Drucksache - DS/0290/VI
Das Bezirksamt
wurde ersucht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Kinder unter
sieben Jahren die Angebote der Lichtenberger Bibliotheken kostenlos nutzen
können. Dafür sollen gesonderte Bibliotheksausweise, z.B. als
„Lesebär“, ausgestellt werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt beschließt, einem
Elternteil von Schulanfängerinnen und Schulanfängern, bis zu deren Vollendung
des siebten Lebensjahres, einen kostenfreien Bibliotheksausweis zur Verfügung
zu stellen. Damit wird ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis zwischen der
Bibliothek und einem Elternteil begründet, der die Einschulung seines Kindes
nachweisen kann. Die Medienentleihung kann mit dem Kind gemeinsam in den
Öffentlichen Bibliotheken kostenfrei erfolgen. Alle 1.594
Schulanfänger in Lichtenberg erhalten erstmalig zur Einschulung 2007/2008 einen
Gutschein, der ein Elternteil berechtigt, ein persönliches Bibliothekskonto zu
eröffnen. Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Bibliotheksausweises ist bis
zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes kostenfrei. Nach Vollendung des
7. Lebensjahres werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler informiert, dass
die Eröffnung eines persönlichen Bibliothekskontos für das Kind möglich ist.
Dieser Bibliotheksausweis ist für Schüler nach Entgeltordnung kostenfrei und
kann für die selbständige Medienentleihung genutzt werden. Die
Gutscheine werden in einer Auflagenhöhe von 5.000 Exemplaren gedruckt.
Weitergegeben werden diese am Tag der feierlichen Einschulung, im Rahmen der in
den Lichtenberger Bibliotheken zum 2. Mal stattfindenden Zuckertütenfeste am
08. September 2007, über Lehrer/-innen der 1. Klassenstufe sowie im Rahmen von
Veranstaltungen für 1. Klassen in den Bibliotheken. Ziel ist es, jedes Kind und
dessen Eltern, der 1.594 Schulanfänger/-innen zu erreichen. Titel des
Gutscheins: Lesenlernen macht schlauer! Der
Gutschein mit „Leseraupe“ ist auch als Lesezeichen nutzbar. Vorteile
des besonderen Verfahrens: 1. Eltern von Schulanfängern erhalten
in Lichtenberger Bibliotheken eine besondere Unterstützung. Eltern wird
Bibliotheksbenutzung mit Schuleintritt ihres Kindes, wegen des hohen
individuellen Nutzens, den Öffentliche Bibliotheken für die gesamte Schulzeit
des Kindes haben, erleichtert. In der Regel ist der Eltern-Kind-Ausweis für
Eltern von Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gemäß
Benutzungsbedingungen für Öffentliche Bibliotheken im Land Berlin (BÖBB)
entgeltpflichtig. Das Entgelt beträgt 5 € für einen 12 Monate gültigen
Elter-Kind-Ausweis. 2. Mit der Gewinnung und
bedarfsgerechten Betreuung der Schulanfänger in den Bibliotheken ist davon
auszugehen, dass der Anteil der Kinder, die ab dem 7. Lebensjahr ein
persönliches Bibliothekskonto eröffnet bekommen, zunehmen wird. 3. Das Gutschein-Verfahren bietet die
Möglichkeit, die Eltern zu gewinnen, auch nach Vollendung des 7. Lebensjahres
des Kindes ein persönliches Bibliothekskonto zu eröffnen. Denn nur mit diesem
Bibliotheksausweis können auch weiterhin Medien für den eigenen Bedarf
entleihen werden. Wenn die angestrebte „Kundenbindung“ gelingt,
kann eine Erhöhung der Einnahmen prognostiziert werden. Nachteile: 1.
Aus
rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht möglich, dass Kinder unter 7 Jahren
ein persönliches Bibliothekskonto eröffnen können. Festzustellen ist eine
Ungleichbehandlung zwischen Schulanfängern, die das 7. Lebensjahr erreicht
haben und jenen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schulanfänger, die erst 5 oder 6 Jahre alt sind, erhalten noch keinen eigenen
Bibliotheksausweis um selbständig entleihen zu können. Dieser Nachteil ist
durch das beschriebene und kulturpolitisch engagierte Verfahren nicht
auszugleichen. Perspektive: Die Ungleichbehandlung innerhalb der
Schuleingangsklassen hinsichtlich der Bibliotheksbenutzung soll durch eine
entsprechende Novellierung der „Benutzungsbedingungen (BÖBB)“
behoben werden. Dem Antrag der zuständigen Bezirksstadträtinnen und
Bezirksstadträte vom 19.06.2007 gegenüber dem zuständigen StS, Herrn Schmitz,
liegt ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.
zugrunde, das der überwiegenden Praxis auf kommunaler Ebene in den anderen
Bundesländern entspricht. 2.
Potenzielle
Einnahmeverluste sind nicht quantifizierbar, weil die Einnahmen für
Eltern-Kind-Ausweise nicht getrennt von anderen Ermäßigungstatbeständen erfasst
werden. Der Anteil der Eltern-Kind-Benutzerkonten ist erfahrungsgemäß sehr
gering, im Vergleich zur Gesamtanzahl von 35.657 aktiven Nutzerkonten
(31.12.2006). Die unter Pkt. 2 der Vorteile beschriebene Zielstellung kann
mittelfristig den fiktiven Einnahmeverlust ausgleichen. Die
betriebswirtschaftlichen Ergebnisse sollen in einem Jahr, zum 30.07.2008,
dargestellt werden. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Framke Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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