Drucksache - DS/0147/VI  

 
 
Betreff: Arbeitsplätze für Lichtenberg - Service für Unternehmerinnen und Unternehmer verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat mit DS/0147/VI beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen,

Die BVV hat mit DS/0147/VI beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen,

1.      darzustellen, in wie vielen und welchen bezirklichen Ämtern Unternehmerinnen und Unternehmer vorsprechen müssen, die in Lichtenberg investieren bzw. ein Gewerbe anmelden wollen,

2.      zu prüfen, ob sich die derzeitigen Verfahrenswege an den Bedürfnissen der Unternehmen orientieren und

3.      zu untersuchen, ob die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Gewerbetreibende und Investoren sinnvoll ist sowie aufzuzeigen, welche strukturellen  Maßnahmen im Bezirksamt dazu erforderlich wären.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt

 

Vorbemerkung

Das Bezirksamt Lichtenberg hat im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Senats von Berlin vom 10. 12. 2002 zur Neuordnung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung beschlossen:

 

„Im Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Organisationseinheit Wirtschaftsförderung die Funktion der Bezirklichen Koordinierungsstelle

·         bei Investitionsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen, soweit ressortübergreifende Belange der bezirklichen Verwaltung betroffen sind, insbesondere bei komplexen oder streitbefangenen Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben von bezirklicher Bedeutung,

·         als Partner der ZAK, soweit im Bezirk Lichtenberg Investitionsvorhaben von besonderer (gesamtstädtischer) wirtschaftspolitischer Bedeutung erfolgen bzw. die Abstimmung mit anderen Bezirken erforderlich ist,

wahr.“

 

In der Folge des o.g. Senatsbeschlusses ist in Abstimmung mit den Bezirken eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetztes erfolgt, die die Aufgaben der bezirklichen Wirtschaftsförderung weiter präzisiert.

§ 37, Absatz 5 lautet nunmehr:
„(5) Die in jedem Bezirk bestehende  Organisationseinheit für Wirtschaftsförderung berät in wirtschaftsrelevanten Angelegenheiten insbesondere Unternehmen und Existenzgründer und fördert wirtschaftlich bedeutsame Vorhaben im Bezirk. Sie ist an allen wirtschaftlich bedeutsamen Planungen von den zuständigen bezirklichen Stellen von Amts wegen zu beteiligen.

 

                                                                                                                                               

Die Organisationseinheit für Wirtschaftsförderung ist bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle für Unternehmen und Investoren. Sie begleitet Unternehmen in wirtschaftlich bedeutsamen bezirklichen Genehmigungs- und sonstigen Zulassungsverfahren und wird hierbei von den zuständigen bezirklichen Stellen unterstützt.

Zur Erfüllung der Aufgaben nach Satz 4 ist sie insbesondere berechtigt,

a) von den zuständigen bezirklichen Stellen die erforderlichen Informationen und Auskünfte einzuholen und personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Aufgabenerledigung erforderlich ist,
b) bestehende Bearbeitungsfristen zu überwachen und interne Fristen zur Bearbeitung und Stellungnahme zu setzen sowie
c) Einigungskonferenzen einzuberufen und durchzuführen.

Wenn eine Verständigung zwischen den betroffenen Bezirksamtsmitgliedern nicht zustande kommt, bringt das für die Organisationseinheit für Wirtschaftsförderung zuständige Mitglied des Bezirksamts den Vorgang in das Bezirksamt zur Entscheidung ein.“

[BezVG § 37 (4) alt: … Die Organisationseinheit für Wirtschaftsberatung/-förderung wird an allen die Aufgabenstellung berührenden wesentlichen Planungen beteiligt. In diesem Rahmen koordiniert sie als bezirkliche Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen und Existenzgründer insbesondere Genehmigungsverfahren, fördert die zügige Bearbeitung und wacht über die Einhaltung von Bearbeitungsfristen.]

 

Dementsprechend wird in Lichtenberg verfahren, der BA-Beschluss aus dem Jahr 2003 hatte die gleiche Intention.

Damit kann das Büro für Wirtschaftsförderung die mit dem Ersuchen intendierte Bündelungsfunktion wahrnehmen. Die an das Büro für Wirtschaftsförderung herangetragenen Anliegen von Unternehmen und Gründern sind mehrheitlich in dessen eigener Zuständigkeit lösbar.

 

Mit dieser Funktion ist jedoch kein Zwang verbunden, das Büro für Wirtschaftsförderung für alle unternehmerische Tätigkeit betreffenden Anfragen oder Anträge etc. einzubeziehen. Das ist immer von der Notwendigkeit im Einzelfall abhängig und wäre auch angesichts der personellen Ressourcen nicht zu leisten. Die weit aus größte Anzahl von Anfragen und Anträgen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit ist problemlos, ohne Koordinierungsaufwand und ohne, dass dabei ein „Zuständigkeitswirrwarr“ beklagt würde, durch die Fachämter zu bearbeiten und zu bescheiden.

