Drucksache - DS/0317/VI  

 
 
Betreff: Smiley für mehr Lebensmittelsicherheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
22.08.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 14.08.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage  
Schreiben v. 18.08.2010 BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV hat in der Sitzung am 20.09.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im RdB gegenüber dem Senat für die zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein Smileysystem nach dänischem Vorbild einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, hierzu Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt spricht sich für die Einführung eines Labels in der amtlichen

Lebensmitteluntersuchung des Landes Berlin nach dänischem Vorbild aus.

 

Für die nächste Sitzung des RdB wurde ein entsprechender TOP (Anlage 1) angemeldet.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmerich                                                        Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abt. Familie, Jugend und Gesundheit                                                                               01.11.2007

BzStR                                                                                                              

 

 

 

 

 V

1.  BzBmin

 

 

 

Anmeldung eines TOP zur kommenden Sitzung im RdB

 

Vorlage Nr.

-          zur Beschlussfassung

 

Wir bitten, für die Sitzung des Rates der Bürgermeister am …  folgende Angelegenheit für die

Tageordnung vorzusehen:

 

1.       Beratungsgegenstand:

Einführung eines „Smiley – Systems“ nach dänischem Vorbild in der amtlichen

Lebensmittelüberwachung im Land Berlin.

 

2.       Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Frau Emmrich

 

3.      Beschlussentwurf:

Der Rat der Bürgermeister spricht sich für die Schaffung eines Kennzeichnungssystems im

Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach dänischem Vorbild aus und ersucht den Senat, die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

 

4.      Begründung:

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird in Berlin regelmäßig jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder anbietet, kontrolliert.

 

Bei diesen Kontrollen werden auch immer wieder Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, die eine Ahndung, je nach Schwere des Verstoßes, in Form eines einfachen mündlichen Hinweises bis hin zur Schließung eines Betriebes nach sich ziehen können.

 

Diese, für den Verbraucher wichtigen Ergebnisse, bleiben jedoch in der Regel unbekannt, da

konkrete Ergebnisse amtlicher Kontrollen nirgendwo veröffentlicht werden.

 

Zur besseren Information der Verbraucher führte daher die dänische Veterinär- und

Lebensmittelbehörde ab dem 1.Oktober 2001 ein Labelsystem zur Kennzeichnung aller Betriebe ein, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben.

 

 

So werden alle Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Imbisse für den Verbraucher gut sichtbar mit einem Symbol gekennzeichnet, welches auf den ersten Blick einen Eindruck von der

allgemeinen Lebensmittelsicherheit des Geschäftes geben soll.

 

 

Man hat sich dabei für ein 4-stufiges „Smiley-Symbol“ entschieden, das die Ergebnisse einer

Kontrolle auf einfache Art zusammenfasst und in seiner Bedeutung leicht zu verstehen ist.

 

So bedeutet:

J Kontrolle ohne Beanstandung

K Kontrolle zeigte nur sehr geringe Mängel an (Ermahnung)

K Kontrolle führte zu schriftlichen Verfügungen und/oder Verboten

L Kontrolle ergab schwerwiegende Verstöße, die eine Strafverfolgung oder einen Entzug der

Gewerbeerlaubnis nach sich gezogen haben

 

Diese Art der  Kennzeichnung führte nach Angaben der dänischen Behörden neben der gewünschten Transparenz behördlichen Handelns, auch zu einer deutlichen Senkung der Beanstandungsquote und damit zu einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.

 

Das dänische Kennzeichnungssystem ist im Lebensmittelgesetz „Lov om fødevarer“ verankert.

Im Gegensatz dazu fehlen in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin zurzeit noch die

erforderlichen gesetzlichen Grundlagen.

 

 

 

 

 

      Räßler-Wolff

     

 

 

 

2. ZdU

 

 

GesAL EU

 

  GesVetL/31.10.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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