Drucksache - DS/0252/VI
Das Bezirksamt wird um folgende
Auskunft gebeten: 1. Werden die bezirkseigenen Gebäude
mit dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) im Rahmen der Kosten- und
Leistungsrechnung bewertet? 2. Mit welchem Wert werden die
bezirkseigenen Gebäude beim Abschluss einer Feuerversicherung versichert? Ist
es der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) oder der Wiederbeschaffungswert
(Neuwert) abzüglich der Abschreibung, der die Alterung der Gebäude
berücksichtigt? 3. Werden die kalkulatorischen oder
budgetunwirksamen Kosten auf Grundlage des Neuwertes berechnet? 4. Auf welcher
Entscheidungsgrundlage oder Anweisung werden die bezirkseigenen Gebäude mit dem
Neuwert bewertet. Gibt es hierzu eine verbindliche Vorgabe und von wem und wann
wurde diese erstellt? 5. Entspricht es der Tatsache, dass
die kalkulatorischen Zinsen das kostenmäßige Äquivalent der Kapitalbindung für
den Bezirk darstellen sollen? 6. Entspricht es der Tatsache, dass
der Neuwert keine adäquate Grundlage für eine Annäherung an den Kapitalwert
eines Gebäudes darstellt, weil die altersbedingte Abnutzung eines Gebäudes
nicht berücksichtigt wird? 7. Wie ist es zu erklären, dass der
Neuwert als Grundlage für die Berechnung eines kostenmäßigen Äquivalents für
die Kapitalbindung dient? 8. Führt die Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen auf Grundlage des Neuwertes zu höheren kalkulatorischen
Kosten im Vergleich zu einer Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf
Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich der Abschreibung (Bauwert)? 9. Für welche Zwecke wird
üblicherweise der Bauwert, der Neuwert bzw. eine Bewertung nach DIN 276 vorgenommen?
Was sagen diese Buchwerte nach Meinung des Bezirksamtes aus? 10. Welche Auswirkungen haben die
budgetunwirksamen Kosten für den Bezirkshaushalt? 11. Gibt es nach Meinung des
Bezirksamtes auffällige Gebäude, die zu einer übermäßig hohen Belastung des
Bezirkshaushaltes durch budgetunwirksame Kosten führen? Wenn ja welche und wie
hoch sind diese budgetunwirksamen Kosten und wie ist dies zu erklären? Gibt es
die Möglichkeit auffällige Gebäude neu und auf Basis einer anderen Grundlage zu
bewerten, wenn ja wie? 12. Welche Maßnahmen wurden
ergriffen, um eine gerechtere Bewertung der Gebäude zu erreichen? 13. Welche Methode wird zur
Bewertung einer kalkulatorischen Verzinsung üblicherweise in der marktwirtschaftlichen
Immobilienwirtschaft angewandt? Welche Auswirkung hat die unterschiedliche Berechnungsgrundlage
für bezirkseigene Gebäude im Vergleich zur Anmietung eines Gebäudes für den Bezirk? 14. Welche Gebäude befinden sich im
Fachvermögen des Bezirkes und wie hoch sind die jeweiligen budgetunwirksamen
Kosten? 15. Welche Gebäude wurden an den
Liegenschaftsfonds des Landes Berlins in den letzten 3 Jahren übergeben? 16. Welche Gebäude befinden sich
derzeit noch im Finanzvermögen des Bezirkes und wie hoch ist der Neuwert der
Gebäude? Beabsichtigt das Bezirksamt die Gebäude in das Fachvermögen zu übernehmen? 17. Hält das Bezirksamt die
derzeitige Berechnungsgrundlage der budgetunwirksamen Kosten für zweckdienlich? 18. Was hat die derzeitige
Berechnung der kalkulatorischen Kosten nach Meinung des Bezirksamtes aus städtebaulicher
Perspektive für Auswirkungen? Dies einerseits in Bezug auf ältere und
denkmalgeschützte Gebäude sowie andererseits hinsichtlich der öffentlichen
Infrastruktur, wenn die Bevölkerungsstruktur sich in den nächsten 10 bis 20
Jahren ändert? 19. Gibt es den politischen Willen
die öffentliche Infrastruktur und damit die öffentliche Daseinsfürsorge für die
nächsten Jahre zu sichern? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |