Drucksache - DS/0324/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-35 VE
Arbeitstitel: Wartenberger Straße - Reihenhausanlage
Verfahrensstand: Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-35 VE aufzustellen.

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes mit einem SB-Markt,

-        Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen.

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

 

b)   die Auswertung und das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls sowie für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-35 VE das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB anzuwenden.

 

Anlage 2:    Ergebnis und Auswertung der Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB

 

c)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-35 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

d)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 3:      Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

 

 

Berlin, den       05.2007

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr       


                                                                                                                                         Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-35 VE

für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                     Maßstab 1:5.000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und

Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen

 


 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Ergebnis und Auswertung der Vorprüfung des Einzelfalls (Screening)

gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-35 VE soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Vorprüfung des Einzelfalls gelangte zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die wesentlichen Gründe für diese Einschätzung sind:

 

-          die schutzgutbezogene Prüfung ergab keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen,

-          mit dem Bebauungsplan wird kein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet,

-          die Planung entspricht § 2 Abs. 2 Nr. 2 (Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen) sowie § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG,

-          Schutzgebiete nach den Punkten 2.6.1 bis 2.6.7 der Anlage 2 BauGB werden von der Planung nicht berührt,

-          das Vorhaben stellt eine sinnvolle Nachnutzung eines ehemals gewerblichen Standorts dar, der im Kontext der angrenzenden Nutzungen strukturell aufgewertet wird.

 

Die vorgenannten Gründe sind Ergebnis der nachfolgend dokumentierten Auswertung der Vorprüfung des Einzelfalls.

 

 


A.  Auswertung

der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-35 VE für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

 

I.   Zeitraum der Beteiligung

Mit Schreiben vom 23.03.2007 wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Vorprüfung beteiligt und um Stellungnahme bis zum 13.04.2007 gebeten.

 
II. Beabsichtigte Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-35 VE

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-35 VE soll die folgenden städtebaulichen Ziele sichern:

      die Neuordnung eines brachliegenden Geländes,

      die Entwicklung einer kompakten zwei- bis dreigeschossigen Wohnbebauung,

      die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für einen dem Gebiet dienenden Nahversorger,

      die Schaffung privater Grünflächen zur städtebaulichen Gliederung und Wahrnehmung von Ausgleichsfunktionen,

      die Sicherung der übergeordneten inneren Erschließung sowie

      die Sicherung einer Durchwegung des Plangebiets für die Allgemeinheit.

 

III.  Zusammenfassung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen

Stellungnahmen liegen von allen 8 beteiligten Behörden vor:

 

1.        SenGesUmV II D

2.        SenGesUmV III C

3.        SenStadt I E

4.        SenStadt VII B

5.        SenStadt, Landesdenkmalamt

6.        BA Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, FB N/L

7.        BA Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, FB Umwelt

8.        BA Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr

 

Die abgegebenen Äußerungen werden in der o.g. Reihenfolge zusammen­gefasst dargestellt.


B. Abwägung der Äußerungen im Einzelnen

 

 

1.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Ref. II D 25 –Wasserbehörde

 

Schreiben vom 13.04.07

Gegen die Planungsziele bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einwände.

 

Der vorliegende Entwurf „Modell“ und der „Plan“ weichen bezüglich der „blau gekennzeichneten Flächen“ (Wasserflächen ?) erheblich voneinander ab.

 

Sofern die Absicht besteht, temporäre oder ständige Wasserflächen zu schaffen, die Gewässer im Sinne der Berliner Wassergesetze sein sollen, werden Hinweise formuliert:

 

-       Flächen für technische Versickerungsanlagen sollen wegen der konkurrierenden Flächenansprüche nicht als Grünfläche ausgewiesen werden.

-       Die Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagsgewässern setzt u. a. die Altlastenfreiheit der entsprechenden Flächen voraus.

-       Für die Schaffung von Oberflächengewässern (stehenden oder fließende) sind gesonderte wasserbehördliche Zulassungsverfahren (Planfestestellungsverfahren) erforderlich.

-       Die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ist eine Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe, hierzu sind die entsprechenden Erschließungsverträge abzuschließen.

 

 

 

 

Weder im städtebaulichen Entwurf noch im Bebauungsplan-Entwurf sind gegenwärtig Wasserflächen dargestellt. Die Gestaltung der Freiflächen durch den Vorhabenträger ist derzeit noch offen. Im Bedarfsfall werden die nachstehenden Hinweise im weiteren Verfahren beachtet.


2.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

Ref. III C 24-6793/08

Bodenschutz, Boden-, Altlasten- und Grundwassersanierung

 

Schreiben vom 29.03.07

 

Der gesamte Geltungsbereich des B-Plans 11-35 VE ist durch die Fläche 9334 im Bodenbelastungskataster erfasst, die sich bezüglich der Belan­ge des Bodenschutzes in der Zuständigkeit des Umweltamtes Lich­tenberg befindet.

Eine Stellungnahme des Referats III C kann daher nicht erfolgen. Weitere Belange des Referats sind nicht betroffen.

Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


3.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Ref. I E - Naturschutz, Landschaftsplanung und Forstwesen

 

E-Mail vom 13.04.07

 

Es werden keine relevanten landschaftsplanerischen Bedenken gesehen.

