Drucksache - DS/0090/VI  

 
 
Betreff: Einrichtung von 7. Klassen 2007 / 2008 an der Herder- Oberschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Austauschblatt Die Linke.PDS PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Fortsetzungssitzung am 01.02.2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß DS Nr. V/158 (Schulentwicklungsplanung Lichtenberg für die Jahre 2003 – 2007) zum Schuljahr 2007/2008 an der Herder-Oberschule Regelzüge, d. h. 7. Klassen bei Beibehaltung aller grundständigen Klassen, einzurichten. Die Eltern und Schüler der 6. Klassen der umliegenden Grundschulen sind unverzüglich, spätestens bis zum 02.02.2007, über diese Veränderung zu informieren.

 

In diesem Zusammenhang soll auch das ökologische Konzept der Georg-Christoph- Lichtenberg-Oberschule weitergeführt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.02.2007 beschlossen, dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung, zum Schuljahr 2007/2008 an der Johann-Gottfried-Herder-Schule 7. Klassen einzurichten, zu folgen. Mit Schreiben vom 07.02.2007 wurde allen Schulleiter/innen der Grundschulen diese Entscheidung mit der Bitte mitgeteilt, alle Eltern der 6. Klassen in geeigneter Form zu informieren. Dieses Schreiben haben nachrichtlich auch alle Schulleiter/innen der weiterführenden Schulen und der Schulen mit sonder­pädagogischem Förderschwerpunkt sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Lichtenberg erhalten.

 

Die Johann-Gottfried-Herder-Schule hat auf ihrer Web-Seite ebenfalls alle Nutzer über die mögliche Anmeldung in Kenntnis gesetzt.

Im Anmeldezeitraum vom 07.03.2007 bis 23.03.2007 wurden an der Johann-Gottfried-Herder-Schule 19 Schüler/innen angemeldet.

 

In dem beschlossenen Schulentwicklungsplan 2003 – 2007 ist die Zusammenlegung der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule (Gymnasium) mit der Johann-Gottfried-Herder-Schule (Gymnasium) festgelegt. Diese erfolgte zum Schuljahr 2006/07 am Standort Franz-Jacob-Straße 5/7, die Paul-Junius-Straße 69 sollte kurzfristig als Filialstandort erhalten bleiben.

 

In der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) vom 28.04.2006 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist unter § 5 (1) festgeschrieben, dass die Johann-Gottfried-Herder-Schule ein grundständiges Gymnasium mit bilingualen Zügen in den Fremdsprachen Englisch und Russisch ist. Die Aufnahme erfolgt jährlich in maximal vier Klassen der Klassenstufe 5.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es dringend geboten, den Filialstandort in der Paul-Junius-Straße 69 schnellstmöglich aufzugeben. Jährlich entstehen budgetwirksame Kosten in Höhe von ca. 220 T€ und budgetunwirksame Kosten in Höhe von ca. 377 T€.

 

An den anderen Gymnasien im Bezirk gab es bei den Anmeldungen folgende Zweitwünsche für die Johann-Gottfried-Herder-Schule:

Immanuel-Kant-Schule                         4

Georg-Forster-Schule               1

Manfred-von-Ardenne-Schule 10

 

Eine Umlenkung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da an diesen Gymnasien keine Überkapazität besteht. Erst wenn die Aufnahmekapazität einer Schule überschritten ist, darf eine Umlenkung entsprechend den Zweitwünschen nach § 56 (5) des Schulgesetzes von Berlin erfolgen. Bei Umlenkung der Zweitwünsche aus der Manfred-von-Ardenne-Schule wäre darüber hinaus die zu erreichende Dreizügigkeit gefährdet.

Die Drittwünsche können nicht in die weitere Betrachtung einbezogen werden, da rechtlich erst die Zweitwünsche zu erfüllen sind.

 

Von den 19 angemeldeten Schüler/innen an der Johann-Gottfried-Herder-Schule haben 12 Schüler/innen eine Gymnasialempfehlung und 7 eine Realschulempfehlung. Von allen Schüler/innen können die Zweit- bzw. Drittwünsche erfüllt werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt am 15.05.2007 beschlossen, an der Johann-Gottfried-Herder-Schule im Schuljahr 2007/08 keine 7. Klasse einzurichten.

 

Das Bezirksamt hat nach Aufhebung der Vorlage zur Kenntnisnahme durch die BVV in ihrer Sitzung am 31.05.2007 das Anliegen nochmals geprüft.

 

Aufgrund der zeitlichen Vorgaben zur Einrichtung des Schuljahres 2007/08 durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden alle Eltern der Schüler/innen der 6. Klassen mit Schreiben vom 15.05.2007 über den Schulplatz ihres Kindes in der 7. Klasse informiert. Dies betraf sowohl die 19 angemeldeten Schüler/innen für die Johann-Gottfried-Herder-Schule als auch alle Anmeldungen an den anderen weiter­führenden Schulen. Die 19 Schüler/innen wurden entsprechend ihrem Zweit- bzw. Drittwunsch umgelenkt. Es gab keine Widersprüche.

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der Frage gewandt, ob die Einrichtung einer unterfrequentierten Klasse an der Johann-Gottfried-Herder-Schule genehmigt wird. Mit Schreiben vom 23.07.2007 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitgeteilt, dass mit Blick auf die sehr niedrige Frequenz einer solchen Klasse sowie auf die Folgen für die mittelfristige Schulnetzplanung eine solche Genehmigung nicht erteilt werden kann.

 

Für eine Neuaufnahme des Verfahrens gab es keine rechtliche Grundlage, da alle Eltern für die anderen weiterführenden Schulen entsprechend dem Erstwunsch versorgt werden konnten und damit einen Bescheid über einen begünstigenden Verwaltungsakt erhalten haben. Auf eine Abfrage über einen möglichen freiwilligen Wechsel in die Johann-Gottfried-Herder-Schule bei den zum damaligen Zeitpunkt 434 angemeldeten Schüler/innen in den Gymnasien wurde wegen der dann möglichen Unterschreitung der Mindestzügigkeit an einem anderen Gymnasium verzichtet.

 

Die Schulkonferenz der Johann-Gottfried-Herder-Schule hat sowohl am 14.06.2007 als auch am 05.07.2007 einstimmig beschlossen, künftig keine 7. Klassen mehr eröffnen zu wollen und damit ausschließlich als grundständiges Gymnasium weiter zu arbeiten.

 

Vor diesem Hintergrund wird an der Johann-Gottfried-Herder-Schule im Schuljahr 2007/08 keine 7. Klasse eingerichtet.

 

 

 

 

 

 

Neue Festlegungen zur weiteren Entwicklung der Johann-Gottfried-Herder-Schule ab dem Schuljahr 2008/09 werden im neuen Schulentwicklungsplan für die Jahre 2008/09 bis 2011/12 getroffen.

 

 

 

 

Berlin, den 30.08.2007

 

 

 

 

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Emmrich                                                        K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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