Drucksache - DS/0307/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-38
Arbeitstitel: Weißenseer Weg 76 (BVG-Parkplatz)
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (BVG-Parkplatz) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-38 aufzustellen.

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung.

-        geschlossene Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-38 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Berlin, den      .04.2007

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

 

 

 


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-38

für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (BVG-Parkplatz)

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl

 

 

 

                                                                                                                         Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO und geschlossene Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen.

 

 

 

 

 

 

Stand April 2007 - Aufstellungsbeschluss

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin – bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war die beabsichtigte Errichtung eines eingeschossigen Lebensmitteldiscounters und eines Gewerbeobjektes für Büronutzung mit großflächiger Stellplatzanlage an einem nicht in einem zentralen Versorgungsbereich integrierten Standort.

 

Die städtebaulich unbefriedigende Situation des derzeit fast vollständig leer stehenden Grundstücks soll bereinigt und aufgewertet werden.

Das zurzeit brach liegende Grundstück grenzt an ein faktisches allgemeines Wohngebiet  an.

Aufgrund dessen sowie der Lagegunst des Grundstücks an einem städtebaulich prädestinierten Standort mit guter verkehrlicher Erschließung durch den ÖPNV soll das Grundstück in den angrenzenden Gebietstyp einbezogen und zu einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt bzw. als solches planungsrechtlich gesichert werden.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das ca. 2 ha große Grundstück wird im Norden durch die Kleingartenanlage „Langes Höhe“, im Osten durch den Weißenseer Weg, im Süden durch die Hohenschönhauser Straße und im Westen durch die Wohngebäude Hohenschönhauser Straße 66-67 und einen Sportplatz mit vor gelagerter Stellplatzanlage begrenzt. Das Grundstück, ehemals zur Abstellung von Bussen genutzt, liegt am nordöstlichen Rand eines Wohngebietes, das Bestandteil einer der ersten Ost-Berliner Großsiedlungen ist.

Die derzeitig ungenutzte, fast vollständig leer stehende Fläche stellt ein bedeutendes gesamtstädtisches Veränderungspotential dar und ist zur Entwicklung von Wohnungsbau vorgesehen.

In Anpassung an die südlich und westlich angrenzende Wohnbebauung soll eine geschlossene Blockrandbebauung realisiert werden, die sich an den Höhen der Umgebung orientiert. Im rückwärtigen Grundstücksbereich, Übergangsbereich zur Kleingartenanlage „Langes Höhe“, soll eine kleinteilige Wohnbebauung (Reihenhäuser, Doppelhäuser) entwickelt werden.

Die Grundstück Weißenseer Weg 76 ist sowohl vom Weißenseer Weg als auch von der Hohenschönhauser Straße erschlossen.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S 95), zuletzt geändert am 29.Juni 2006 (ABl. S. 2426) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-  als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dar.

Der Geltungsbereich liegt im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

Im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27. Juni 2006 (ABl. S. 2350) ist im Teilplan „Biotop und Artenschutz“ der Geltungsbereich als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzung und im Teilplan „Erholung und Freiraumnutzung“ als Wohnquartier mit Erfordernis zur Verbesserung der Freiraumversorgung dargestellt.

Im Stadtentwicklungsplan StEP Wohnen, vom Berliner Senat am 10.August 1999 beschlossen, ist das Grundstück  als Neubauentwicklungspotential enthalten.

Die allgemeinen Planungsziele entsprechen den im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) formulierten Vorgaben Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5).

 

 

Verfahren

 

Gemäß § 6 Abs. 1 s. 2 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

 

 
 

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