 

Auf den Brutvogelbestand muss allerdings geachtet werden und feldhepethologische Untersuchungen sollten auch vor Baubeginn gemacht werden, um den Artenschutzbelangen gerecht zu werden. Eidechsen und Gebäudebrüter fühlen sich in sonnigen Steinhaufen und Ruinen eben wohl. Wenn jedoch der Gebäudeabriss bereits begonnen hat, ist das schwer zu realisieren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass notwendige Befreiungen von der Unteren Naturschutzbehörde an SenStadt IE 2 weitergeleitet werden könnten.

 

 

 

 

Die aktuellen Abrissmaßnahmen erfolgen unter der fachkundigen Begleitung eines biologischen Büros.

Feldherpetologische Untersuchungen erfolgen nicht, da bis Ende Februar (Beginn der Abrissarbeiten) keine entsprechenden Befunde vorlagen.

 

 

Der Hinweis wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

4.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Ref. VII B 43 – Verkehr

 

Schreiben vom 13.04.07

 

Aus verkehrsplanerischer Sicht werden die in der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a BauGB genannten Parameter zum Verkehr bestätigt.

Die Verkehrsbelegung der Gehrenseestraße als am stärksten belastete Straßenverbindung liegt im betroffenen Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2005 bei 19800 Kfz/24 Stunden (DTV werktags). Der Lkw-Anteil liegt bei 5,2 %. Durch das Vorhaben werden keine relevanten Erhöhungen des bisherigen Verkehrslärms erwartet.

 

Die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens wird ausdrücklich befürwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wurde ein Verkehrsgutachten beauftragt, das die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens ermitteln und beurteilen sowie für eventuelle Probleme Lösungsvorschläge aufzeigen wird.

 

5.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

LDA 25 – Landesdenkmalamt

 

Schreiben vom 19.04.07

 

Mit Hinweis des Fachgebietes Archäologische Denkmalpflege im Landesdenkmalamt Berlin berührt der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 11–35 VE bodendenkmalpflegerische Belange (siehe beiliegende Planausschnitte und Stellungnahme LDA 33 vom 18.04.2007 mit den Ortsaktennummer 1311 und 1312 und Archäologische Fundstellen in Berlin in der Anlage). In dem ausgewiesenen Gebiet sowie in unmittelbarer Nähe befinden sich ur- und frühgeschichtliche Fundstellen (siehe Anhang vom 18.04.2007).

 

Ich rege deshalb an, der Tatsache möglicher weiterer Bodenfunde in der Umgebung der oben genannten Fundstellen Rechnung zu tragen. Diese sind im Text zur Vorprüfung des Einzelfalls unter Punkt 5 (Seite 8) Voraussichtliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, Punkt 5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Seite 18) in der jeweiligen Beschreibung mit einem Abschnitt Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege als folgender Textbaustein auszuführen:

 

Für den beplanten Bereich nennt das aktuelle öffentliche Verzeichnis der Denkmale in Berlin (Denkmalliste Berlin, Stand 15. Mai 2001, ABl. Nr. 29 vom 14. 06. 2001 und in der jeweils fortgeschriebenen Fassung) derzeit keine Bodendenkmale. Mit Hinweis des Fachgebietes Archäologische Denkmalpflege im Landesdenkmalamt Berlin befinden sich jedoch im Plangebiet sowie in unmittelbarer Umgebung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11–35 VE ur- und frühgeschichtliche Fundstellen mit den Ortsaktennummern 1311 und 1312 (siehe Anhang und Auszug Planausschnitt und Stellungnahme LDA 33 vom 18. 04. 2007 der Archäologischen Fundstellen in Berlin in der Anlage).

 

Das Landesdenkmalamt, Archäologische Denkmalpflege, weist vorsorglich darauf hin, dass nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln) vom 24. April 1995, (GVBl. S. 274), geändert durch Art. II Nr. 1 u. 2 d. Ges. v. 4. 7. 1997 (GVBl. S. 376), Art. IV d. Ges. v. 17. 5. 1999 (GVBl. S. 178), Art. XLVI d. Ges. v. 16. 07. 2001 (GVBl. S. 260), Art. IV d. Ges. v. 29. 09. 2005 (GVBl. S. 495), und Art. II d. Ges. v. 14. 12. 2005 (GVBl. S. 754) wer ein Bodendenkmal entdeckt, die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen hat. Das Landesdenkmalamt Berlin empfiehlt daher, noch vor Beginn von Baumaßnahmen und insbesondere bei Bodeneingriffen in dem vorgesehenen Bereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11–35 VE , dem Landesdenkmalamt, Archäologische Denkmalpflege, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf (mind. dreißig Werktage) das geplante Vorhaben anzuzeigen und damit der Archäologischen Denkmalpflege Gelegenheit zu geben, rechtzeitig über eventuell erforderliche archäologische Prospektionen zu entscheiden.

 

Beim Punkt 5.7.2 (Seite 18), dritte Zeile, ist hinter zeitlichen Vorlauf „von mind. dreißig Werktagen“ einzufügen.

 

Diese inhaltlichen Ausführung als Ergänzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11–35 VE ist nach meiner Auffassung geboten, um einerseits denkmalpflegerische Belange zu sichern und andererseits die an künftige Planungen Beteiligten und die Durchführung frühzeitig von den möglicherweise erforderlichen Untersuchungen in Kenntnis zu setzen und einen rechtzeitigen Baubeginn nicht unter dem Aspekt der zu wahrenden bodendenkmalpflegerischen Belange zu verzögern.

