Drucksache - DS/0267/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a)
den
räumlichen Geltungsbereich des B-Planes XXII-10 zu ändern. Der Geltungsbereich
umfasst nunmehr das Gelände zwischen den Grundstücken Landsberger Allee
315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee (Straßenmitte) und
Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Das Planungsziel der Sicherung
dieser Fläche als öffentliche Straßenverkehrsfläche wird beibehalten. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich b)
für
den Bebauungsplanvorentwurf XXII-10 die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in
den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats
durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des
Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten
und zur Äußerung aufzufordern. c)
mit
der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen. Anlage 2: Begründung
zur Änderung des Geltungsbereiches
Berlin, den
.04.2007
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Bebauungsplan XXII-10 für das Gelände zwischen den Grundstücken Landsberger Allee
315/343, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee (Straßenmitte) und
Arendsweg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen M
1: 5.000 Ziel des Bebauungsplanes Planungsrechtliche Sicherung
öffentlicher Straßenverkehrsflächen Anlage
2 Begründung zur Änderung des Geltungsbereiches
Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat in seiner Sitzung am 25. Januar 1994 beschlossen, für das Gebiet zwischen südlicher Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes XXII-3, Straßenlängsachse der Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee/Bezirksgrenze sowie Bezirksgrenze und Straßenlängsachse des Arendsweges einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XXII-10 aufzustellen. Mit Beschluss des Bezirksamtes vom 19. Dezember 1995 wurden der Geltungsbereich geringfügig und der Titel des Bebauungsplanes geändert. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des gesamten Geltungsbereiches als öffentliche Straßenverkehrsfläche, um die ausreichende Erschließung der nördlich angrenzenden Grundstücke planungsrechtlich zu sichern, die sich im Geltungsbereich der Bebauungsplanverfahren XXII-3a und XXII-3b befinden. Die Änderung des
Geltungsbereiches wird notwendig, da die bisherige südliche
Geltungsbereichsgrenze mit dem Wegfall der Bezirksgrenze die Straßenmitte der
Landsberger Allee sein soll. Der Geltungsbereich soll auch jeweils bis zur
Straßenmitte des Arendsweges und der Ferdinand-Schultze Straße reichen, da die
Einbeziehung dieser Flächen in andere Bebauungsplanverfahren nicht erfolgen
wird. Die zuständige
Senatsverwaltung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung haben gegen die
beabsichtigte Geltungsbereichsänderung keine Bedenken geäußert. |
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