Drucksache - DS/0238/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt folgte dem Ersuchen der BVV, auf öffentlichen Spielplätzen ein Rauchverbot auszusprechen. In Lichtenberg wurde das Rauchverbot auf den öffentlichen Spielplätzen mit Beginn der Spielplatzsaison 2008 umgesetzt.
Der Hinweis auf das Rauchverbot ist auf neuen Spielplatzschildern enthalten, mit denen die Spielplätze nach und nach ausgestattet werden.
Beispiel:
Die gesetzliche Grundlage, um das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen zu verbieten, bildet § 6 Abs. 4 des Berliner Grünanlagengesetzes. Dort heißt es: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln“. Mögliche Verstöße gegen das Rauchverbot können danach mit einem Platzverweis geahndet werden. Die Bemühungen, dass Berliner Grünanlagengesetz zu ändern und ein generelles Rauchverbot aufzunehmen, waren bislang nicht erfolgreich. Dieses Thema wird vom Bezirksamt jedoch weiter verfolgt.
Eine flächendeckende Kontrolle, ob das Rauchverbot eingehalten wird, ist aus personellen Gründen nicht möglich. Es gibt jedoch schwerpunktmäßig gezielte Kontrollen auf Spielplätzen. Zudem ist die Lichtenberger Spielplatzinitiative auf den Spielplätzen aktiv, die von ihr betreut werden. Hier tritt sie für die Einhaltung des Rauchverbots ein. Die Durchsetzbarkeit ist also dort gegeben, wo Kontrollen stattfinden.
2 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |