Drucksache - DS/0330/VI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zwischen der Bezirksstadträtin der Abteilung Schule, Sport und Soziales und der Amtsleiterin des Sozialamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRinSchulSportSozBzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument
Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die o.g. Zielvereinbarung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen am 18. April 2007 beraten.

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des 4. Verwaltungsreformgesetzes - 4. VerwRefG - die o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

siehe Anlage

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin

 

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

 

zwischen der

 

 

Bezirksstadträtin der Abteilung Schule, Sport und Soziales

Frau Beurich

 

 

und der

 

 

Amtsleiterin des Sozialamtes

Frau Schirrmeister

 

 

 

 

 

für den Leistungszeitraum 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.      Vorbemerkung...................................................................................................       2

 

2.      Rechtliche Grundlagen.....................................................................................                    3

 

3.      Leistungs- und Handlungsziele.........................................................................       3

 

4.      Interne Organisationsziele des Sozialamtes einschl. Einzelziele des

Qualitäts- und Personalmanagements.............................................................                   5

 

5.      Ressourcenbewirtschaftung.............................................................................                   6

 

6.      Berichtswesen..................................................................................................                7

 

7.   Anlagen............................................................................................................                8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkung

Diese Zielvereinbarung wird auf Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 2. Juli 2002 und Festlegung auf der Bezirksamtsklausur am 23.03.2005 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Ziel­überwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammen­arbeit im Jahre 2007 zwischen den Vereinbarungspartnern.

 

Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber dem Sozialamt bleiben hiervon unberührt.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, insbesondere ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit und Kooperationsbereitschaft mit den sozialen Gruppen, Projekten, Ver­einen, Verbänden, dem JobCenter Lichtenberg und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte sicher­zustellen.

 

Diese Zielvereinbarung konzentriert sich dabei auf strategische und operative Ziele bezirklichen Handelns und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung.

 

Das Sozialamt hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation (siehe Anlage 1)


2.    Rechtliche Grundlagen

Im Sozialamt werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt:

·         Verfassung von Berlin (VvB)

·         Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG)

·         Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)

·         Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

·         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

·         Sozialgesetzbücher  I bis XII

·         Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

·         Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

·         Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

·         Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

·         Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

·         Unterhaltsicherungsgesetz (USG)

·         Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

·         Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

·         Sozialgerichtsgesetz (SGG)

·         Finanzgerichtsordnung (FGO)

·         Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

·         Zivilprozessordnung (ZPO)

·         Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG)

·         Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

·         Strafgesetzbuch (StGB)

·         Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

 

Leistungs- und Handlungsziele

 

3.1.    Kundenorientierung

·           Schaffung von Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung, korrekte Leistungs­gewährung und Verwendung bürgerfreundlicher Vordrucke und Abfassung leicht verständ­licher Schriftsätze

·           Zahl der Beschwerden soll 2 % der Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Zahlfälle im Jahr nicht überschreiten

·           Einhaltung des Standards der Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen

            - im Fachbereich 4 von 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen

            - im Amt für Ausbildungsförderung von 6 – 8 Wochen nach Eingang aller Unterlagen

·           gezielte Information der Bürger zum Leistungsangebot, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit durch ständige Aktualisierung des Internetauftrittes

·           Sicherstellung der Öffnungszeiten der Informationsstelle des Sozialamtes in Zusammen­arbeit mit dem Träger Ball e.V. einschließlich Besetzung des Infotelefons in der Matenzeile 28 an mindestens 27 Stunden pro Woche unter der Voraussetzung der Weiterbewilligung der Stellen durch das JobCenter

 

 

3.2.   Sozialplanung/ Projektmanagement

Der Bereich wird sich weiterhin  aktiv bei der Umsetzung und Fortentwicklung der Konzep­tion des Bezirksamtes Lichtenberg zur Gemeinwesenentwicklung – Auf dem Weg zur Bürger­kommune – beteiligen.

Hierbei geht es fachlich  insbesondere um die Stadtteilporträts und deren Fortschreibung, die Entwicklung des Wirksamkeitsdialoges in der Stadtteilarbeit sowie die in diesem Prozess verankerte Evaluation der Projekte der Stadtteilarbeit.

Das Sozialamt wirkt hier insbesondere auch in abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppen – wie z.B. AG Planungsvernetzung – mit.

 

 

3.3.    Großveranstaltungen

Die durch das Sozialamt organisierten Großveranstaltungen (Sozialtage, Lichtermarkt) werden in einer hohen Qualität weitergeführt und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Trans­parenz der sozialen Infrastruktur des Bezirks Lichtenberg. Für die bezirklichen Sozialtage ist mit einer Besucherzahl von 12.000 zu rechnen (2006/10.000). Ebenso soll der Lichtermarkt wieder ca. 12.000 Besucher zählen.

