu Van­da­lis­mus­schä­den und Ende Ok­to­ber 1997 zu ei­nem Brand, der das Ge­bäu­de in großen Tei­len zer­stör­te. Die Ge­bäu­de­res­te des Wirts­hau­ses wur­den mitt­ler­wei­le ab­ge­tra­gen.

Mög­lich­kei­ten zum ak­ti­ven Spiel bie­tet der Süd­osten des Ober­see­parks ge­le­ge­ne Kin­der- und Ball­spiel­platz, der von Kin­der­grup­pen, Er­wach­se­ne mit Klein­kin­dern  und auch äl­te­ren Schul­kin­dern in­ten­siv ge­nutzt wird. Im Rand­be­reich des Oran­ke­see­parks be­fin­det sich auf dem ehemaligen Ten­nis­feld ein allgemeiner Spielplatz mit u. a. Ballspielplatz und Tischtennisplatten.

In der neu entstan­de­nen Stadt­vil­len­sied­lung an der Ober­see­stras­se sind ei­ge­ne Spiel­plät­ze an­ge­legt wor­den.

(Quel­le: Land­schaftsplan XXXII - L - 5, Büro Wall­mann)

 

 

3.6. Städ­te­bau­li­che / Land­schafts­pla­ne­ri­sche Pla­nungs­grund­la­gen

 

Die Aus­sa­gen zum Land­schaftsplan und Be­bau­ungs­plan XXXII - 31 sind vor­läu­fig, da die­se noch nicht rechts­ver­bind­lich sind.

 

 

3.6.1. Flä­chen­nut­zungs­plan

 

Der Flä­chen­nut­zungs­plan (FNP) im Maß­stab 1 : 50.000 liegt un­ter Ein­be­zie­hung der zwi­schen­zeit­lich be­schlos­se­nen Än­de­run­gen in der Fas­sung der Neu­be­kannt­ma­chung vom Ja­nu­ar 2004, zu­letzt ge­än­dert am 24.04.2005, vor.

Der Be­reich Ober­see / Oran­ke­see ist als Grün­flä­che mit den Sym­bo­len "Park­an­la­ge" (Ober­see­park, süd­lich des Ober­sees) und "Sport" (Strand­bad Oran­ke­see, Nord­ufer Oran­ke­see) dar­ge­stellt.

West­lich des Oran­ke­sees, au­ßerh. des Wett­be­werbs­ge­bie­tes be­fin­det sich die Sig­na­tur "Klein­gär­ten".

 

Die um­lie­gen­de Be­bau­ung ist mit der Flä­chen­sig­na­tur "Land­schaft­li­che Prä­gung von Wohn­bau­flä­chen" dar­ge­stellt.

 

Der Flä­chen­nut­zungs­plan kann un­ter www.stadtentwicklung.berlin.de/pla­nen/fnp ein­ge­se­hen wer­den.

 

 

3.6.2. Land­schaft­spro­gramm

 

Durch das Land­schafts- inkl. Ar­ten­schutz­pro­gramm (LaPro) von 1994 wer­den die Zie­le des Na­tur­schut­zes und der Land­schafts­pfle­ge in den Pro­zess des Wan­dels und der Ent­wick­lung der Stadt in­teg­riert. Die Vor­ga­ben des Pro­gramms sind be­hör­den­ver­bind­lich. Dar­ge­stellt sind die Zie­le in den Pro­gramm­plä­nen

- Na­tur­haus­halt / Um­welt­schutz,

- Bi­o­top- und Ar­ten­schutz,

- Land­schafts­bild so­wie

- Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung.

Die Er­ho­lungs- und Frei­raum­pla­nung ver­folgt für den ge­sam­ten Stadt­raum Ber­lins das Ziel der Ver­vollstän­di­gung des Frei­raum­sys­tems mit ei­nem In­ne­ren und ei­nem Äuße­ren Park­ring. Die bes­te­hen­den und neu ge­plan­ten Grün­flä­chen und Frei­räu­me fü­gen sich da­bei in das ra­di­a­le Sys­tem ein.

 

Das Wett­be­werbs­ge­biet ist Bestand­teil ei­nes Rin­ges, der sich im Sü­den und Os­ten kreis­för­mig um den Weißen­see zieht und Bestand­teil ei­nes "Vor­rang­ge­bie­tes für Kli­ma­schutz" ist.

 

Der Plan "Na­tur­haus­halt / Um­welt­schutz" stellt die Flä­che als "Grün- und Frei­flä­che" dar mit den Sig­na­tu­ren "stark ver­schlämm­tes Ge­wäs­ser" und "be­las­te­tes Ge­wäs­ser".

Der Plan "Bi­o­top- und Ar­ten­schutz" stellt die Flä­che als "städ­ti­schen Über­gangs­be­reich mit Misch­nut­zung" dar. Im Nor­den und Sü­den be­fin­den sich Flä­chen (Bestand­tei­le des o. g. Rings um den Weißen­see) mit den Sig­na­tu­ren "Pfle­ge und Ent­wick­lung von vor­han­de­nen und ge­plan­ten Na­tur­schutz­ge­bie­ten und flä­chen­haf­ten Na­tur­denk­ma­len" (NSG "Fau­ler See" im Nor­den) so­wie "Pfle­ge und Ent­wick­lung von vor­han­de­nen und ge­plan­ten Land­schafts­schutz­ge­bie­ten und flä­chen­haf­ten Na­tur­denk­ma­len" (Fried­hof im Sü­den).

 

Der Plan "Land­schafts­bild" stellt die Flä­che mit den Sig­na­tu­ren "Prä­gen­de oder glie­dern­de Grün- und Frei­flä­che" und "Park­an­la­ge" für den Ober­see­park so­wie "be­son­de­re Sied­lungs­grün­struk­tur / Sied­lungs­zu­sam­men­hang" für die Be­bau­ung nörd­lich des Ober­sees dar.

 

Der Plan "Er­ho­lung und Frei­raum­nut­zung" stellt die Flä­che als "Grün­flä­che / Park­an­la­ge" dar mit der Sig­na­tur "Neu­an­la­ge und Ver­bes­se­rung ei­nes Grün­zu­ges" im Be­reich des Nord­ufers des Ober­sees.

 

Die Be­grün­dung und Er­läu­te­rung des Land­schaft­spro­gramms kann un­ter www.stadtentwicklung.berlin.de/um­welt/land­schaftspla­nung/land­schaft­spro­gramm/ he­run­ter­ge­la­den wer­den.

 

 

3.6.3. Be­reichs­ent­wick­lungs­pla­nung Ho­hen­schön­hau­sen - Süd HOH2

 

Die Be­zirk­li­che Be­reichs­ent­wick­lungs­pla­nung Ho­hen­schön­hau­sen - Lich­ten­berg (Stand 11.2005, Vor­ent­wurf des Be­zirks­am­tes Lich­ten­berg vor­be­halt­lich der Zu­stim­mung durch die be­zirk­li­chen Gre­mi­en des Be­zirks­am­tes Ho­hen­schön­hau­sen - Lich­ten­berg) stellt die Flä­che als "Grün­flä­che" mit den Sig­na­tu­ren "Flä­che für Ge­mein­de­be­darf mit ho­hem Grün­an­teil" / "Ba­de­platz, Frei­bad" (Strand­bad Oran­ke­see), "Park­an­la­ge in­ten­si­ve Ge­stal­tung und Pfle­ge" (Ober­see­park und Süd­ost­ufer Oran­ke­see), "Spiel­platz" (öst­lich Oran­ke­see und süd­östlich Ober­see) so­wie "Kul­tur" (Mies van der Rohe - Haus, Ober­see­stras­se) dar.

 

Die an­gren­zen­de Be­bau­ung ist als durch­grün­tes "Woh­nen - W4, GFZ bis 0,4" dar­ge­stellt.

 

Östlich des Grund­stücks Ober­see­stras­se 48 ist die Sig­na­tur "Grün­ver­bin­dung so­wie wich­ti­ges Fuß- und Rad­weg außerh. des Straßen­raums" dar­ge­stellt. Nach Rück­spra­che mit dem Be­zirks­amt soll nach ge­gen­wär­ti­gen Er­kennt­nis­stand auf­grund der vorh. Ve­ge­ta­ti­ons­struk­tur auf eine Zu­we­gung ver­zich­tet wer­den.

 

 

3.6.4. Land­schaftsplan XXII - L - 5 Ober­see / Oran­ke­see

 

Der o. g. Land­schaftsplan da­tiert vom Juli 1999 und be­sitzt den Ver­fah­rens­stand der Be­tei­li­gung der Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge so­wie der an­er­kann­ten Na­tur­schutz­ver­bän­de. Die Dar­stel­lung über­nimmt die Fest­set­zun­gen der o. g. Pla­nungs­wer­ke mit fol­gen­den Kon­kre­ti­sie­run­gen:

- Fest­set­zun­gen von Bau­fel­dern in der Käthestras­se 07, und der Wald­owstras­se 15 und 16.

- Fest­set­zung ei­ner Aus­flugs­gast­stät­te in der Wald­owstras­se 19 - 20 (ehem. Was­ser­turm).

- Rück­bau der Ober­see­stras­se zwi­schen Ober­see und Oran­ke­see in eine Grün­flä­che mit Fuss- und Rad­weg (Im Rah­men der Bür­ger­be­tei­li­gung gab es Stel­lung­nah­men, die die­sen Rück­bau nicht be­für­wor­te­ten, so dass sich ge­gen­wär­tig ein Rück­bau der Ober­see­stras­se recht­lich nicht ab­si­chern lässt).

- Fest­set­zung ei­ner "Vor­rang­flä­che für den Bi­o­top- und Ar­ten­schutz mit der Zweck­be­stim­mung Land - Was­ser - Über­gang" im Be­reich der See­ufer Ober­see inkl. In­sel und Oran­ke­see - hier mit Aus­nah­me des Strand­ba­des.

- Fest­set­zung ei­ner "Vor­rang­flä­che für den Bi­o­top- und Ar­ten­schutz mit der Zweck­be­stim­mung Über­gangs­be­reich Grund­stück am Ober­see" im Be­reich öst­li­cher Teil des Nord­ufers Ober­see.