 

Mit Neubauvorhaben im ausgewiesenen Bereich sind die Belange der aufgeführten Bodendenkmalpflege berührt, weshalb während der Planungsphase eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin erforderlich ist.

 

Zur abschließenden Beurteilung ist zum Bebauungsplanentwurf und Umweltbericht eine klare Kennzeichnung vom Vorhandensein aller Kulturgüter erforderlich. Ohne diese inhaltliche Ergänzung wären die an der künftigen Planung Beteiligten zum vorliegenden Entwurf falsch informiert.

 

Nach Prüfung der hergereichten Unterlagen gehe ich davon aus, dass durch die Intentionen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes 11–35 VE, denkmalpflegerische Belange nicht nachteilig berührt werden, denkmalverträglich und denkmalstützend sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

Der Bericht zur Vorprüfung des Einzelfalls diente lediglich dazu, festzustellen, ob der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Der Umgang und die Abwägung der Belange der archäologischen Denkmalpflege sind Gegenstand des eigentlichen Bebauungsplanverfahrens.

 

 

 

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass keine Eingriffe in den Boden stattfinden, die über den neuzeitlichen Aufschüttungshorizont hinausreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einen Umweltbericht wird es im beschleunigten Verfahren nach § 13a nicht gegeben. Dessen ungeachtet sind der Umgang und die Abwägung der Belange der archäologischen Denkmalpflege Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

 

 

 

 

6.

Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur

Fachbereich Naturschutz/Landschaftsplanung

UmNat NL 110

 

Schreiben vom 17.04.07

Die von der Planungsgruppe Cassens und Siewert vorliegende Prüfung der Schutzgüter auf erhebliche Umweltauswirkungen erfolgte ausreichend. Es wurden keine geschützten Biotope nach § 26a NatschGBln oder gefährdete Tierarten nachgewiesen, so dass es keiner weiteren Hinweise für die Vorprüfung bedarf.

 

Das dargestellte Ergebnis der Vorprüfung, dass bei Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wird mitgetragen.

 

Bei der Berücksichtigung des Vermeidungsgebotes ist insbesondere der Erhalt des schützenswerten Baumbestandes einzubeziehen.

 

Es wurde festgestellt, dass der in der Vorprüfung zusammengestellte Baumbestand nicht mehr der derzeit bestehenden Situation entspricht. Durch die Bauherren erfolgte bereits vorab eine Beräumung der Flächen.

Deshalb wird im Zuge der weiteren Bearbeitung vorgeschlagen innerhalb der privaten Grünflächen die zum Teil beseitigten Baumbestände zu kompensieren und pro m² festzulegende nicht überbaubare Grundstücksfläche einen zu pflanzenden Obstbaum festzusetzen. Innerhalb der Flächen für den ruhenden Verkehr ist je 4. Stellfläche ein Laubbaum einzuordnen.

 

Für die Versorgung der geplanten 235 WE ist die Einordnung eines privaten Spielplatzes zu prüfen (§ 8 BauO Bln).

 

Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung stimmt der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird im weiteren Verfahren befolgt.

 

 

7.

Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur

Fachbereich Umwelt

 

Schreiben vom 18.04.07

Das Grundstück wird im Altlastenverdachtsflächenkataster unter der Nummer 9334 geführt. Auf Grund der gewerblichen Nutzung seit 1967 wurde die Fläche im Berliner Bodenbelastungskataster als altlastenverdächtige Fläche aufgenommen.

 

1992 und 1995 wurden auf dem Gelände Bodenuntersuchungen durchgeführt. 1992 wurden nur 3 Bodenproben untersucht, die keine Auffälligkeiten aufwiesen. Bei den Untersuchungen von 1995 wurden in Verdachtsbereichen 10 Rammkernsondierungen niedergebracht und 18 Proben untersucht.

 

Bei den durchgeführten Untersuchungen wurden in einer Sondierung eine recht hohe MKW Konzentration und ein erhöhter EOX Wert ermittelt. Der Belastungsbereich muss näher eingegrenzt und die Kontamination saniert werden. Es gab keine flächendeckende Untersuchung auf dem Gelände, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei späteren Bauarbeiten einzelne, lokal begrenzte Schadstoffnester angetroffen werden, die dann im Rahmen der Bebauung beseitigt werden müssen.

 

Bei den durchgeführten Untersuchungen wurden Aufschüttungsbereiche zwischen 0,40 – 2,00 m ermittelt. Aufschüttungen weisen öfter erhöhte  Schwermetall- und PAK Konzentrationen auf.

 

Die unversiegelten Bereiche (Kleingärten, u. a. Freiflächen) sollen nach Fertigstellung der Gebäude entsprechend Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) überprüft werden (Oberflächenmischproben) oder es wird generell neuer Oberboden aufgebracht.

Die hierbei relevanten nutzungsorientierten Bodenhorizonte liegen bei 0-35 cm beim Wirkungspfad Boden-Mensch und 0-30 sowie 30-60 cm beim Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze (Nutzgärten).

Zur Erfüllung der nutzungsabhängigen Anforderungen an die Qualität der oberen Bodenschicht gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz und seiner Verordnungen (BBodSchV, Maßnahmen- und Prüfwerte gem. Anhang 2, Nr. 1 u. 2) muss erforderlichenfalls ein Bodenaustausch durchgeführt werden.