 

 

3.4.   Altenarbeit

Die bezirkliche Handlungskonzeption für Senioren ist für den Zeitraum 2007 bis 2008 fortzu­schreiben. Die wesentlichen Schwerpunktaufgaben sind hierbei zu definieren und in gemein­samer Verantwortung mit anderen Dienstleistern umzusetzen. Ein Zwischenbericht ist zum Ende des IV. Quartals 2007 vorzulegen.

Mit allen Seniorenbegegnungsstätten sind zur Qualitätssicherung Zielvereinbarungen zu schließen. Darin sind fachliche Ansätze wie die interkulturelle Öffnung, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting, sowie der generationsübergreifende Aspekt der Angebote festzu­schreiben.

Entsprechend einer Verbesserung der Kundenorientierung der Seniorenbegegnungsstätten und der wachsenden Herausforderung an Kommunikation und Medien sind die Möglichkeiten zu prüfen, alle kommunalen Seniorenbegegnungsstätten mit einem Internetanschluss auszu­statten.

 

 

3.5.   Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Lichtenberg

Das auf Leitungsebene bestehende Controlling zur gemeinsamen abgestimmten Zusammen­arbeit auf Grundlage der bestehenden Vereinbarung nach § 16 SGB II mit dem Jobcenter ist fachlich zu entwickeln und kontinuierlich umzusetzen.

 

 

3.6.    Gender-Budgeting

Mit der Erarbeitung neuer statistischer Erhebungen wurde in 2005 die Grundlage gelegt, um für das Produkt 78793 – Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen – weitere fachliche Schritte in Bezug auf das Gender Budgeting zu gehen. Ziel ist es, mit dem Instrument Gender Budgeting gezielt notwendige Steuerungen im Prozess des Gender Mainstreaming zu voll­ziehen.

 

 

3.7.       Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Mehrere Leitungskräfte der 2. Ebene aus allen Fachbereichen werden bis zum Jahresende an einer mehrtägigen Schulung im Rahmen des Projekts Equal Entwicklungspartnerschaft „Pro­Integration“ am Teilprojekt 3 „ Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen, Unternehmen und Vereinen“ teilnehmen.

 

 

Aufarbeitung der BSHG - Altakten

 

Zur Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen in BSHG - Altfällen werden vom Fachbereich 4 weiterhin personelle Ressourcen eingesetzt bis sich eine derartige Bearbeitung erübrigt hat.

 

 

 

4.        Interne Organisationsziele des Sozialamtes einschließlich Einzelziele des Qualitäts- und Personalmanagements

 

4.1.    Leitbildentwicklung

Das Sozialamt wird bis zum Ende des Jahres 2007 ein Leitbild entwickeln, das die globalen Ziele der Organisationseinheit darstellen wird und die Normen, Prinzipien und Strategien bein­haltet, die zur Zielerreichung führen sollen. Das Leitbild wird den Rahmen für die künftige Entwicklung des Sozialamtes bilden und Grundlage des Handelns, der Kommunikation und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/innen untereinander innerhalb des Sozialamtes sein. Gleich­zeitig werden mit dem zu entwickelnden Leitbild auch die Ziele, Aufgaben und Anforderungen der Arbeit nach außen zur Befriedigung der Bedürfnisse unserer Kunden  verbindlich darge­stellt.

Die Entwicklung des Leitbildes wird entsprechend der Projektablaufplanung einen längeren Prozess umfassen, der mit Unterstützung durch die bezirkliche Personalentwicklung bis zum 31.12.2007 abgeschlossen werden soll.

 

 

4.2.    Weitere Entwicklung des Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Die weitere Entwicklung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird vom Fachbereich 4 weiterhin intensiv betrieben. Es wird angestrebt, die abge­schlossene Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Senats­verwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu erfüllen. Der Fachbereich bringt sich bei der Erarbeitung einer neuen Zielvereinbarung in einer von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales initiierten Arbeitsgruppe mit den bereits gewonnenen Erfahrungen intensiv ein.

Eine innerbezirkliche Arbeitsgruppe zum Fallmanagement mit freien Trägern, dem Gesund­heitsamt und dem Sozialamt wird weiterhin unter Federführung des Fachbereichs durchgeführt, um die Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen so individuell wie möglich zu gestalten und alle Beteiligten an diesem Verfahren teilnehmen zu lassen. Ziel der Arbeit der Gruppe soll eine bezirkliche Vereinbarung zwischen Leistungsträgern, Gesund­heitsamt und Sozialamt zur Festlegung von Verwaltungshandeln und Kompetenzen im Fall­management sein.

