Drucksache - DS/0330/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Die o.g.
Zielvereinbarung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und
Mieterinteressen am 18. April 2007 beraten. Das Bezirksamt hat in Umsetzung des 4.
Verwaltungsreformgesetzes - 4. VerwRefG - die o.g. Zielvereinbarung
abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als
Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen. siehe Anlage Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich K.
Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
zwischen
der
Bezirksstadträtin der
Abteilung Schule, Sport und Soziales
Frau Beurich und der Amtsleiterin des Sozialamtes Frau Schirrmeister für den Leistungszeitraum 2007 Zielvereinbarung
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkung................................................................................................... 2 2.
Rechtliche
Grundlagen..................................................................................... 3 3.
Leistungs-
und Handlungsziele......................................................................... 3 4.
Interne
Organisationsziele des Sozialamtes einschl. Einzelziele des Qualitäts- und
Personalmanagements............................................................. 5 5.
Ressourcenbewirtschaftung............................................................................. 6 6.
Berichtswesen.................................................................................................. 7 7.
Anlagen............................................................................................................ 8 Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 2. Juli 2002 und Festlegung auf der Bezirksamtsklausur am 23.03.2005 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2007 zwischen den Vereinbarungspartnern. Die Regelungen der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des
Bezirksamtes gegenüber dem Sozialamt bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, insbesondere ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit
und Kooperationsbereitschaft mit den sozialen Gruppen, Projekten, Vereinen,
Verbänden, dem JobCenter Lichtenberg und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte
sicherzustellen. Diese Zielvereinbarung konzentriert
sich dabei auf strategische und operative Ziele bezirklichen Handelns und
bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Das Sozialamt hat im Sinne von § 2
VGG folgende Aufbauorganisation (siehe Anlage 1) 2. Rechtliche Grundlagen Im Sozialamt werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt: ·
Verfassung
von Berlin (VvB) ·
Verwaltungsreformgrundsätzegesetz
(VGG) ·
Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz (AZG) ·
Allgemeines
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ·
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) ·
Sozialgesetzbücher I bis XII ·
Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) ·
Landespflegegeldgesetz
(LPflGG) ·
Berufliches
Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ·
Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ·
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) ·
Unterhaltsicherungsgesetz
(USG) ·
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) ·
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) ·
Sozialgerichtsgesetz
(SGG) ·
Finanzgerichtsordnung
(FGO) ·
Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) ·
Zivilprozessordnung
(ZPO) ·
Schwarzarbeitsgesetz
(SchwarzArbG) ·
Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) ·
Strafgesetzbuch
(StGB) ·
Landeshaushaltsordnung
(LHO) Leistungs- und
