Drucksache - DS/0326/VI  

 
 
Betreff: Betriebserlaubnis für den Tierpark Berlin-Friedrichsfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 30. März 2007 erhielt der Direktor des Tierparks Berlin-Friedrichsfelde, Dr. Bernhard Blaszkiewitz, durch das Bezirksamt Lichtenberg offiziell die neue Betriebserlaubnis für den Tierpark. Diese war notwendig, da neues europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Den Antrag zur Erteilung dieser Betriebserlaubnis auf der neuen Rechtsgrundlage stellte der Tierpark selbst.

 

Die Europäische Union hat 1999 mit ihrer Zoo-Richtlinie alle EU-Länder verbindlich darauf festgelegt, nationales Recht zu schaffen. Das Berliner Naturschutzgesetz wurde daraufhin im Jahr 2003 entsprechend geändert.

 

Es ist festzustellen, dass demnach über 90 % aller Tiergehege im Tierpark deutlich größer sind als verlangt. Alle Gehege erfüllen die geforderten Dimensionen.

Im Rahmen der Begutachtungen wurden durch das Bezirksamt Auflagen erteilt, die der Tierpark vor Erteilung der Betriebserlaubnis bereits umsetzte. So wurde am Bärenschaufenster eine gläserne Lärmschutzwand errichtet, um so die Lautstärke der Straße Am Tierpark (täglich 39.000 Autos) für die Schwarzbären zu mindern, die Lemuren (Affen) bekamen im letzten Jahr eine neue Anlage, und aktuell wird für die Hyänen ein erweitertes Außengehege gebaut.

 

Seit September 2003 waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes damit beschäftigt, die Haltung der Tiere im Tierpark zu überprüfen. Käfige wurden ausgemessen, die Ernährung der Tiere, tiermedizinische Aspekte u.v.a.m. wurden begutachtet. Allein 1.830 Säugetiere, 587 Kriechtiere, 139 Formen von Fischen, 101 Wirbellose sowie 2.900 Vögel wurden auf ihre Haltungsbedingungen hin überprüft.

 

Fast unbemerkt wurde hier eine gewaltige Arbeit geleistet, die sich nicht nur als amtliche Tätigkeit, sondern auch als echte Dienstleistung für den Tierpark Friedrichsfelde darstellt.

Die Betriebserlaubnis ist per Gesetz auf zwei Jahre befristet und muss dann jeweils verlängert werden. Erstellte Checklisten helfen, weitere Veränderungen und Umbauten anzugehen, für die meist ein Realisierungszeitraum von drei Jahren vereinbart wird.

 

Konkret heißt das u.a.:

  • Im Krokodilhaus gibt es eine Auflage für die Sunda-Gaviale. Diese Krokodilart ist limitiert. Es dürfen im bestehenden Gebäude keine weiteren Tiere hinzukommen. In den nächsten drei Jahren wird darüber beraten, ob eine bauliche Veränderung des Hauses hilfreich und finanziell tragbar ist.
  • Die Riesenschildkröten erhielten bereits im Sommer 2006 ihr neues Haus, ebenso wie die Lemuren (Affen), die aus ihrer beengten Anlage im Januar 2006 ausziehen konnten.
  • Im Außengehege der Rothunde (Hyänen u.a.) fehlten 200 m² zur Erfüllung der Rechtsnorm. Mit dem Bau wird in diesem Jahr begonnen, Fertigstellung ist 2008.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die zu Grunde liegenden Rechtsnormen für die Erteilung der Betriebserlaubnis sind im Einzelnen:

 

·         EU-Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29.März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos

·         § 32 a Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)

  • Die Berechnung und Bewertung der eingereichten Gehegeunterlagen erfolgte auf der Grundlage der Richtwerte der Zoodirektorenkonferenz, BML-Gutachten vom 10. Juni 1996 und Artenschutz-Information Nr. 4.1 des Beirates Artenschutz beim BfN im Zusammenhang mit der Umsetzung der VO (EG) Nr. 338/97 vom 24.10.2000.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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