Drucksache - DS/0040/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.11.2006 Folgendes beschlossen:
Begründung:
Das Bezirksamt folgt dem Ergebnis des Bürgerentscheides vom 17.09.2006, welcher das Bezirksamt Lichtenberg auffordert, das Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 5/047/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben. Deshalb wird der Beschluss vom 24.02.2005 aufgehoben. Er ist zügig mit allen an der Entwicklung einer anderen tragfähigen Lösung für die 3 Gymnasien in Lichtenberg Mitte und Süd Beteiligten umzusetzen. Besonders wichtig ist es, den Eltern und Schüler/innen, die sich im Februar und März 2007 während des Anmeldezeitraumes für die Wahl eines Schulplatzes in einer weiterführenden Schule entscheiden müssen, Sicherheit für ihre Entscheidung zu geben, d. h. eine aktuelle Aussage zur weiteren Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien in Lichtenberg Mitte und Süd sollte zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Eine nicht unerhebliche Rolle als wichtiges Orientierungsinstrument spielen dabei die jährlich in allen Berliner Bezirken, so auch in Lichtenberg, herausgegebenen Broschüren über die Angebote in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen. Die Lichtenberger Broschüre soll deshalb in diesem Jahr auch eine Erläuterung des Bezirksamtes zur Aufhebung des Beschlusses und zum weiteren Verfahren enthalten. Damit wird gesichert, dass vor Beginn des Anmeldezeitraumes für das Schuljahr 2007/08 mit der Broschüre den Lichtenberger Eltern und Kindern sowie den Interessierten aus anderen Berliner Bezirken eine ausführliche und aktuelle Information als ein bewährtes Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung bei der Wahl des „richtigen“ Schulplatzes zur Verfügung steht.
Berlin, den
Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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