Drucksache - DS/0216/VI  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit BIP-Kreativitätsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
10.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
27.04.2007 
8. (Sonder-)Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordneten-versammlung die Annahme der DS – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit im Bereich der BIP-Kreativitätsschule (Ehrlichstraße) zu erhöhen.

Dabei soll geprüft werden, ob nachstehende Maßnahmen zeitnah zu realisieren sind:

-          Ausweisung als Tempo-30-Zone

-          Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel Ehrlichstraße/Müritzstraße

(von 8 s auf 15 s)

-          Hinweis-Beschilderung „Achtung Schulkinder“

-         Einsatz mobiler Messgeräte

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Ehrlichstraße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und liegt somit hinsichtlich straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung Berlin. Die Anträge auf Ausweisung als Tempo-30-Zone und Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel von 8 auf 15 Sekunden wurden an die Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung weitergeleitet.

 

Zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone verweist die Verkehrslenkung Berlin (Fax vom 19. Juli 2007) auf ihre Stellungnahme vom 09. Februar 2006:

 

„Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nunmehr sämtliche Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüfen lassen, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erforderlich ist. Hierzu zählte auch die von Ihnen angesprochene Ehrlichstraße.

Erfreulicherweise sind hier keine Auffälligkeiten festgestellt worden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend geboten erscheinen lassen.

Im Berliner Stadtgebiet befinden sich ca. 70 % des Straßennetzes in Tempo-30-Zonen. Diese wurden aufgrund einer flächendeckenden Verkehrsplanung angeordnet und dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung, der Fußgänger und der Radfahrer. Neben den verkehrsberuhigten Bereichen ist aber ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz aufrechtzuerhalten. Für das Funktionieren einer Stadt zu dem vorrangig auch der öffentliche Personennahverkehr und der Wirtschaftsverkehr gehören, ist es jedoch erforderlich, ein entsprechendes Straßennetz, auf dem 50 km/h gefahren werden kann, anzubieten.

 

Die Ehrlichstraße hat die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h behalten, weil der Charakter dieser Straße mit Straßenbahnverkehr, über den einer reinen Erschließungsstraße hinausgeht.

Es erscheint durchaus verständlich, dass Bewohner einer Straße, auf der öffentlicher Personennahverkehr stattfindet, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung fordern. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich für den Teil des o.g. Straßenzuges keine Problembereiche ergeben haben, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würden.

Auch nach der mir vorliegenden Verkehrsunfallstatistik ab 2003 haben sich keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage ergeben.

Ich versichere Ihnen, dass die Straßenverkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin stets um eine optimale Lösung der Verkehrsprobleme bemüht ist.“

 

Die Verlängerung der Grünphase an der Bedarfsampel wurde mit E-Mail vom 03.07.2007 mit folgender Begründung abgelehnt:

 

„An der LZA Ehrlichstraße (Müritzstraße) ist eine Verlängerung der Freigabezeit für Fußgänger von derzeit 10 s auf 15 s nicht erforderlich. Die Sicherheit ist durch die Dauer der Freigabezeit nicht beeinträchtigt und lässt sich durch eine Verlängerung auch nicht verbessern. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, die Signalzeitenprogramme überarbeiten zu lassen.“

 

Die Hinweisschilder „Achtung Schulkinder“ wurden im Bereich der BIP-Kreativitätsschule vom Amt für Bauen und Verkehr aufgestellt.

 

Geschwindigkeitsmessgeräte stehen dem Bezirk nicht zur Verfügung.

Das Amt für Bauen und Verkehr wird aber den zuständigen Abschnitt der Polizei bitten, hier verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

 

 

 

Berlin, den       .08.2007

 

 

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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