Handlungsziele 3.1. Kundenorientierung · Schaffung von Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung, korrekte Leistungsgewährung und Verwendung bürgerfreundlicher Vordrucke und Abfassung leicht verständlicher Schriftsätze · Zahl der Beschwerden soll 2 % der Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Zahlfälle im Jahr nicht überschreiten · Einhaltung des Standards der Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen - im Fachbereich 4 von 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen - im Amt für Ausbildungsförderung von 6 – 8 Wochen nach Eingang aller Unterlagen · gezielte Information der Bürger zum Leistungsangebot, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit durch ständige Aktualisierung des Internetauftrittes · Sicherstellung der Öffnungszeiten der Informationsstelle des Sozialamtes in Zusammenarbeit mit dem Träger Ball e.V. einschließlich Besetzung des Infotelefons in der Matenzeile 28 an mindestens 27 Stunden pro Woche unter der Voraussetzung der Weiterbewilligung der Stellen durch das JobCenter 3.2. Sozialplanung/ ProjektmanagementDer Bereich wird sich weiterhin aktiv bei der Umsetzung und Fortentwicklung
der Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zur Gemeinwesenentwicklung –
Auf dem Weg zur Bürgerkommune – beteiligen. Hierbei geht es fachlich
insbesondere um die Stadtteilporträts und deren Fortschreibung, die
Entwicklung des Wirksamkeitsdialoges in der Stadtteilarbeit sowie die in diesem
Prozess verankerte Evaluation der Projekte der Stadtteilarbeit. Das Sozialamt wirkt hier insbesondere auch in
abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppen – wie z.B. AG Planungsvernetzung
– mit. 3.3. Großveranstaltungen Die durch
das Sozialamt organisierten Großveranstaltungen (Sozialtage, Lichtermarkt)
werden in einer hohen Qualität weitergeführt und leisten somit einen
wesentlichen Beitrag zur Transparenz der sozialen Infrastruktur des Bezirks
Lichtenberg. Für die bezirklichen Sozialtage ist mit einer Besucherzahl von 12.000
zu rechnen (2006/10.000). Ebenso soll der Lichtermarkt wieder ca. 12.000
Besucher zählen. 3.4. AltenarbeitDie bezirkliche Handlungskonzeption
für Senioren ist für den Zeitraum 2007 bis 2008 fortzuschreiben. Die
wesentlichen Schwerpunktaufgaben sind hierbei zu definieren und in gemeinsamer
Verantwortung mit anderen Dienstleistern umzusetzen. Ein Zwischenbericht ist
zum Ende des IV. Quartals 2007 vorzulegen. Mit allen Seniorenbegegnungsstätten
sind zur Qualitätssicherung Zielvereinbarungen zu schließen. Darin sind
fachliche Ansätze wie die interkulturelle Öffnung, Gender Mainstreaming und
Gender Budgeting, sowie der generationsübergreifende Aspekt der Angebote festzuschreiben. Entsprechend einer Verbesserung der Kundenorientierung der
Seniorenbegegnungsstätten und der wachsenden Herausforderung an Kommunikation
und Medien sind die Möglichkeiten zu prüfen, alle kommunalen
Seniorenbegegnungsstätten mit einem Internetanschluss auszustatten. 3.5. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter LichtenbergDas auf Leitungsebene bestehende Controlling zur gemeinsamen
abgestimmten Zusammenarbeit auf Grundlage der bestehenden Vereinbarung nach §
16 SGB II mit dem Jobcenter ist fachlich zu entwickeln und kontinuierlich
umzusetzen. 3.6. Gender-Budgeting
Mit der Erarbeitung neuer statistischer Erhebungen wurde in
2005 die Grundlage gelegt, um für das Produkt 78793 – Seniorenbezogene
Angebote und Veranstaltungen – weitere fachliche Schritte in Bezug auf
das Gender Budgeting zu gehen. Ziel ist es, mit dem Instrument Gender Budgeting
gezielt notwendige Steuerungen im Prozess des Gender Mainstreaming zu vollziehen. 3.7. Interkulturelle Öffnung der
Verwaltung
Mehrere Leitungskräfte der 2. Ebene aus allen Fachbereichen werden bis zum Jahresende an einer mehrtägigen Schulung im Rahmen des Projekts Equal Entwicklungspartnerschaft „ProIntegration“ am Teilprojekt 3 „ Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen, Unternehmen und Vereinen“ teilnehmen. Aufarbeitung der BSHG - AltaktenZur Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen in BSHG - Altfällen werden vom Fachbereich 4 weiterhin personelle Ressourcen eingesetzt bis sich eine derartige Bearbeitung erübrigt hat. 4.