- Fest­set­zung ei­ner Grün­flä­che inkl. Boh­len­weg im Be­reich west­li­cher Teil des Nord­ufers Ober­see.

 

Zum Land­schaftsplan Ober­see / Oran­ke­see ist ein land­schaftspla­ne­ri­sches Gut­ach­ten erstellt wor­den. Die wich­tigs­ten Stich­punk­te der Zu­sam­men­fas­sung der Land­schafts­ana­ly­se lau­ten wie folgt:

po­si­ti­ve Ein­flüs­se:

+ po­ten­ti­el­le Grün­ver­bin­dung mit über­ge­ord­ne­ter und lo­ka­ler Be­deu­tung

+ aus­ge­dehn­te Geh­ölz­be­stän­de

+ Grün­flä­chen am Ober­see und Oran­ke­see

+ land­schafts- und sied­lungs­raum­prä­gen­de Ge­wäs­ser

+ un­be­fes­tig­te Ge­wäs­ser­ufer im Be­reich In­sel im Ober­see

+ Er­ho­lungs- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen (Strand­bad, Mies van der Rohe - Haus)

+ po­ten­ti­el­le Er­ho­lungs­an­ge­bo­te (ehem. Wirts­haus am Oran­ke­see, Was­ser­turm)

 

ne­ga­ti­ve Ein­flüs­se:

- vorh. Bar­rie­ren für den Bio­top­ver­bund (Su­er­mondt­straße als Bar­rie­re zum NSG "Fau­ler See")

- Ge­stal­tungs­män­gel (Vor­platz Strand­bad Oran­ke­see)

- un­at­trak­ti­ve Parkein­gangs­si­tu­a­ti­o­nen (insb. Zu­gän­ge zum Oran­ke­see­park)

- brach­lie­gen­de Sport- und Spiel­ein­rich­tun­gen (ehem. Sportan­la­ge Ober­seestr. 5 - 7)

- Ein­lei­tun­gen un­ge­klär­ten Re­gen­was­sers

- ho­her Fisch­be­satz durch in­ten­si­ves An­geln (Kon­kur­renz für po­ten­ti­el­les Am­phi­bi­en­vor­kom­men)

- feh­len­de Schilf­grup­pen und Was­ser­pflan­zen am Ober­see

- na­tur­fer­ne Ufer­ge­stal­tung (Spund­wän­de)

- Tritt­be­las­tung im Ufer­be­reich (insb. Nord­ufer Ober­see)

- groß­flä­chig ver­sie­gel­te Be­rei­che (hier Ver­fall ehem. Wirts­haus am Oran­ke­see)

- feh­len­de Straßen­raum­be­grü­nung

 

Die wich­tigs­ten Stich­punk­te der Emp­feh­lun­gen zum wei­te­ren Vorgehen lau­ten wie folgt:

Bin­dungs­flä­chen:

- vorh. Park­flä­chen Ober­see und Oran­ke­see

 

Än­de­rungs­flä­chen:

- ehem. Wirts­haus am Oran­ke­see

- ehem. Sport­flä­che Ober­sestraße 5 - 7

- Ober­see­stras­se zw. Ober­see und Oran­ke­see

- Gärt­ner­ei­flä­che Ecke Wald­owstraße / Ober­see­straße

- Was­ser­turm

- Ga­ra­gen­kom­ple­xe an der Ober­see­straße u. Wald­owstraße / Ecke Lin­den­weg

 

 

3.6.5. Be­bau­ungs­plan XXII - 31 (Be­bau­ung um den Obers­se)

 

Der o. g. Be­bau­ungs­plan ist vom Juli 1999 da­tiert und be­sitzt den Ver­fah­rens­stand frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die zeich­ne­ri­schen Dar­stel­lun­gen de­cken sich mit den Fest­set­zun­gen des Land­schafts­plans. Die Bau­fel­der wer­den als All­ge­mei­ne Wohn­ge­bie­te mit zwei­ge­schos­si­ger Be­bau­ung und ei­ner Grund­flä­chen­zahl von 0,2 fest­ge­setzt. Dies gilt auch für die öf­fent­li­chen Grund­stü­cke in der Ober­see­stras­se 56 (ehem. Stan­des­amt), 60 (Mies van der Rohe - Haus) so­wie 62 und 66  (ehem. Mu­sik­schu­le). Die öf­fent­li­chen Grund­stü­cke Wald­owstras­se 31 - 32 (Gärt­ner­eistütz­punkt des Be­zirks­am­tes. 35 / 36 (Heim für Kin­der und Ju­gend­li­che) und 39 / 40 (Kin­der­ta­gesstät­te) kön­nen da­ge­gen zwei­ge­schos­sig mit ei­ner Grund­flä­chen­zahl von 0,4 be­baut wer­den.

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­3.7. Denk­ma­le

Mies van der Rohe - Haus (Haus Lemke), Oberseestrasse 60, 1932 / 33

Gebäude Oberseestr. 52, 54-56, 76

Wasserturm, Waldowstr. 19/20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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