Drucksache - DS/0203/VI  

 
 
Betreff: Parkplatzsituation in der Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BzStR StadtBauUmVerk v. 4.8.2011 ( Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

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Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

die BVV unverzüglich darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen es eingeleitet hat bzw. einzuleiten gedenkt, um die Parkplatzsituation im Gebiet um den Parkplatz Landsberger Allee 291-309 zu verbessern.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In diesem Wohngebiet mit ca. 3.000 Wohnungen befinden sich 1.513 Kfz-Stellplätze. Davon sind 849 im öffentlichen Straßenland und 664 auf privaten Flächen. 

Die Parkplatzsituation und der "Parkdruck" wurden durch das Bezirksamt geprüft. Der Schlüssel zwischen ca. 3.000 Wohnungen und ca. 1.500 Parkplätzen im Gebiet ist für Berliner Verhältnisse vergleichsweise komfortabel. Für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen werden jeweils Stellplätze eingerichtet, sobald sie beantragt werden. Für die Schaffung zusätzlicher Stellplätze im öffentlichen Raum stehen weder Grundstücke noch finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich jede Wohnungsbaugesellschaft/Genossenschaft in den Jahren bis 1997/98 in der Grundstückskommission um den Erwerb (Genossenschaft) oder um die Zuordnung (Gesellschaft) der für Stellflächen notwendigen Grundstücksflächen hätte bemühen können. Die WU Fortuna und in geringerem Umfang die WBG Friedrichshain haben das getan, indem größere Flächen, als für Gebäude und Zugänge erforderlich waren, erworben und somit dem wachsenden Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr Rechnung getragen. Die WBG Nord Ost 77 und ggf. auch der Eigentümer des Hochhauses Arendsweg 1, deren Mieter den besagten Parkplatz auch nach der Privatisierung weiter mitnutzten, haben diese Vorkehrungen so nicht ge­troffen.

Wenn die WU Fortuna jetzt durch Bewirtschaftung des Parkplatzes die Kosten für ihre Mieter und Mitglieder senken möchte, dann entspricht das auch ihrer Fürsorgepflicht. Zumindest ist dieses Verhalten rechtskonform.

 

Das Bezirksamt hat sich um eine Lösung für das Parkplatzproblem bemüht. Durch den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr wurden Einzelgespräche mit den Vorständen der beteiligten Genossenschaften geführt. Am 08. März gab es dann unter seiner Moderation ein Gespräch mit allen drei Vorständen der WU Fortuna, der WBG Nord Ost 77  und der Genossenschaft Friedrichshain gemeinsam, bei dem das Problem erörtert wurde. Dabei wurde dargestellt, dass die Genossenschaft Friedrichshain die Vereinbarung zum Parkplatz mit der WU Fortuna von sich aus gekündigt hatte. Auch die WBG Nord Ost 77 hatte die Betriebskostenzahlungen an die WU Fortuna von sich aus gekündigt. Daraufhin schloss die Fortuna den Parkplatz.

 

Im Ergebnis des Gesprächs ist festzuhalten:

Die Fortuna sieht sich aus steuerlichen Gründen nicht in der Lage, Flächen an die anderen Genossenschaften oder einzelne Interessenten zu vermieten. Stattdessen verhandeln die Genossenschaften jetzt über einen Verkauf/Kauf von Teilen des Grundstücks. Diese Verhandlungen finden ohne Beteiligung des Bezirksamtes statt, da es sich dabei um rein privatrechtliche Belange handelt.

 

Darüber hinaus prüft das Bezirksamt gegenwärtig, ob die Öffnung der Heldburger Straße und der Schal­kauer Straße im benachbarten Baugebiet „Weiße Taube“ möglich sind. Ihre Öffnung könnte zur Entspannung der Situation beitragen, da sie sich in unmittelbarer Nähe der Hausaufgänge der WBG Nord Ost 77 befinden. Diese Straßen wurden zwar gebaut und als öffentliches Straßenland gewidmet, sollten aber bis zur Bebauung des Gebietes noch für die Öffentlichkeit verschlossen bleiben.

 

Das Problem liegt hier bei dem bei beiden Straßen noch fehlenden endgültigen Fahrbahnde­ckenschluss. Laut geltendem städtebaulichen Vertrag zwischen den Grundstückseigentümern und dem Land Berlin muss der endgültige Deckenschluss auf Kosten der Grundstückseigentümer erfolgen, sobald die Wohnbebauung fertig gestellt ist. Die Grundstückseigentümer teilten dem Bezirksamt mit, dass sie einer vorzeitigen Öffnung der Straßen zustimmen würden, aber dann die Pflicht zur Kostenübernahme für den endgültigen Fahrbahndeckenschluss (ein sicher 6-stelliger Betrag) beim Bezirksamt Lichtenberg sehen würden. Dem kann das Bezirksamt nicht zustimmen.

 

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr hat daraufhin Kontakt mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgenommen, um die Möglichkeiten dieses städtebaulichen Vertrages auszuloten. Die SenStadt ist ihrerseits dabei, den zwar gültigen, aber noch nicht umgesetzten städtebaulichen Vertrag zum Wohngebiet Weiße Taube aufzulösen, da dessen Verwirklichung nicht mehr möglich erscheint. Der dafür notwendige Zeitraum ist Verhandlungssache.

 

 

Berlin, den     .05.2007

 

 

 

 

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 
 

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