Drucksache - DS/0053/VI  

 
 
Betreff: Verbesserung der AnwohnerInnen-Information bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sowohl bei lang- als auch bei kurzfristig vorgesehenen bezirkseigenen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum, zum Beispiel bei Straßenbauvorhaben oder Baumfällungen, die BürgerInnen so zu informieren, dass diese Information die davon unmittelbar betroffenen BürgerInnen erreicht, die Maßnahme verstanden werden kann und die BürgerInnen sich darauf einstellen können.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass es bereits heute über seine Baumaßnahmen die jeweils betroffenen Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert. Dazu gehören die öffentliche Vorstellung von Baumaßnahmen auf Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen, Hauswurfsendungen durch die ausführende Firma und die Aufstellung eines Bauschildes mit allen notwendigen Informationen. Das dazu bereits bestehende Regelwerk deckt das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit ab. Fehler bzw. Versäumnisse sind im Einzelfall nicht immer auszuschließen, aber keinesfalls die Regel.

 

Das Bezirksamt sieht sich jedoch nicht in der Lage abzusichern, dass alle gegebenen Informationen auch individuell jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger erreichen. Soll heißen, wenn die betroffenen Anwohner bspw. die jeweilige Zeitungsmeldung nicht lesen oder zufällig nicht lesen können, ist das hinzunehmen. Eine jeweilige Information der Anwohner per Einschreiben mit Rückschein wäre nur theoretisch denkbar – ist praktisch jedoch (angesichts von geschätzten 2.000 bis 3.000 Einzelmaßnahmen pro Jahr) nicht ausführbar.

 

Bei Baumaßnahmen mit Kostenbeteiligung gem. Straßenausbaubeitragsgesetz müssen die Anliegerinnen und Anlieger zukünftig in die Planungen nachweisbar mit einbezogen werden.

 

Für weitere Ideen bzw. praktikable Vorschläge ist das Bezirksamt jederzeit dankbar.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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