Drucksache - DS/0300/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 22.05.2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich
bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass neu einzuschulende Kinder
aus ALG II beziehenden Bedarfsgemeinschaften einen Zuschuss zur
Einschulungserstausstattung erhalten. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Minister für Arbeit und
Soziales, Herr Müntefering, wurde über das Ersuchen der
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg in Kenntnis gesetzt. Er wurde
gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Fortentwicklung der
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende berücksichtigt wird, Kindern
aus ALG II beziehenden Bedarfsgemeinschaften ein Zuschuss zur
Einschulungserstausstattung zu gewähren. In einem Zwischenbericht vom
06.08.2007 wurde dieses in der BVV im August zur Kenntnis gegeben und
mitgeteilt, dass nach Vorliegen einer Antwort aus dem Bundesministerium die
Drucksache 0300/VI abschließend beantwortet wird. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hat auf das Ersuchen wie folgt geantwortet: „Die Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II ermöglicht die Vorsorge für besondere familiäre
Anlässe, wie beispielsweise die Einschulung, indem sie einen haushaltsbezogenen
Ansatz verfolgt. Neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten auch die im
Haushalt lebenden Kinder bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zum Lebensunterhalt.
So ist für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren ein Bedarf an
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von monatlich 1040
Euro vorgesehen. Damit erhalten die hilfebedürftigen
Familien im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die notwendigen
Leistungen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Regelleistungen
sind nach den sozialhilferechtlichen Grundsätzen ermittelt worden und bilden
das soziokulturelle Existenzminimum ab. Hierbei ist grundsätzlich zu
berücksichtigen, dass die Regelleistungen der Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft als pauschalierte Geldleistungen gewährt werden, die auch
die Aufwendungen für Schulbedarfe (Schreibmaterialien, Bücher etc.) beinhalten
und die nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz einzeln und auf Antrag
erbrachten einmaligen Leistungen (z.B. für Kleidung, besondere Anlässe wie
Schulanfang) umfassen. Die Pauschalierung der einmaligen
Leistungen war eine Forderung aus der Sozialhilfepraxis, die über Jahre in
landesspezifischen Modellprojekten erprobt und im Ergebnis als positiv bewertet
worden ist. Durch die Pauschalierung der Regelleistung haben die erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu entscheiden, wie die
Regelleistungen für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden. Das Bundessozialgericht hat in
seiner Entscheidung vom 23. November 2006 sowohl die Höhe als auch die Art der
Bedarfsermittlung als verfassungsmäßig bestätigt (Urteil vom 23. November 2006
– B 11b AS 1/06 R). Sonderbedarfe im Rahmen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende sind abschließend im § 23 Abs. 3 SGB II geregelt und werden
beispielsweise für mehrtägige Klassenfahrten in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen in Form von Beihilfen gewährt. Ebenso wie Haushalte mit niedrigem
Einkommen, die über keine Unterstützung verfügen, müssen die
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher der Grundsicherung für
Arbeitssuchende mit den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln zur
Sicherung des Lebensunterhaltes haushalten und für besondere familiäre Anlässe
Rücklagen bilden. Soweit Leistungen dennoch nicht ausreichen, können ergänzende
Darlehen gewährt werden. Dennoch stellt die Bundesregierung
die weitere Verbesserung der sozialen Lage von Kindern aus einkommensschwachen
und hilfebedürftigen Familien in den Fokus. So haben sich die Koalitionspartner
darauf verständigt, die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags und die
Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses zu prüfen und zu einem Gesamtkonzept
zu verbinden, das dazu beitragen soll, die Haushaltseinkommen im
Niedriglohnbereich zu verbessern und die Familien stärker als bisher von
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende unabhängig zu machen.“ Berlin, den 31.10.2007
___________________ _____________________________ Emmrich K. Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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