Der aufzubringende Füll- / Mutterboden muss die Anforderungen der BBodSchV (Vorsorgewerte gem. Anhang 2, Nr. 4) erfüllen.

 

Die Sandkästen der Kinderspielplätze sind zur zusätzlichen Sicherheit mit Grabesperren zu versehen.

 

Bei Realisierung der oben aufgeführten Maßnahmen bestehen gegen die geplante Nutzung keine Bedenken. Nach Bebauung und Durchführung notwendiger Sanierungen und Nachweis der Bodenwerte für Wohnbebauung bzw. kleingärtnerische Nutzung kann die Fläche vom Altlastverdacht befreit werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den Belastungen wird im Zuge der Baumaßnahmen nachgegangen und die ggf. vorhandenen Kontaminationen werden ordnungsgemäß beseitigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgenden Hinweise betreffen die Baudurchführung und werden dort entsprechend beachtet.

 

 

 

8.

Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr

Stpl B1

 

Schreiben vom 11.04.07

 

Der Erschließung des Hauptanteiles am Verkehrsaufkommen im Planungsgebiet nur über die geplante Anbindung an die Anna Ebermann-Straße kann aus verkehrlicher Sicht nicht zugestimmt werden. Eine zweite Anbindung an die Anna-Ebermann-Straße in Richtung Gehrenseestraße entflechtet den Kfz-Verkehr zugunsten des vorhandenen Wohngebietes.

 

 

Zur Erschließung des geplanten Wohngebiets werden folgende Straßenbaumaßnahmen in der Anna-Ebermann-Straße notwendig:

-       Gestaltung der neuen Einmündungen.

-       Gehwegneubau in der Anna-Ebermann-Straße: ca. 170 m zur Wartenberger Straße - ca. 70 m zur Gehrenseestraße.

-       Gestaltung der freigelegten Straßenbauflächen.

-       Zusätzliche Rechtsabbiegerspur von der Anna-Ebermann-Straße in die Gehrenseestraße.

 

Es ist zu prüfen, ob Parkflächen in der Anna-Ebermann-Straße im Zusammenhang mit der neuen Verkehrsführung entfallen, gegebenenfalls sind Ersatzparkplätze anzulegen. Der Einmündungsbereich an der Gehrenseestraße ist im Verkehrsgutachten in Hinsicht auf den zusätzlichen Verkehr zu betrachten (Lichtsignalanlage).

 

Eine Verkehrsanbindung für Kfz zum SB Markt durch das neue Wohngebiet ist bedenklich, weil hier Privatstraßen für öffentlichen Verkehr benutzt werden sollen.

Die Anbindung des SB-Marktes an die Gehrenseestraße ist durch das Verkehrsgutachten in Bezug auf Linksabbieger auf den Knotenbereich zur Wolllenberger Straße zu untersuchen.

 

Generell sind alle Zufahrten zu privaten Stellplätzen der Einzelgrundstücke über die Privatstraßen zu realisieren. Spätere Genehmigungen zur Herstellung von Gehwegüberfahrten zur direkten Anbindung an die öffentlichen Straßen müssen ausgeschlossen werden.

Die angesprochenen Punkte berühren nicht die Frage, ob der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat. Die Klärung der angesprochenen Punkte erfolgt im Rahmen eines gesonderten Verkehrsgutachtens. Eine zweite Anbindung an die Anna-Eber­mann-Straße ist bereits Bestandteil des der Vorprüfung als Anlage beigefügten Bebauungsplan-Entwurfs vom 23.02.2007.

Die nachfolgenden Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

 


Anlage 3

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

I.     Planungsgegenstand

 

1.    Veranlassung und Erforderlichkeit

 

       Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-35 VE ist die Absicht des Vorhabenträgers auf dem brachgefallenen Gelände Wartenberger Straße / Gehrenseestraße / Anna-Eber­mann-Straße eine Reihenhausiedlung und einen SB-Markt zu errichten. Hierfür hat die ECHO Immobilien Projekt GmbH die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beim Bezirk Lichtenberg von Berlin beantragt.

 

       Um das Wohnungsvorhaben realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungs­plans erforderlich, da:

-        aufgrund der Größe und der gewerblichen Prägung des Areals eine Wohnbebaung im geplanten Umfang nicht zulässig ist und

-        nur auf diesem Weg eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gewährleistet werden kann.

             

       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städte­bauliche Neuordnung und Bebauung im Geltungsbereich.

 

 

2.    Plangebiet

 

2.1  Geltungsbereich

                    

       Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans 11-35 VE wird im Osten und Süden jeweils durch die Straßenmitte der Anna-Ebermann-Straße bzw. der Gehrenseestraße (zugleich Geltungsbereichsgrenze des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 11-5f), im Westen durch die Grundstücke Wartenberger Straße 24 / Gehrenseestraße 100 (einschließlich 11-geschossigem Bürohochhaus) sowie die Wartenberger Straße und im Nordosten durch die Grundstücke Wartenberger Straße 34-38a und 40 (Amtsgericht) gebildet. Der Geltungsbereich liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von knapp 9 ha.

 

Tabelle 1:  Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-35 VE

 

 

Flur 3

Flur 9

Grundstück des Vorhabenträgers

Flurstücke 2672/1 und 2673/1

Flurstücke 222, 223, 227, 228, 229

Gründstücke im Eigentum des Landes Berlin (bis auf Flurstücke 203, 205 und 209 der Flur 9 öffentlich gewidmete Straßenverkehrsfläche)

 

2412/1, 2659/1, 2613/1 und 2668/1 (jeweils teilweise)

Flurstücke 203, 205, 208 (vollständig) und 138, 146, 159, 199, 202, 206, 209, 210 (jeweils teilweise)

 

2.2  Stadträumliche Einordnung

                    

          Das Plangebiet liegt ca. 12 km vom Stadtzentrum (Alexanderplatz) entfernt. In un­mittelbarer Nähe befindet sich der Ortskern von Hohenschönhausen.

       Die früher randstädtische bis dörfliche Lage, auf die viele Strukturen im Umfeld noch verweisen, hat sich durch den Bau der Großwohnsiedlungen im Nordosten Hohenschönhausens, in Marzahn und Hellersdorf sowie dem damit verbundenen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erheblich relativiert.

                    

       Die Nachbarschaft des Plangebiets fällt durch eine überaus heterogene Struktur auf. So befinden sich westlich des Plangebiets, innerhalb des gleichen Baublocks, ein z.Zt. leer stehendes 11-geschossiges Bürogebäude sowie ein 6-geschossiges Büro- und Geschäftshaus, nördlich eine mehrgeschossige Wohnanlage in Plattenbauweise sowie ein Verwaltungsstandort (Amtsgericht). Auf der westlichen Seite der Wartenberger Straße wiederum schließt sich eine in den 1920er Jahren errichtete Doppel- und Reihenhausbebauung an, die weiter nördlich in die Kleingartenanlagen „Mühlengrund“ und „Land in Sonne“ übergeht. Nordöstlich der Anna-Ebermann-Straße grenzt das Plangebiet an eine kleinere, hauptsächlich in sechsgeschossiger Plattenbauweise errichtete Neubausiedlung in Plattenbauweise an, während sich südlich der Gehrenseestraße ein Gewerbegebiet erstreckt.

 

2.3  Bestand

 

       Bebauung

                    

       Das Plangebiet wurde bis in die 1960er Jahre landwirtschaftlich genutzt. Erst 1967 erfolgte die Planierung und Bebauung des Geländes. Das Gebiet wurde unter wechselnden Firmen bis in die 1990er Jahre weitgehend als Bauhof / Lagerfläche genutzt. Seit mehreren Jahren liegt das Gelände brach. Das Grundstück ist mit zahlreichen leergefallenen Gebäuden, darunter mehreren langgezogenen Lagerhallen, Garagen, Büro- und Werkstattgebäuden, Heizungsanlagen und Baracken bebaut. Die Freiflächen sind weitgehend versiegelt und dienten ehemals als Verkehrsfläche für Be- und Entladevorgänge oder zur Lagerung. Im Westen des Plangebiets wurde zwischenzeitlich mit der Beräumung des Geländes begonnen und wurden Freiflächen teilweise aufgebrochen.

 

       Erschließung

                    

       Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

       Das Plangebiet ist über zwei die Wartenberger Straße befahrende MetroTram-Linien (z.Zt. M 5 und M 17) mit zwei Haltestellen im direkten Umfeld des Plangebiets sowie zwei Buslinien (z.Zt. Linien 256 und 359) sehr gut in das öffentliche Verkehrsnetz eingebunden. Die Entfernung zum S-Bahnhof Gehrenseestraße (S 75), der eine schnelle Anbindung an den Alexanderplatz sichert, beträgt ca. 1.200 m.

       Nördlich der Kreuzung Wartenberger / Gehrenseestraße / Malchower Weg befindet sich eine Wendeschleife der Straßenbahn.

 

       Motorisierter Individualverkehr (MIV)

       Die Anbindung des Plangebiets an das öffentliche Straßenverkehrsnetz soll über die Wartenberger Straße und die Anna-Ebermann-Straße erfolgen. Die Zufahrt zum Grundstück des SB-Marktes ist über die Gehrenseestraße vorgesehen.

Zum Berliner Ring sind es vom Bebauungsplangebiet nur wenige Fahrminuten. Über die Rhinstraße bzw. die Hauptstraße / Konrad-Wolf-Straße ist ein schneller Anschluss an die Landsberger Allee, der wichtigsten Verkehrsverbindung Richtung Innenstadt, gewährleistet.

Die an das Plangebiet angrenzende Gehrenseestraße weist lt. Umweltatlas, Karte Verkehrsmengen (Bearbeitungsstand 11/2000) eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 15.000 bis 20.000 DTV auf.

 

       Geologie, Baugrund

 

       Das Plangebiet liegt auf der pleistozänen Grundmoränenfläche des Barnim. Generell ist unter der in weiten Teilen mit Beton bzw. Betonplatten versiegelten Geländeoberfläche Mutterboden bzw. Auffüllung anzutreffen, gefolgt von Deckensanden und weichsel- und/oder saalekaltzeitlichen Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel. Das oberhalb der Grundmoräne angetroffene Grund­wasser unterliegt nicht den Einflüssen des Hauptgrundwasserleiters. Die Oberfläche der weitgehend wasserundurchlässigen Geschiebelehm- bzw. Geschiebemergelschichten, die im Nordwesten bei etwa 54,0 mNN und im Südosten bei ca. 48,3 mNN beginnen, wirkt als Grundwasserstauer, obgleich in sie lokal stärker sandige Partien eingelagert sein können. Daher sammelt sich Grundwasser mit starken saisonalen Schwankungen auf dieser Stauschicht („Stauwasser“): Im Nordwesten kurzzeitig bis auf 54,2 mNN sowie im Südosten kurzzeitig bis auf 51,0 mNN und damit auf mehrere Meter. Im Laufe der Jahre ist die maximale Grundwasserhöhe auch im nordöstlichen Teil des Plangebiets nicht höher angestiegen als etwa 1 m unter Geländeniveau (Quelle: TERRA Consult GmbH 1995).

