Drucksache - DS/0384/VI
2 Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Zwischenbericht an die BVV vom 30.08.2007 hat das Bezirksamt Folgendes berichtet: „Grundlage für die Nutzung kommunaler Sportstätten sind die „Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN). Gegenstand der Anlage 1 der SPAN ist die „Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Berlin“. Die Geltungsdauer der SPAN vom 28.04.1989 in der Fassung vom 15. März 2006 endete im Jahr 2008 und war aus diesem Grund durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit der durch die Amts- und Fachbereichsleiter Sport gebildeten Arbeitsgruppe zu überarbeiten.“
Das Bezirksamt Lichtenberg hat sich in den Diskussionsrunden der Amts- und Fachbereichsleiter Sport zur Überarbeitung der SPAN nachdrücklich für die Aufnahme eines Absatzes mit Diskriminierungsverboten in die Haus- und Nutzungsordnung eingesetzt. Auch die bezirkliche Arbeitsgemeinschaft „Auswertung Lokale Aktionspläne für Demokratie und Toleranz gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rechtsextremismus“ hat das Thema aufgegriffen, es mit Vertreter/innen lokaler Vereine diskutiert und wird es auch weiterhin auf der Tagesordnung belassen.
Im Vorfeld fand ebenfalls gemeinsam mit dem Bezirkssportbund und dem mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Berlin eine Beratung zu dieser Thematik statt. Das mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Berlin stellte dazu einen Entwurf für eine Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen vor. Eine diesbezügliche Formulierung wurde dann auch in der Runde der Amts- und Fachbereichsleiter Sport diskutiert und festgelegt, den nachfolgenden Passus in die Haus- und Nutzungsordnung der SPAN aufzunehmen.
„...Nutzern und Besuchern der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung oder Verbreitung von extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage geahndet...“.
Die mit Senatsbeschluss Nr. S-2635/2010 am 02.02.2010 erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsorschriften – SPAN) wurden im Amtsblatt für Berlin Nr. 7 vom 19.02.2010 veröffentlicht und traten am 01.03.2010 in Kraft.
In die Haus- und Nutzungsordnung wurde unter 7. folgender Passus aufgenommen:
„...Nutzenden sowie Besuchern/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis von der Sportanlage und ggf. mit Hausverbot geahndet.“
Die neue SPAN wurde sowohl dem Bezirkssportbund als auch im Sportausschuss vorgestellt. Sie ist über die Homepage des Bezirksamtes unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/behoerdenwegweiser/bww-gesetze.html sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter http://www.berlin.de/sen/sport/rechtsvorschriften/index.html zu finden.
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