Drucksache - DS/0238/VI  

 
 
Betreff: Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
06.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
23.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt folgte dem Ersuchen der BVV, auf öffentlichen Spielplätzen ein Rauchverbot auszusprechen. In Lichtenberg wurde das Rauchverbot auf den öffentlichen Spielplätzen mit Beginn der Spielplatzsaison 2008 umgesetzt.

 

Der Hinweis auf das Rauchverbot  ist auf neuen Spielplatzschildern enthalten, mit denen die Spielplätze nach und nach ausgestattet werden.

 

Beispiel:

 

 

Die gesetzliche Grundlage, um das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen zu verbieten, bildet § 6 Abs. 4 des Berliner Grünanlagengesetzes. Dort heißt es: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln“. Mögliche Verstöße gegen das Rauchverbot können danach mit einem Platzverweis geahndet werden. Die Bemühungen, dass Berliner Grünanlagengesetz zu ändern und ein generelles Rauchverbot aufzunehmen, waren bislang nicht erfolgreich. Dieses Thema wird vom Bezirksamt jedoch weiter verfolgt.

 

Eine flächendeckende Kontrolle, ob das Rauchverbot eingehalten wird, ist aus personellen Gründen nicht möglich. Es gibt jedoch schwerpunktmäßig gezielte Kontrollen auf Spielplätzen. Zudem ist die  Lichtenberger Spielplatzinitiative auf den Spielplätzen aktiv, die von ihr betreut werden. Hier tritt sie für die Einhaltung des Rauchverbots ein. Die Durchsetzbarkeit ist also dort gegeben, wo Kontrollen stattfinden.

 

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