       Bis zur Stauschicht weist der Boden eine sehr hohe Wasserdurchlässigkeit auf (Kf >= 300 cm / d; Quelle: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2002).

       Die Geländeoberfläche fällt gleichmäßig nach Osten hin ab. Der Höhenunterschied beträgt in Ost-West-Richtung über 4 m (zw. 51,5 mNN / 52,1 mNN und 56,2 mNN).

                    

       Generell ist der Untergrund in gründungstechnischer Hinsicht für eine Bebauung geeignet. Lokal vorhandene breiige oder weiche Bodenschichten müssen unterhalb der Gründungssohle ausgehoben oder durch Sondermaßnahmen in ihrer Tragfähigkeit verbessert werden (Quelle: TERRA Consult GmbH 1995).

 

       Technische Infrastruktur

 

       Hinsichtlich der Entwässerung befindet sich das Plangebiet im Einzugsgebiet eines Trennsystems. Die Einleitung des Regenwassers erfolgt dabei in den Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgraben (Digitaler Umweltatlas, Ausgabe 2004).

 

       Entlang der Gehrenseestraße und der Anna-Ebermann-Straße führt in weiten Teilen eine Fernwärmefreileitung im Zweileitersystem (Vor- und Rücklauf) der Vattenfall Europe AG & Co KG, Wärme Berlin.

 

       Soziale Infrastruktur

 

       Die nächstgelegene Kindertagesstätte befindet sich im östlich der Anna-Eber­mann-Straße angrenzenden Wohnquartier.

       Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich mehrerer Grundschulen, die ca. 900 bis 1.300 m vom Standort entfernt sind.

 

       Eigentumsverhältnisse

 

       Die Flurstücke 2672/1 und 2673/1 der Flur 3 sowie die Flurstücke 222, 223, 227, 228, 229 der Flur 9 befinden sich im Eigentum der ECHO Immobilien Projekt GmbH.

       Die Flurstücke 2412/1, 2659/1, 2613/1 und 2668/1 der Flur 3 sowie 146, 159, 199, 202, 206, 203, 205, 208 209, 210 der Flur 9 befinden sich im Eigentum des Landes Berlin.

 

       Denkmale

 

       Es gibt im aktuellen öffentlichen Verzeichnis der Denkmale in Berlin keine Eintragungen für das Plangebiet.

       Es befinden sich hier aber ur- und frühgeschichtliche Fundstellen.

 

 

 

 

 

 

 

2.4  Planerische Ausgangssituation

 

       2.4.1         Flächennutzungsplan

 

       Der Flächennutzungsplan von Berlin (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004, ABl. S. 95, zuletzt geändert am 29. Juni 2006, ABl. S. 2426) stellt für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans folgendes dar:

 

·       eine gemischte Baufläche M2 (gesamtes Vorhabengrundstück)

·       die Gehrenseestraße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße.

 

       2.4.2         Bereichsentwicklungsplanung

 

       Im Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd (HOH2) erfolgt eine Darstellung des nördlichen Bereichs des Bebauungsplans als Allgemeines Wohngebiet W2 mit einer GFZ bis 1,5 und des südlichen Bereichs als Mischgebiet.

       Die Gehrenseestraße wird in der Bereichsentwicklungsplanung als übergeordnete und sonstige Hauptverkehrsstraße, die Wartenberger Straße und Anna-Ebermann-Straße werden als sonstige Straßen ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der Straßenbahntrasse Wartenberger Straße / Rhinstraße, die im Bereich Wartenberger / Gehrensee- / Rhinstraße eine Streckenbegradigung einschließlich einer Neugestaltung der Wendeschleife erfahren soll. Planungsträger dieser Maßnahme, die einer Planfeststellung bedarf, ist die BVG. Eine Vorplanung liegt nach Aussage des Maßnahmekonzepts der Bereichsentwicklungsplanung (Maßnahme ÖV 3) vor, realisiert werden soll die Maßnahme voraussichtlich 2010.

 

       Teile des Plangebiets (Wartenberger Straße / Anna-Ebermann-Straße) werden im Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung für Hohenschönhausen-Süd als Potenzialfläche für den Wohnungsneubau, weitere Flächen Gehrenseestraße / Anna-Ebermann-Straße als Potenzialfläche für anteiligen Wohnungsbau in Mischgebietsflächen dargestellt (Maßnahme EB 3). Dabei handelt es sich lt. Bereichsentwicklungsplanung um eine örtliche Differenzierung der Darstellung des Flächennutzungsplans, die eine geeignete Nutzungszonierung zwischen Gewerbe-, Misch- und Wohngebieten sichern und vorhandene Wohnstandorte stärken soll.

