Drucksache - DS/0307/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a)
für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (BVG-Parkplatz) im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-38 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: -
die
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung. -
geschlossene
Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich b)
für
den Bebauungsplanvorentwurf 11-38 die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in
den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die
Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu
unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. c)
mit
der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen. Anlage 2: Begründung
zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
.04.2007
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage 1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-38 für das Grundstück
Weißenseer Weg 76 (BVG-Parkplatz) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Fennpfuhl Maßstab
1:5000 Ziele des
Bebauungsplanes
Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO und geschlossene Blockrandbebauung entlang der
Hauptverkehrsstraßen. Stand April 2007 - Aufstellungsbeschluss Anlage
2 Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Gemäß § 1 Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung
des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in
eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan
aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt
von Berlin – bekannt zu geben. Veranlassung und
Erforderlichkeit
Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes war die beabsichtigte Errichtung eines eingeschossigen
Lebensmitteldiscounters und eines Gewerbeobjektes für Büronutzung mit großflächiger
Stellplatzanlage an einem nicht in einem zentralen Versorgungsbereich
integrierten Standort. Die städtebaulich unbefriedigende
Situation des derzeit fast vollständig leer stehenden Grundstücks soll
bereinigt und aufgewertet werden. Das zurzeit brach liegende
Grundstück grenzt an ein faktisches allgemeines Wohngebiet an. Aufgrund dessen sowie der Lagegunst
des Grundstücks an einem städtebaulich prädestinierten Standort mit guter
verkehrlicher Erschließung durch den ÖPNV soll das Grundstück in den angrenzenden
Gebietstyp einbezogen und zu einem allgemeinen Wohngebiet gem. § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt bzw. als solches planungsrechtlich
gesichert werden. Plangebiet und
Planungskonzept Das ca. 2 ha große Grundstück wird
im Norden durch die Kleingartenanlage „Langes Höhe“, im Osten durch
den Weißenseer Weg, im Süden durch die Hohenschönhauser Straße und im Westen
durch die Wohngebäude Hohenschönhauser Straße 66-67 und einen Sportplatz mit
vor gelagerter Stellplatzanlage begrenzt. Das Grundstück, ehemals zur
Abstellung von Bussen genutzt, liegt am nordöstlichen Rand eines Wohngebietes,
das Bestandteil einer der ersten Ost-Berliner Großsiedlungen ist. Die derzeitig ungenutzte, fast
vollständig leer stehende Fläche stellt ein bedeutendes gesamtstädtisches
Veränderungspotential dar und ist zur Entwicklung von Wohnungsbau vorgesehen. In Anpassung an die südlich und
westlich angrenzende Wohnbebauung soll eine geschlossene Blockrandbebauung
realisiert werden, die sich an den Höhen der Umgebung orientiert. Im
rückwärtigen Grundstücksbereich, Übergangsbereich zur Kleingartenanlage
„Langes Höhe“, soll eine kleinteilige Wohnbebauung (Reihenhäuser,
Doppelhäuser) entwickelt werden. Die Grundstück Weißenseer Weg 76 ist
sowohl vom Weißenseer Weg als auch von der Hohenschönhauser Straße erschlossen. Planerische
Ausgangssituation Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S 95), zuletzt
geändert am 29.Juni 2006 (ABl. S. 2426) stellt den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 11- als Wohnbaufläche W2
(GFZ bis 1,5) dar. Der Geltungsbereich liegt im
Vorranggebiet für Luftreinhaltung. Im Landschaftsprogramm
einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung
vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27. Juni 2006 (ABl. S.
2350) ist im Teilplan „Biotop und Artenschutz“ der Geltungsbereich
als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzung und im Teilplan
„Erholung und Freiraumnutzung“ als Wohnquartier mit Erfordernis zur
Verbesserung der Freiraumversorgung dargestellt. Im Stadtentwicklungsplan StEP
Wohnen, vom Berliner Senat am 10.August 1999 beschlossen, ist das
Grundstück als
Neubauentwicklungspotential enthalten. Die allgemeinen Planungsziele
entsprechen den im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) formulierten
Vorgaben Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5). Verfahren Gemäß § 6 Abs. 1 s. 2 AGBauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. |
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