Drucksache - DS/0290/VI  

 
 
Betreff: Ausweitung kostenloser Bibliotheksangebote für Kinder unter sieben Jahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin KultBüD,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Kinder unter sieben Jahren die Angebote der Lichtenberger Bibliotheken kostenlos nutzen können. Dafür sollen gesonderte Bibliotheksausweise, z.B. als „Lesebär“, ausgestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt beschließt, einem Elternteil von Schulanfängerinnen und Schulanfängern, bis zu deren Vollendung des siebten Lebensjahres, einen kostenfreien Bibliotheksausweis zur Verfügung zu stellen. Damit wird ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis zwischen der Bibliothek und einem Elternteil begründet, der die Einschulung seines Kindes nachweisen kann. Die Medienentleihung kann mit dem Kind gemeinsam in den Öffentlichen Bibliotheken kostenfrei erfolgen.

 

Alle 1.594 Schulanfänger in Lichtenberg erhalten erstmalig zur Einschulung 2007/2008 einen Gutschein, der ein Elternteil berechtigt, ein persönliches Bibliothekskonto zu eröffnen. Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Bibliotheksausweises ist bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes kostenfrei. Nach Vollendung des 7. Lebensjahres werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler informiert, dass die Eröffnung eines persönlichen Bibliothekskontos für das Kind möglich ist. Dieser Bibliotheksausweis ist für Schüler nach Entgeltordnung kostenfrei und kann für die selbständige Medienentleihung genutzt werden.

 

Die Gutscheine werden in einer Auflagenhöhe von 5.000 Exemplaren gedruckt. Weitergegeben werden diese am Tag der feierlichen Einschulung, im Rahmen der in den Lichtenberger Bibliotheken zum 2. Mal stattfindenden Zuckertütenfeste am 08. September 2007, über Lehrer/-innen der 1. Klassenstufe sowie im Rahmen von Veranstaltungen für 1. Klassen in den Bibliotheken. Ziel ist es, jedes Kind und dessen Eltern, der 1.594 Schulanfänger/-innen zu erreichen.

 

Titel des Gutscheins: Lesenlernen macht schlauer!

Der Gutschein mit „Leseraupe“ ist auch als Lesezeichen nutzbar.

 

 

 

Vorteile des besonderen Verfahrens:

1.      Eltern von Schulanfängern erhalten in Lichtenberger Bibliotheken eine besondere Unterstützung. Eltern wird Bibliotheksbenutzung mit Schuleintritt ihres Kindes, wegen des hohen individuellen Nutzens, den Öffentliche Bibliotheken für die gesamte Schulzeit des Kindes haben, erleichtert. In der Regel ist der Eltern-Kind-Ausweis für Eltern von Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben gemäß Benutzungsbedingungen für Öffentliche Bibliotheken im Land Berlin (BÖBB) entgeltpflichtig. Das Entgelt beträgt 5 € für einen 12 Monate gültigen Elter-Kind-Ausweis.

2.      Mit der Gewinnung und bedarfsgerechten Betreuung der Schulanfänger in den Bibliotheken ist davon auszugehen, dass der Anteil der Kinder, die ab dem 7. Lebensjahr ein persönliches Bibliothekskonto eröffnet bekommen, zunehmen wird.

3.      Das Gutschein-Verfahren bietet die Möglichkeit, die Eltern zu gewinnen, auch nach Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes ein persönliches Bibliothekskonto zu eröffnen. Denn nur mit diesem Bibliotheksausweis können auch weiterhin Medien für den eigenen Bedarf entleihen werden. Wenn die angestrebte „Kundenbindung“ gelingt, kann eine Erhöhung der Einnahmen prognostiziert werden.

 

Nachteile:

1.      Aus rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht möglich, dass Kinder unter 7 Jahren ein persönliches Bibliothekskonto eröffnen können. Festzustellen ist eine Ungleichbehandlung zwischen Schulanfängern, die das 7. Lebensjahr erreicht haben und jenen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schulanfänger, die erst 5 oder 6 Jahre alt sind, erhalten noch keinen eigenen Bibliotheksausweis um selbständig entleihen zu können. Dieser Nachteil ist durch das beschriebene und kulturpolitisch engagierte Verfahren nicht auszugleichen. Perspektive: Die Ungleichbehandlung innerhalb der Schuleingangsklassen hinsichtlich der Bibliotheksbenutzung soll durch eine entsprechende Novellierung der „Benutzungsbedingungen (BÖBB)“ behoben werden. Dem Antrag der zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte vom 19.06.2007 gegenüber dem zuständigen StS, Herrn Schmitz, liegt ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. zugrunde, das der überwiegenden Praxis auf kommunaler Ebene in den anderen Bundesländern entspricht.

2.      Potenzielle Einnahmeverluste sind nicht quantifizierbar, weil die Einnahmen für Eltern-Kind-Ausweise nicht getrennt von anderen Ermäßigungstatbeständen erfasst werden. Der Anteil der Eltern-Kind-Benutzerkonten ist erfahrungsgemäß sehr gering, im Vergleich zur Gesamtanzahl von 35.657 aktiven Nutzerkonten (31.12.2006). Die unter Pkt. 2 der Vorteile beschriebene Zielstellung kann mittelfristig den fiktiven Einnahmeverlust ausgleichen. Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse sollen in einem Jahr, zum 30.07.2008, dargestellt werden.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

___________________                                              _____________________________

Emmrich                                                         Framke

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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