Interne
Organisationsziele des Sozialamtes einschließlich Einzelziele des Qualitäts-
und Personalmanagements 4.1. Leitbildentwicklung Das Sozialamt wird bis zum Ende des
Jahres 2007 ein Leitbild entwickeln, das die globalen Ziele der
Organisationseinheit darstellen wird und die Normen, Prinzipien und Strategien
beinhaltet, die zur Zielerreichung führen sollen. Das Leitbild wird den Rahmen
für die künftige Entwicklung des Sozialamtes bilden und Grundlage des Handelns,
der Kommunikation und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/innen untereinander
innerhalb des Sozialamtes sein. Gleichzeitig werden mit dem zu entwickelnden
Leitbild auch die Ziele, Aufgaben und Anforderungen der Arbeit nach außen zur
Befriedigung der Bedürfnisse unserer Kunden
verbindlich dargestellt. Die Entwicklung des Leitbildes wird
entsprechend der Projektablaufplanung einen längeren Prozess umfassen, der mit
Unterstützung durch die bezirkliche Personalentwicklung bis zum 31.12.2007
abgeschlossen werden soll. 4.2. Weitere
Entwicklung des Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen Die weitere Entwicklung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird vom Fachbereich 4 weiterhin intensiv betrieben. Es wird angestrebt, die abgeschlossene Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu erfüllen. Der Fachbereich bringt sich bei der Erarbeitung einer neuen Zielvereinbarung in einer von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiierten Arbeitsgruppe mit den bereits gewonnenen Erfahrungen intensiv ein. Eine innerbezirkliche Arbeitsgruppe zum Fallmanagement mit freien Trägern, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt wird weiterhin unter Federführung des Fachbereichs durchgeführt, um die Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen so individuell wie möglich zu gestalten und alle Beteiligten an diesem Verfahren teilnehmen zu lassen. Ziel der Arbeit der Gruppe soll eine bezirkliche Vereinbarung zwischen Leistungsträgern, Gesundheitsamt und Sozialamt zur Festlegung von Verwaltungshandeln und Kompetenzen im Fallmanagement sein. In diesem Zusammenhang werden die Kontakte zu Leistungserbringern der Eingliederungshilfe im Bezirk intensiviert. 4.3. Einführung
von Open PROSOZ Der Fachbereich 4 bringt sich in das Begleitverfahren zur Einführung der neuen Fachanwendung ein und arbeitet in entsprechenden Arbeitsgruppen. Zur Einführung des neuen Sozialhilfeprogramms wird der Fachbereich spätestens im 3. Quartal des Jahres 2007 eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die sich mit dem organisatorischen Ablauf und den inhaltlichen Problemen bei Einführung von Open PROSOZ beschäftigt. Die spezifische Weiterbildung aller Sachbearbeiter/innen wird zusätzlich zu den zentral vom Land Berlin stattfindenden Schulungen über Multiplikatoren des Fachbereiches sichergestellt. 4.4. Einführung der
Software im Amt für Ausbildungsförderung Im Amt für Ausbildungsförderung des Fachbereiches 1 wurde im
November 2006 die Software zur Bewilligung von Leistungen nach dem BaföG
eingeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dazu vom 20.11.2006
bis 22.11.2006 geschult. Mit dem Zahllauf für März 2007 wird die Software im
Echtbetrieb genutzt. 4.5. Personalmanagement Der Amtsleitung obliegt im Rahmen des Personalmanagements die Personalverantwortung für ihren Bereich. Sie ist unter Beachtung aller dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Planung, Vorauswahl, Führung, Beurteilung und Entwicklung der Dienstkräfte des Amtes verantwortlich. Die Weiterentwicklung des professionellen Handelns der Mitarbeiter/-innen wird durch Fort- und Weiterbildungen gefördert. 4.6. Steuerung
von Arbeitsprozessen Es ist das gemeinsame Ziel, die Produktstückkosten explizit am Median zu orientieren. Hierzu ist eine korrekte Erfassung aller Zeiten und Mengen sicherzustellen. Zur Durchführung der Zeit- und Mengenerhebung ist die IT-Technik konsequent zu nutzen. Umlagekosten sind zugunsten einer gezielten Buchung auf die Produkte weiter zu verringern. 5. Ressourcenbewirtschaftung 5.1
Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte
5.2
Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der Ziele
im Budgethaushalt s. Anlage 2 Die Partner der Zielvereinbarung informieren sich
gegenseitig umgehend, umfassend und unaufgefordert über aktuelle fachlich
und/oder politisch relevante Vorgänge und Entwicklungen. Über die Erfüllung der in dieser Zielvereinbarung
vereinbarten Ziele ist zum 30.09.2007 in einer Zwischenauswertung zu berichten.
Eine abschließende Auswertung erfolgt für das Jahr 2006 bis zum 28.02.2008. Berlin, den 10.04.2007 ____________________ ____________________ K. Beurich
C. Schirrmeister Bezirksstadträtin
Amtsleiterin Anlage 1 - Aufbauorganisation
Sozialamt (Organigramm) Anlage 2 - Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der
Ziele im Budgethaushalt |
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