Drucksache - DS/0267/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-10
Arbeitstitel: Landsberger Allee (Straßenland für Weiße Taube)
Verfahrensstand: Änderung des Geltungsbereiches
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes XXII-10 zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Gelände zwischen den Grundstücken Landsberger Allee 315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee (Straßenmitte) und Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

Das Planungsziel der Sicherung dieser Fläche als öffentliche Straßenverkehrsfläche wird beibehalten.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf XXII-10 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches

 

 

 

 

Berlin, den       .04.2007

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                                     Anlage 1

 

 

 

Bebauungsplan XXII-10

für das Gelände zwischen den

Grundstücken Landsberger Allee 315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee (Straßenmitte) und Arendsweg

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                                                M 1: 5.000

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Planungsrechtliche Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen

                                                                                                                                                  

 

 

 

                                                                                                                                                   Anlage 2

 

 

 

Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches

 

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 25. Januar 1994 beschlossen, für das Gebiet zwischen südlicher Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes XXII-3, Straßenlängsachse der Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee/Bezirksgrenze sowie Bezirksgrenze und Straßenlängsachse des Arendsweges einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XXII-10 aufzustellen.

 

Mit Beschluss des Bezirksamtes vom 19. Dezember 1995 wurden der Geltungsbereich geringfügig und der Titel des Bebauungsplanes geändert.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des gesamten Geltungsbereiches als öffentliche Straßenverkehrsfläche, um die ausreichende Erschließung der nördlich angrenzenden Grundstücke planungsrechtlich zu sichern, die sich im Geltungsbereich der Bebauungsplanverfahren XXII-3a und XXII-3b befinden.

 

Die Änderung des Geltungsbereiches wird notwendig, da die bisherige südliche Geltungsbereichsgrenze mit dem Wegfall der Bezirksgrenze die Straßenmitte der Landsberger Allee sein soll. Der Geltungsbereich soll auch jeweils bis zur Straßenmitte des Arendsweges und der Ferdinand-Schultze Straße reichen, da die Einbeziehung dieser Flächen in andere Bebauungsplanverfahren nicht erfolgen wird.

 

Die zuständige Senatsverwaltung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung haben gegen die beabsichtigte Geltungsbereichsänderung keine Bedenken geäußert.

 

 
 

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