 

       Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird als Bereich mit planerischem Handlungsbedarf eingestuft. Derartige Einzelflächen mit unklarer Nutzungszuordnung, Unter- oder Fehlnutzung oder planerisch unklarer Perspektive zeigen lt. Bereichsentwicklungsplanung eine Konzentration in den an den Ortskern angrenzenden Gebieten.

 

       Ausführliche Ausführungen widmet die Bereichsentwicklungsplanung der angrenzenden Anna-Ebermann-Siedlung (947 WE), die auch im Rahmen des Bundeswettbewerbs Stadtumbau Ost planerisch bearbeitet wurde. Die Anna-Ebermann-Siedlung weist in den letzten Jahren als einziges Gebiet im Bereich des Bereichsentwicklungsplans Hohenschönhausen-Süd hohe Einwohnerverluste auf. Der Einwohnerrückgang seit 1991 beträgt über 50 %, der Rückgang der Kinder und Jugendlichen gar um über 80 %. Im Jahr 2002 lag der Wohnungsleerstand bei etwa 30 %. Die Siedlung weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Auch die in der Siedlung liegende Kindertagesstätte in freier Trägerschaft ist bisher nicht durchgreifend modernisiert worden und daher Bestandteil des Maßnahmekonzepts (Maßnahme G 2). Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung wird daher ein Schwerpunkt auf die Aufwertung des öffentlichen Raumes bzw. der Kita gelegt. Darüber hinaus sollten Wege zu einer städtebaulichen Aufwertung bzw. Anpassung gefunden werden.

 

       Die BEP wurde durch das Bezirksamt in seiner Sitzung am 03.04.2007 beschlossen und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

       2.4.3         StEP Wohnen

 

       Der vom Senat von Berlin am 10. August 1999 beschlossene Stadtentwicklungsplan „Wohnen“ stellt den Bereich des Bebauungsplans 11-35 VE als Standort für eine Neubauentwicklung (MFH>/=250 WE, EFH>/=50 WE) im Rahmen der Marktfähigkeit des Standorts dar.

 

       2.4.4      StEP Zentren

 

       Sowohl der vom Senat von Berlin am 09. März 1999 beschlossene Stadtentwicklungsplan „Zentren und Einzelhandel – Teil 1“ (Zentrenkonzept 1999), als auch der am 22. März 2005 beschlossene Teil 2 (Stadtentwicklungsplan Zentren 2020) stellen als nächstgelegenes Zentrum das ca. 600 m Luftlinie vom Plangebiet entfernte Ortsteilzentrum Hauptstraße / Konrad-Wolf-Straße dar. Der Prerower Platz – im StEP Zentren als besonderes Stadtteilzentrum ausgewiesen – liegt nur ca. 1.400 m Luftlinie vom Bebauungsplangebiet entfernt.

 

       2.4.5      StEP Verkehr

 

       Der vom Senat von Berlin am 08. Juli 2003 beschlossene Stadtentwicklungsplan „Verkehr“ stellt die Gehrenseestraße in der Bestandsbeschreibung für das Jahr 2002 als Straße der Stufe III (örtliche Straßenverbindung) und in der Planung für das Jahr 2015 als Straße der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) dar. Dem gegenüber wird die Wartenberger Straße in beiden Fällen als sog. Ergänzungsstraße (Straße von besonderer Bedeutung) eingeordnet. Im Geschwindigkeitskonzept werden beide Straßen im Bereich des Plangebiets mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen, nur der in unmittelbarer Nähe befindliche Kreuzungsbereich Wartenberger Straße / Gehrenseestraße / Malchower Weg erhält eine Einzelausweisung als Tempo 30 – Bereich.

       Die vorhandene Straßenbahntrasse findet sich in der Karte Straßenbahnnetz - Planung 2015 als Bestand wieder.

 

       2.4.6      StEP Ver- und Entsorgung

                       

       Die Teilkarten des StEP Ver- und Entsorgung enthalten für den Bereich des Bebauungsplans folgende Darstellungen:

·       Trinkwasserleitungen in der Wartenberger Straße und Gehrenseestraße (Teilkarte Wasserversorgung)

·       Einen Schmutzwasser- und einen Regenwasserkanal (Durchmesser > 1700 mm) in der Anna-Ebernmann-Straße (Teilkarten Abwasserentsorgung und Regenwasserableitung)

·       Eine Fernwärmeleitung entlang der Gehrenseestraße und der Anna-Ebermann-Straße. Das gesamte Plangebiet wird als fernwärmeversorgter Be­reich der BEWAG (heute Vattenfall) bzw. verbundener Betreiber ausgewiesen (Teilkarte Wärmeversorgung).

·       An das Plangebiet angrenzende Bereiche werden z.T. mit Gas versorgt. Der Bereich des Bebauungsplans selbst jedoch nicht (Teilkarte: Gasversorgung)

·       Zur Energieversorgung werden keine für das Plangebiet relevanten Aussagen getroffen.

 

 

II.     Planinhalt

 

1.    Entwicklung der Planungsüberlegungen

 

       Bereits in der ersten Hälfte der 1990er Jahre existierten Pläne für eine Bebauung des ca. 10 ha großen Areals zwischen Wartenberger Straße, Gehrenseestraße und Anna-Ebermann-Straße, dessen Eigentümer zum damaligen Zeitpunkt die Wartberlin GbR / SGE Deutsche Holding GmbH war. Für das gesamte Areal war die Errichtung von mehreren Bürogebäuden und rd. 800 Wohnungen mit zusammen ca. 150.000 m² Geschossfläche vorgesehen.

       Während sich die Planungen für eine 2,5 ha große Teilfläche (1. Quartier, Q1) an der Wartenberger Straße / Ecke Gehrenseestraße zu diesem Zeitpunkt bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befanden, wurde für den übrigen – annähernd mit dem heutigen Plangebiet identischen – Bereich 1994 ein städtebauliches Seminar „Wohn- und Geschäftsquartier Q 2“ als offenes diskursives Verfahren unter Beteiligung von fünf Architekturbüros durchgeführt. Im Rahmen des Seminars wurden städtebauliche Lösungen für ein Wohn- und Geschäftsquartier (2. Quartier, Q2) entwickelt, die die rein gewerbliche Nutzung in Form von Büros, Dienstleistungen und Einzelhandel des Quartiers 1 ergänzen sollten. Zugleich wurde vor Beginn des Seminars am 12.07.1994 der Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan mit der Nummer XXII-17 gefasst.

 

       In Folge veränderter stadtentwicklungspolitischer Rahmenbedingungen kam es mit dem Bau eines Büro- und Geschäftshauses an der Wartenberger Straße jedoch lediglich zur Verwirklichung eines kleinen Teils des 1. Quartiers. Der Vorhabenträger zog sich zurück, das Bebauungsplanverfahren wurde eingestellt.

 

       In Anbetracht der stabilen Nachfrage nach kleinteiligen eigentumsfähigen / -ähnlichen Bauvorhaben wurde das Plangebiet im Jahr 2006 von der ECHO Immobilien Projekt GmbH erworben, um an diesem Standort eine Reihenhaussiedlung zu errichten. Die Bebauung knüpft dabei an die kleinteilige Bebauungsstruktur westlich der Wartenberger Straße an.

 

       Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-35 VE bildet ein städtebaulicher Entwurf des Architekturbüros ARCHECON vom Januar 2007. Der Entwurf sieht ca. 235 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern vor. Ergänzend soll an der Gehrenseestraße ein SB-Markt mit einer Geschossfläche von maximal 1.200 m² entstehen. Die zeilenförmige Wohnbebauung gruppiert sich um eine zentrale Grünfläche und wird durch Erschließungsstraßen und kleinere Grünräume in mehrere Bereiche unterteilt. Die Erschließung soll über zwei separate Schleifenstichstraßensysteme erfolgen. Die beiden Erschließungssysteme sollen über die Wartenberger Straße bzw. die Anna-Ebermann-Straße an das örtliche Straßenverkehrsnetz angebunden werden. Die Zufahrt zum Grundstück des SB-Marktes ist von der Gehrenseestraße geplant.

 

2.    Intentionen des Plans

 

       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-35 VE dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung des Bauvorhabens des Vorhabenträgers. Zur Wiedernutzung brachliegender Flächen ist vorgesehen, das Plangebiet als Wohnstandort zu entwickeln, städtebaulich neu zu ordnen und im Kontext der angrenzenden Nutzungen strukturell aufzuwerten.

             

       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-35 VE soll die folgenden städtebaulichen Ziele sichern:

 

·       die Neuordnung eines brachliegenden Geländes,

·       die Entwicklung einer kompakten zwei- bis dreigeschossigen Wohnbebauung,

·       die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für einen dem Gebiet dienenden Nahversorger,

·       die Schaffung privater Grünflächen zur städtebaulichen Gliederung und Wahrnehmung von Ausgleichsfunktionen,

·       die Sicherung der übergeordneten inneren Erschließung sowie

·       die Sicherung einer Durchwegung des Plangebiets für die Allgemeinheit.

 

 

 

III.    Auswirkungen des Bebauungsplanes

 

Eine derzeit brachliegende, zum Teil stark versiegelte Fläche wird wieder einer Nutzung zugeführt. Der Versiegelungsgrad wird sich gegenüber dem bisher planungsrechtlich Zulässigen verringern.

 

Die isoliert wirkende Fläche wird städtebaulich in die Umgebung einbezogen.

 

 

IV.   Verfahren

 

1.    Mitteilung der Planungsabsicht

 

       Mit Schreiben vom 20.02.2007 sind die zuständige Senatsverwaltung (SenStadt) und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung von der Absicht, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten, in Kenntnis gesetzt worden.

 

       Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte mit Schreiben vom 19.03.2007 mit, dass gegen die Planungsabsicht unter Beachtung der nachfolgend genannten Bedingung keine Bedenken bestehen. Die Entwicklungsfähigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus dem FNP ist derzeit wegen der Größe des geplanten allgemeinen Wohngebiets nicht gegeben. Die erforderliche Änderung der Darstellungen des FNP wird in Aussicht gestellt. Verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung gem. § 7 Abs. 1 AGBauGB sind durch die Gehrenseestraße und die Wartenberger Straße sowie durch die Führung der Straßenbahn entlang der Wartenberger Straße betroffen. Die Frage der zukünftigen Straßenbegrenzungslinie der Gehrenseestraße kann erst im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

       Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte mit Schreiben vom 23.02.20076 mit, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Ziel 1.0.1 LEP eV unterstützt und mit der Planung des SB-Marktes mit einer Geschossfläche bis zu 1.200 m² im Einklang mit Grundsatz 1.0 7 LEP eV steht sowie den Zielen der Raumordnung angepasst ist.

 

 

 

 
 

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