Drucksache - DS/0204/VI  

 
 
Betreff: Erhalt der kommunalen Suchtberatung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt/GesundheitBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
13.12.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt/Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in ihren Sitzungen am 28.06.2006 und 22.03.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die Finanzierung der Alkohol- und Drogenberatungsstelle in bezirklicher und freier Trägerschaft im Bezirk für das Jahr 2007 mindestens auf dem Niveau des Jahres 2006 fortgesetzt wird ohne Einschränkung der Ausgaben zur Finanzierung der Gemeindepsychiatrischen Versorgung.

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister für die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Suchtberatungsstellen einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie bereits im Zwischenbericht zur DS/1913/V vom 23.11.2006 ausführlich dargelegt, hat sich das Bezirksamt seit Januar 2006 mit Nachdruck für den Erhalt der kommunalen Alkohol- und Suchtberatungsstelle eingesetzt. Im Zuge der Fortschreibung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) und der Diskussion im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes war bekannt geworden, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Verbraucherschutz plant, die Aufgaben der kommunalen Suchtberatung in Gewährleistung zu geben.

 

In Fortsetzung der bezirklichen Bemühungen zum Erhalt der kommunalen Suchtberatung wurde im Dezember 2006 der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ein Schreiben des Bezirksamtes sowie des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Lichtenberg zur Umverteilung der Zuwendungsmittel im Psychiatriebereich 2007 übermittelt.

 

Auf einer Sondersitzung der Bezirksstadträte für Gesundheit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 16. Februar 2007 wurde das Thema Finanzierung der kommunalen Suchtberatung im Rahmen des PEP ausführlich beraten. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dabei vehement den Standpunkt zum Erhalt der kommunalen Suchtberatung vertreten.

 

Für die Sitzung der Bezirksstadträte am 16. März 2007 wurde eine Vorlage zur Auflösung der kommunalen Suchtberatung und Übertragung in Gewährleistung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegt. Mit fünf Ja-Stimmen gegenüber drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die Vorlage angenommen.

 

Am 28. März 2007 hat das Bezirksamt gemeinsam mit dem Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge eine Pressekonferenz zum Thema „Erhalt der kommunalen Suchtberatung“ durchgeführt. Zahlreiche Medien berichteten anschließend über die Problematik.

 

Mit Schreiben vom 10. April 2007 hat sich das Bezirksamt erneut an den Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Zukunft der kommunalen Suchtberatung gewandt.

 

Mit der Vorlage R-95/2007 hat das Bezirksamt im Rat der Bürgermeister (RdB) erneut seinen Standpunkt deutlich gemacht und im Beschlussentwurf gefordert: „Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die Entscheidung zur Übertragung der kommunalen Suchtberatung in Gewährleistung zu prüfen. Eine Neuberechnung bzw. Umschichtung der Ressourcen in der Stadt sollte den aktuellen Personalbestand der Sozialpsychiatrischen Dienste berücksichtigen.“ Die Vorlage wurde am 31. Mai 2007 in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration des RdB überwiesen und dort am 14. Juni 2007 behandelt. Im Ausschuss wurde die Vorlage abgelehnt, so dass der RdB in seiner Sitzung am 28. Juni 2007, trotz erneuter Erläuterung der Folgen für die Suchtkrankenversorgung in Berlin, der RdB-Vorlage Lichtenbergs nicht zustimmt.

 

Mit Datum vom 30. August 2007 übermittelte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz den Entwurf einer Vorlage an das Abgeordnetenhaus zur Fortschreibung der finanziellen Grundlagen des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) für den Bereich der bezirklichen Zuwendungen. Das Bezirksamt hat mit seiner Stellungnahme am 20. September 2007 die Vorlage entschieden zurückgewiesen.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg stellt fest, dass alle bisherigen Forderungen zum Erhalt der kommunalen Suchtberatung vom Senat und dem Rat der Bürgermeister ungehört geblieben sind.

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                               __________________

Emmrich                                                        Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat

 

 

 

V 1. Büro BzBm’in

2. Kopie GesAL

3. WV BA / BVV         BzStR FamJugGes:

 

         gez. Wein

 

 

 

 
 

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