Drucksache - DS/0191/VI
Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Wie
viele Fälle mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gab es 2006 in Lichtenberg
(bitte falls möglich differenzieren nach Vernachlässigung, Misshandlung,
sexueller Gewalt)? a)
Wie
sind die Vergleichszahlen zu den Jahren 1995 bis 2005 und zu anderen Bezirken? b)
Gibt
es in allen Berliner Bezirken einheitliche Indikatoren für
Kindeswohlgefährdungen? 2.
Welche
Maßnahmen ergriff das Bezirksamt in Fällen von Kindeswohlgefährdungen (bitte
falls möglich differenzieren nach Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller
Gewalt)? 3.
An wen können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie
Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung melden wollen und wie wird in einem
solchen Fall verfahren? 4.
Worin
sieht das Bezirksamt die häufigsten Ursachen von Kindeswohlgefährdungen (bes.
Vernachlässigung)? 5.
Wurden durch das Bezirksamt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung
des Kinderschutzes umgesetzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? a)
Existieren Kooperationen (Vereinbarungen) zwischen dem
Gesundheitsamt und Dritten (Hebammen, Kinderärzte usw. usf.)? b)
Gibt es Maßnahmen zur Etablierung eines „sozialen
Frühwarnsystems“? c)
Plant das Bezirksamt präventive Angebote zur Stärkung der
Familien? 6.
Gibt es Rahmenbedingungen, die einen wirksameren Kinderschutz
verhindern? Wenn ja, welche und was unternimmt das Bezirksamt, um diese
Rahmenbedingungen zu verändern? |
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