 

Mit seinem Entwurf einer einheitlichen Ämterstruktur für die Berliner Bezirke vertritt das Bezirksamt Lichtenberg im Rat der Bürgermeister die Position, die bezirkliche Wirtschaftsförderung als Struktureinheit mit Querschnittsaufgaben zu erhalten und einem Bereich zuzuordnen, der gesamtbezirkliche Koordinierungsfunktionen erfüllt.

 

Im Zuge der Konzentration der Bezirksverwaltung an den zentralen Standorten wird das Büro für Wirtschaftsförderung im Rathaus Lichtenberg untergebracht und so seine Front Office Funktion durch die zentrale Zuordnung verdeutlicht.

 

 

 

 

 

 

Zu den einzelnen Fragen und Ersuchen:

 

1. In wie vielen bzw. welchen bezirklichen Ämtern müssen Unternehmerinnen und Unternehmer vorsprechen, die in Lichtenberg investieren bzw. ein Gewerbe anmelden wollen?

 

Allgemein gilt:

Auskunft zu den Erfordernissen und Beratung erteilt das Büro für Wirtschaftsförderung in jedem Fall, bei Notwendigkeit werden Prozesse hier koordiniert.

 

Eine Gewebeanmeldung erfolgt allein beim Ordnungs- und Wirtschaftsamt; Investitionen können so vielfältig sein, dass eine für alle Fälle gültige Antwort nicht gegeben werden kann. Das ist abhängig vom konkreten Vorhaben und soll im Folgenden an Beispielen dargestellt werden.

 

·         Kein Amt muss beteiligt werden, wenn z.B.

-   das Dach neu gedeckt werden soll, neues Mobiliar für eine gastronomische Einrichtung beschafft werden soll, selbst die Beschaffung neuer Maschinen ist nicht zwangsläufig mit Behördengängen verbunden, genauso wie nicht alle Baumaßnahmen Baugenehmigungen voraussetzen – für Unternehmen sind das aber alles Investitionen.

 

 

·         Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (BWA) ist zu beteiligen,

-   wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, das BWA beteiligt je nach Vorhaben intern alle für eine Entscheidung erforderlichen Ämter, Formulare können weitgehend bereits online bezogen und per Post an das Bezirksamt gesandt werden. Eine komplette Online-Lösung ist in Arbeit.

 

·         Das Vermessungsamt ist zu beteiligen,

-   wenn ein Grundstück vermessen werden soll, das ggf. für eine Investition gekauft werden soll.

 

·         Das Grundbuchamt (Amtsgericht, nicht Bezirksamt) ist zu beteiligen,

-   wenn eine Neuerwerbung in das Grundbuch eingetragen werden soll oder Baulasten eingetragen oder gelöscht werden sollen.

 

·         Das Ordnungs- und Wirtschaftsamt ist zu beteiligen (hier sind Anträge zu stellen bzw. Anzeigen vorzunehmen)

-   um ein Gewerbe anzuzeigen (für Freiberufler ist das Finanzamt zuständig) bzw. um eine Erlaubnis zu erhalten, wie es die Gewerbeordnung für wenige Tätigkeiten verlangt, Formulare können weitgehend bereits online bezogen und per Post an das Bezirksamt gesandt werden. Eine komplette Online-Lösung ist in Arbeit;

-   mit der genannten zentralen Anlauf- und Beratungsstelle der Ordnungsämter (darin integriert die Aufgaben der Gewerbeämter) ist die Stelle geschaffen worden, die die Anträge entgegennimmt, z.T. selbst bearbeitet (im Ordnungsamt) bzw. zur Bearbeitung weiterleitet, ggf. weitere Antragstellungen (hier z.B. wieder Baugenehmigungen) aufträgt.

 

·         Das Stadtplanungsamt informiert über städtebauliche Rahmenbedingungen, es ist einzubeziehen,

-          wenn Investitionen Bebauungspläne erfordern und städtebauliche Verträge abgeschlossen werden sollen.

 

 

                                                                                                                                               

 

·         Um ein Gewerbe auszuüben, das heißt, um die geforderten fachlichen Voraussetzungen       

      nachzuweisen, sind u.U. weitere Stellen einzubeziehen:

-          die Handwerkskammer vor allem für die „Ausübungsberechtigung“ für zulassungspflichtige Gewerke, beteiligt ist hier auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft,

-          die IHK z.B. wegen des Firmennamens oder der für einige Gewerbe notwendigen Schulungen/Prüfungen oder des Eintrags in das Vermittlerregister,

-          das Amtsgericht zum Eintrag in das Handelsregister (online),

-          das Gesundheitsamt (z.B. Heilpraktiker, Gastronomie),

-          das Jugendamt (z.B. Tagespflege),

-          die Innungen (z.B. Transportgewerbe).

