Drucksache - DS/0326/VI
Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am 30. März 2007 erhielt der
Direktor des Tierparks Berlin-Friedrichsfelde, Dr. Bernhard Blaszkiewitz, durch
das Bezirksamt Lichtenberg offiziell die neue Betriebserlaubnis für den
Tierpark. Diese war notwendig, da neues europäisches Recht in deutsches Recht
umgesetzt wurde. Den Antrag zur Erteilung dieser Betriebserlaubnis auf der
neuen Rechtsgrundlage stellte der Tierpark selbst. Die Europäische Union hat 1999 mit ihrer Zoo-Richtlinie alle EU-Länder verbindlich darauf festgelegt, nationales Recht zu schaffen. Das Berliner Naturschutzgesetz wurde daraufhin im Jahr 2003 entsprechend geändert. Es ist
festzustellen, dass demnach über 90 % aller Tiergehege im Tierpark deutlich
größer sind als verlangt. Alle Gehege erfüllen die geforderten Dimensionen. Im Rahmen der Begutachtungen wurden
durch das Bezirksamt Auflagen erteilt, die der Tierpark vor Erteilung der
Betriebserlaubnis bereits umsetzte. So wurde am Bärenschaufenster eine gläserne
Lärmschutzwand errichtet, um so die Lautstärke der Straße Am Tierpark (täglich
39.000 Autos) für die Schwarzbären zu mindern, die Lemuren (Affen) bekamen im
letzten Jahr eine neue Anlage, und aktuell wird für die Hyänen ein erweitertes
Außengehege gebaut. Seit September 2003 waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes damit beschäftigt, die Haltung der Tiere im Tierpark zu überprüfen. Käfige wurden ausgemessen, die Ernährung der Tiere, tiermedizinische Aspekte u.v.a.m. wurden begutachtet. Allein 1.830 Säugetiere, 587 Kriechtiere, 139 Formen von Fischen, 101 Wirbellose sowie 2.900 Vögel wurden auf ihre Haltungsbedingungen hin überprüft. Fast unbemerkt wurde hier eine
gewaltige Arbeit geleistet, die sich nicht nur als amtliche Tätigkeit, sondern
auch als echte Dienstleistung für den Tierpark Friedrichsfelde darstellt. Die Betriebserlaubnis ist per Gesetz
auf zwei Jahre befristet und muss dann jeweils verlängert werden. Erstellte
Checklisten helfen, weitere Veränderungen und Umbauten anzugehen, für die meist
ein Realisierungszeitraum von drei Jahren vereinbart wird. Konkret heißt das u.a.:
Die zu Grunde liegenden
Rechtsnormen für die Erteilung der Betriebserlaubnis sind im Einzelnen: ·
EU-Richtlinie
1999/22/EG des Rates vom 29.März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos ·
§ 32 a Berliner
Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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