Drucksache - DS/0329/VI  

 
 
Betreff: Sondermittel für Graffiti-Projekte der Jugendkunstschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
01.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0329/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Die Linke

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 20.09.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Dem Verein Albus e. V. Jugendkunstschule werden für die Durchführung von Projekten zur Gestaltung mit Graffiti bis zu 1.200,- € zur Verfügung gestellt.“

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Mittel wurden durch den Personal- und Finanzservice am 05.10.2007 im Kapitel 37 21, Titel 686 10  eingestellt.

 

Nach Übergabe des Zuwendungsbescheides an den Verein und nach Eintritt der Bestandskraft, erfolgte die Auszahlung der Zuwendung.

 

 

 

 

 

Emmrich

 
 

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