 

·         Genehmigungen in Spezialfällen können außerdem die Konsultation einer Senatsverwaltung erfordern, z.B. für

-          Vorhaben, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind,

-          Vorhaben die den Denkmalschutz berühren,

-          Vorhaben, die in geschützten Gebieten durchgeführt werden sollen,

-          Fragen im Zusammenhang mit Spielbanken, Lotterien u.v.a.m.

 

Grundsätzlich kann jedes Amt in Anspruch genommen werden, wenn dort spezielle Informationen erwartet werden, die für die unternehmerische Tätigkeit wichtig erscheinen.

 

Dass Unternehmen das als „Zuständigkeitswirrwarr“ empfinden, ist hier nie geäußert worden, weder von Unternehmern noch aus den Reihen ihrer Interessensverbände im Bezirk.

 

Unstrittig existiert, insbesondere bei Gründern und jungen Unternehmen, oft Unkenntnis über geltendes Recht, Verfahren und behördliche Zuständigkeiten.

Der Informationsbedarf wird durch das Büro für Wirtschaftsförderung als Anlauf- und Koordinierungsstelle gedeckt. 

In den letzten Jahren wird das Internet zunehmend genutzt.  Mit dem Portal „Wirtschaft im Bezirk“, erreichbar auf der Homepage des Bezirksamtes Lichtenberg unter berlin.de, ist versucht worden, Informationsbedürfnisse von Unternehmen nach dem sog. „Lebenslagenprinzip“ zu befriedigen.  

 

 

2.  Orientieren sich die derzeitigen Verfahrenswege an den Bedürfnissen der Unternehmen?

 

Die Verfahrenswege orientieren sich zunächst an den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Diese sind in Berlin im Zuge des Verwaltungsreformprozesses in der jüngeren Vergangenheit mehrfach evaluiert und verändert worden (Bürokratieabbau: z.B. Vereinfachung in Bauordnung, Gaststättengesetz, Baumschutzverordnung).

Diese Reformprozesse werden weitergeführt, wobei es weniger um die Beseitigung von „Verwaltungsgestrüpp“, sondern um die Entflechtung von Gesetzes- und Verordnungsregelungen gehen muss.

 

Die Verfahrenswege im Bezirksamt Lichtenberg sind durch den Grundsatz ressortübergreifender Kooperation und Abstimmung geprägt. Alle Fachverwaltungen sind angehalten, wirtschaftsrelevante Genehmigungsverfahren einfach, zweckmäßig und zielorientiert abzu-wickeln. Das erfolgt unter Anwendung adäquater Verwaltungstechniken, wie z.B. Sternverfahren, Antragskonferenz, Ad-hoc-Arbeitsgruppen und Beratungen etc. und, wenn es der Sachverhalt erlaubt, auch einfach durch persönliche Abstimmung der Sachbearbeiter.

 

 

                                                                                                                                               

 

3. Ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Gewerbetreibende und Investoren sinnvoll? Welche strukturellen Maßnahmen wären im Bezirksamt dazu erforderlich?

 

 

Das Büro für Wirtschaftsförderung ist Bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstelle gemäß

§ 37 (5) BezVG  für Unternehmer, Existenzgründer, interessierte Bürger, wenn allgemeine Auskünfte benötigt werden, Vorhaben zu koordinieren sind, Fördermittel akquiriert werden sollen, ein „Türöffner/Fürsprecher“ gewünscht wird und vor allem, wenn Beratung zu Unternehmens- und Wirtschaftsfragen erforderlich ist.
Es ist Lotse für Ansiedlungsinteressierte und Unternehmen bei Genehmigungsverfahren,  vermittelt Kontakte und informiert über Genehmigungswege, recherchiert zu Standortfragen etc.

 

Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) des Ordnungsamtes gibt Auskünfte und Beratung zu ordnungsbehördlichen Genehmigungen. Anträge und Formulare werden ausgehändigt und Genehmigungen für die häufigsten Fälle unternehmerischer Anfragen erteilt (Gewerbegenehmigung, Gaststätten, Märkte).

 

Beide Struktureinheiten arbeiten in der Abteilung Wirtschaft und Immobilien eng zusammen.

 

Neue strukturelle Entscheidungen werden ggf. im Zuge der Vereinheitlichung der Ämterstruktur der Berliner Bezirke zu treffen sein. Der o.g. Vorschlag des Bezirkes muss in der Diskussion unter den 12 Bezirken abgewogen werden. Mit der beabsichtigten Unterbringung des Büros für Wirtschaftsförderung im Rathaus ist eine erste strukturelle Entscheidung getroffen worden.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

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Emmrich                                                         Dr. Prüfer

 

 
 

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