Drucksache - DS/0032/VI  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung an der Investitionsplanung 2007 - 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlagen 2 und 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bürgerbeteiligung wurde in einem speziellen Online-verfahren durchgeführt. Beteiligungszeitraum war vom 25.08. – 21.09.06.

 

Aktiv beteiligt haben sich insgesamt 103 stimmberechtigte, das heißt in Lichtenberg lebende, Bürgerinnen und Bürger die älter als 14 Jahre sind.

 

Das Meinungsbild setzt sich aus 45,6 % Frauen und

54,4 % Männern zusammen, wobei der Großteil der Nutzer/innen (40 %) in der Altersgruppe zwischen 30 – 39 Jahren lag. Aus der Gruppe der Jugendlichen (14 – 19 Jahre) beteiligten sich immerhin 6 % und auch ein über 90-jähriger gab per Online-Planer seine Stimme ab.

(siehe Anlage 1)

 

46,6 % der Teilnehmer/innen am Verfahren kam aus Hohenschönhausen Süd. Die geringste Beteiligung war mit 8,7 % in Lichtenberg Mitte zu verzeichnen.

(siehe Anlage 1)

 

Die Anlagen 2 und 3 stellen das Votierungsergebnis dar. Die Anlage 2 enthält die Baumaßnahmen nach Prioritäten und die Anlage 3 noch zusätzlich die Prioritäten sortiert zur jeweiligen Organisationseinheit. Eine fachliche Stellungnahme ist dazu noch nicht erfolgt.

 

Diese Aufstellung stellt gleichzeitig dar, welche Ansätze für den notwendigen Grunderwerb und die GA-Eigenanteile zu veranschlagen sind. Abschließend ist die Gesamtsumme des Votierungsergebnisses mit der von der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem 1. Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung 2007 – 2011 vom 27. September 2006 zugewiesenen Vorgabe verglichen und die entsprechende Differenz ausgewiesen. Diese Differenzsumme ist gemäß den Regelungen der Senatsverwaltung für Finanzen noch mit Maßnahmen zu untersetzten.

 

weitere Verfahrensweise zur Investitionsplanung

 

Gemäß 1. Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Investitionsplanung 2007 – 2011 sind die Anmeldungen der Bezirke bis zum 1. Februar 2007 einzureichen. Das setzt eine Beschlussfassung im Bezirksamt und der BVV voraus.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Teilsummen für Investitionen wie folgt berechnet:

-          pauschale Zuweisung
2008 bis 2011       je 3.981 T€

-          gezielte Zuweisung
2008                         2.813 T€
2009                         2.615 T€
2010                         1.717 T€
2011                         1.720 T€

-          Sondertatbestand
2008                          2.658 T€

 

Die Untersetzung der Teilsummen für das Haushaltsjahr 2007 sind bereits mit dem Doppelhaushaltsplan 2006/2007 bzw. dem Ergänzungsplan 2007 beschlossen worden.

 

Aus den pauschalen Zuweisungen sind alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € zu finanzieren. Es wird zugelassen, dass – wie in den vergangenen Jahren - bis zu 20% der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln für die bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Auch zu zahlende Eigenanteile für Baumaßnahmen oder Kosten für den Kauf von Grundstücken, die für die Baumaßnahme benötigt werden, sind zu veranschlagen.

 

Die gezielte Zuweisung enthält die Sonderfinanzierung der Paul- und Charlotte-Kniese-Schule, den Neubau der Straße Am Tierpark sowie die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen.

 

Der Sondertatbestand betrifft die Sanierung des Bürodienstgebäudes Große-Leege-Straße 103, für die in 2008 Mittel in Höhe 2.658 T€ veranschlagt werden können, ohne dass dadurch die pauschale Zuweisung belastet wird. Aus diesem Grund wurde in der Anlage 1 die Sanierung des Bürodienstgebäudes aus den bisher als „bereits begonnene Maßnahmen“ herausgerechnet und gesondert ausgewiesen. Abweichend zur bisherigen Planung ist die Baumaßnahme in 2008 mit einem Ansatz in Höhe der gesondert zugewiesenen Mittel zu veranschlagen. Das erfordert eine Neuorganisation der lt. Bauplanungsunterlagen festgelegten Ablaufplanung.

 

Allgemein ist geregelt, dass Änderungen aufgrund neuer Prioritätenentscheidungen in den vorgegebenen Investitionsrahmen einzupassen sind. Die Bauraten sollen dem aktuellen Planungsstand und dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst werden.

 

Zudem sind im Rahmen der Investitionsplanung auch die beweglichen Sachen, die Darlehen und Zuschüsse zu veranschlagen.

 

Über jede einzelne Maßnahme ist neben der Beschreibung der Maßnahme auch ihre Notwendigkeit darzustellen.

 

Die Unterlagen sind schriftlich einzureichen und zugleich in das Planungsmodul DAV einzugeben.

 

Die Vorschläge aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren müssen hinsichtlich der Prioritätensetzungen auf fachtechnische und bauablauforganisatorische Realisierbarkeit überprüft werden. Die Sanierung von Schulen muss z.B. in der Regel bei Fortsetzung des Schulbetriebes erfolgen.

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen