Drucksache - DS/0317/VI
Die BVV hat in der Sitzung am 20.09.2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich im RdB gegenüber dem Senat für die zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein Smileysystem nach dänischem Vorbild einzusetzen. Das Bezirksamt bittet die BVV, hierzu Folgendes zur
Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt spricht sich für die Einführung eines Labels in der amtlichen Lebensmitteluntersuchung des Landes Berlin nach dänischem Vorbild aus. Für die nächste Sitzung des RdB wurde ein entsprechender TOP (Anlage 1) angemeldet. Berlin, den
Emmerich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Familie, Jugend und Gesundheit Abt. Familie, Jugend und
Gesundheit 01.11.2007 BzStR
BzBmin Anmeldung eines TOP zur
kommenden Sitzung im RdB Vorlage Nr. -
zur Beschlussfassung Wir bitten, für die Sitzung des Rates der Bürgermeister am … folgende Angelegenheit für die Tageordnung vorzusehen: 1. Beratungsgegenstand: Einführung eines
„Smiley – Systems“ nach dänischem Vorbild in der amtlichen Lebensmittelüberwachung im
Land Berlin. 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin
Frau Emmrich 3.
Beschlussentwurf: Der Rat der Bürgermeister spricht sich für die
Schaffung eines Kennzeichnungssystems im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach
dänischem Vorbild aus und ersucht den Senat, die dafür erforderlichen gesetzlichen
Grundlagen zu schaffen. 4.
Begründung: Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird
in Berlin regelmäßig jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet
oder anbietet, kontrolliert. Bei diesen Kontrollen werden auch immer wieder
Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, die eine
Ahndung, je nach Schwere des Verstoßes, in Form eines einfachen mündlichen
Hinweises bis hin zur Schließung eines Betriebes nach sich ziehen können. Diese, für den Verbraucher wichtigen Ergebnisse,
bleiben jedoch in der Regel unbekannt, da konkrete Ergebnisse amtlicher Kontrollen nirgendwo
veröffentlicht werden. Zur besseren Information der Verbraucher führte daher
die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde ab dem 1.Oktober 2001 ein
Labelsystem zur Kennzeichnung aller Betriebe ein, die gewerblich mit
Lebensmitteln zu tun haben. So werden alle Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Imbisse für den
Verbraucher gut sichtbar mit einem Symbol gekennzeichnet,
welches auf den ersten Blick einen Eindruck von der allgemeinen Lebensmittelsicherheit des Geschäftes
geben soll. Man hat sich dabei für ein 4-stufiges „Smiley-Symbol“
entschieden, das die Ergebnisse einer Kontrolle auf einfache Art
zusammenfasst und in seiner Bedeutung leicht zu verstehen ist. So bedeutet: J Kontrolle ohne Beanstandung K Kontrolle zeigte nur sehr
geringe Mängel an (Ermahnung) K Kontrolle führte
zu schriftlichen Verfügungen und/oder
Verboten L Kontrolle ergab schwerwiegende Verstöße, die eine Strafverfolgung oder einen
Entzug der Gewerbeerlaubnis nach sich
gezogen haben Diese Art der
Kennzeichnung führte nach Angaben der dänischen Behörden neben der
gewünschten Transparenz behördlichen Handelns, auch zu einer deutlichen Senkung
der Beanstandungsquote und damit zu einer Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit. Das dänische
Kennzeichnungssystem ist im Lebensmittelgesetz „Lov om fødevarer“
verankert. Im Gegensatz dazu fehlen in der Bundesrepublik
Deutschland und im Land Berlin zurzeit noch die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Räßler-Wolff
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