In diesem Zusammenhang werden die Kontakte zu Leistungserbringern der Eingliederungshilfe im Bezirk intensiviert.

 

 

 

4.3.    Einführung von Open PROSOZ

Der Fachbereich 4 bringt sich in das Begleitverfahren zur Einführung der neuen Fachan­wendung ein und arbeitet in entsprechenden Arbeitsgruppen.

Zur Einführung des neuen Sozialhilfeprogramms wird der Fachbereich spätestens im 3. Quartal des Jahres 2007 eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die sich mit dem organisatorischen Ablauf und den inhaltlichen Problemen bei Einführung von Open PROSOZ beschäftigt. Die spezifische Weiterbildung aller Sachbearbeiter/innen wird zusätzlich zu den zentral vom Land Berlin statt­findenden Schulungen über Multiplikatoren des Fachbereiches sichergestellt.

 

 

4.4.    Einführung der Software im Amt für Ausbildungsförderung

Im Amt für Ausbildungsförderung des Fachbereiches 1 wurde im November 2006 die Software zur Bewilligung von Leistungen nach dem BaföG eingeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter wurden dazu vom 20.11.2006 bis 22.11.2006 geschult. Mit dem Zahllauf für März 2007 wird die Software im Echtbetrieb genutzt.

 

 

4.5.    Personalmanagement

Der Amtsleitung obliegt im Rahmen des Personalmanagements die Personalverantwortung für ihren Bereich. Sie ist unter Beachtung aller dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Planung, Vorauswahl, Führung, Beurteilung und Entwicklung der Dienstkräfte des Amtes verantwortlich. Die Weiterentwicklung des professionellen Handelns der Mitarbeiter/-innen wird durch Fort- und Weiterbildungen gefördert.

 

 

4.6.    Steuerung von Arbeitsprozessen

Es ist das gemeinsame Ziel, die Produktstückkosten explizit am Median zu orientieren.

Hierzu ist eine korrekte Erfassung aller Zeiten und Mengen sicherzustellen. Zur Durchführung der Zeit- und Mengenerhebung ist die IT-Technik konsequent zu nutzen. Umlagekosten sind zugunsten einer gezielten Buchung auf die Produkte weiter zu verringern.

 

 

 

5.    Ressourcenbewirtschaftung

 

5.1         Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte

 

Produkt-Nr.

Produktbezeichnung

Bezugsgröße

Plan-Menge 2007

Budget 2007 (bw) €

63173

Ausbildungsförderung

Anzahl der Bescheide

7.193

539.589

63178

Finanzierungshilfe AFBG

Anzahl der Bescheide

1.438

79.205

63179

Unterhaltssicherung

Anzahl der Bescheide

1.872

134.797

79076

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

2.487

143.736

76874

Pflegeleistungen

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

8.915

94.815

77690

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz

gewichtete Fallzahl

7.169

319.498

79083

Eingliederungshilfe außerhalb Berlin

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

26.091

1.093.53

79085

Hilfe zur Pflege außer­halb Berlin

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

11.324

636.840

78400

Hilfe zur Pflege

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

12.507

709.938

78407

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

21.183

685.584

78413

Beratung/Betreuung Senioren

Anzahl der beratenen Personen

5.473

176.095

78745

Eingliederungshilfe innerhalb Berlins

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

13.197

736.272

78793

Seniorenbezogene Angebote und Veran­staltungen

Anzahl der Besucher

142.954

865.864

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2              Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der Ziele im Budgethaushalt

s. Anlage 2

 

 

 

 

 

 

Die Partner der Zielvereinbarung informieren sich gegenseitig umgehend, umfassend und unaufgefordert über aktuelle fachlich und/oder politisch relevante Vorgänge und Entwicklungen.

 

Über die Erfüllung der in dieser Zielvereinbarung vereinbarten Ziele ist zum 30.09.2007 in einer Zwischenauswertung zu berichten. Eine abschließende Auswertung erfolgt für das Jahr 2006 bis zum 28.02.2008.

 

 

 

 

Berlin, den 10.04.2007

 

 

 

 

____________________                                                      ____________________

 

K. Beurich                                                                           C. Schirrmeister

Bezirksstadträtin                                                                 Amtsleiterin

 

 

 

 

Anlage 1 -   Aufbauorganisation Sozialamt (Organigramm)

Anlage 2 -   Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der Ziele im Budgethaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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