Drucksache - DS/0032/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Bürgerbeteiligung wurde in einem
speziellen Online-verfahren durchgeführt. Beteiligungszeitraum war vom 25.08. –
21.09.06. Aktiv beteiligt haben sich insgesamt
103 stimmberechtigte, das heißt in Lichtenberg lebende, Bürgerinnen und Bürger
die älter als 14 Jahre sind. Das Meinungsbild setzt sich aus 45,6
% Frauen und 54,4 % Männern zusammen, wobei der
Großteil der Nutzer/innen (40 %) in der Altersgruppe zwischen 30 – 39 Jahren
lag. Aus der Gruppe der Jugendlichen (14 – 19 Jahre) beteiligten sich immerhin
6 % und auch ein über 90-jähriger gab per Online-Planer seine Stimme ab. (siehe Anlage 1) 46,6 % der Teilnehmer/innen am
Verfahren kam aus Hohenschönhausen Süd. Die geringste Beteiligung war mit 8,7 %
in Lichtenberg Mitte zu verzeichnen. (siehe Anlage 1) Die Anlagen 2 und 3 stellen das
Votierungsergebnis dar. Die Anlage 2 enthält die Baumaßnahmen nach Prioritäten
und die Anlage 3 noch zusätzlich die Prioritäten sortiert zur jeweiligen
Organisationseinheit. Eine fachliche Stellungnahme ist dazu noch nicht erfolgt. Diese Aufstellung stellt
gleichzeitig dar, welche Ansätze für den notwendigen Grunderwerb und die
GA-Eigenanteile zu veranschlagen sind. Abschließend ist die Gesamtsumme des Votierungsergebnisses
mit der von der Senatsverwaltung für Finanzen mit dem 1.
Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung 2007 – 2011 vom 27. September
2006 zugewiesenen Vorgabe verglichen und die entsprechende Differenz
ausgewiesen. Diese Differenzsumme ist gemäß den Regelungen der Senatsverwaltung
für Finanzen noch mit Maßnahmen zu untersetzten. weitere Verfahrensweise zur
Investitionsplanung Gemäß 1. Aufstellungsrundschreiben
der Senatsverwaltung für Finanzen zur Investitionsplanung 2007 – 2011 sind die
Anmeldungen der Bezirke bis zum 1. Februar 2007 einzureichen. Das setzt eine
Beschlussfassung im Bezirksamt und der BVV voraus. Die Senatsverwaltung für Finanzen
hat die Teilsummen für Investitionen wie folgt berechnet: -
pauschale
Zuweisung -
gezielte
Zuweisung -
Sondertatbestand Die Untersetzung der Teilsummen für
das Haushaltsjahr 2007 sind bereits mit dem Doppelhaushaltsplan 2006/2007 bzw.
dem Ergänzungsplan 2007 beschlossen worden. Aus den pauschalen Zuweisungen sind
alle Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € zu finanzieren. Es wird
zugelassen, dass – wie in den vergangenen Jahren - bis zu 20% der pauschalen
Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln für die bauliche Unterhaltung
veranschlagt werden. Auch zu zahlende Eigenanteile für Baumaßnahmen oder Kosten
für den Kauf von Grundstücken, die für die Baumaßnahme benötigt werden, sind zu
veranschlagen. Die gezielte Zuweisung enthält die
Sonderfinanzierung der Paul- und Charlotte-Kniese-Schule, den Neubau der Straße
Am Tierpark sowie die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Abweichungen
bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Der Sondertatbestand betrifft die
Sanierung des Bürodienstgebäudes Große-Leege-Straße 103, für die in 2008 Mittel
in Höhe 2.658 T€ veranschlagt werden können, ohne dass dadurch die pauschale
Zuweisung belastet wird. Aus diesem Grund wurde in der Anlage 1 die Sanierung
des Bürodienstgebäudes aus den bisher als „bereits begonnene Maßnahmen“
herausgerechnet und gesondert ausgewiesen. Abweichend zur bisherigen Planung ist
die Baumaßnahme in 2008 mit einem Ansatz in Höhe der gesondert zugewiesenen
Mittel zu veranschlagen. Das erfordert eine Neuorganisation der lt.
Bauplanungsunterlagen festgelegten Ablaufplanung. Allgemein ist geregelt, dass
Änderungen aufgrund neuer Prioritätenentscheidungen in den vorgegebenen
Investitionsrahmen einzupassen sind. Die Bauraten sollen dem aktuellen
Planungsstand und dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst werden. Zudem sind im Rahmen der
Investitionsplanung auch die beweglichen Sachen, die Darlehen und Zuschüsse zu
veranschlagen. Über jede einzelne Maßnahme ist
neben der Beschreibung der Maßnahme auch ihre Notwendigkeit darzustellen. Die Unterlagen sind schriftlich
einzureichen und zugleich in das Planungsmodul DAV einzugeben. Die Vorschläge aus dem
Bürgerbeteiligungsverfahren müssen hinsichtlich der Prioritätensetzungen auf
fachtechnische und bauablauforganisatorische Realisierbarkeit überprüft werden.
Die Sanierung von Schulen muss z.B. in der Regel bei Fortsetzung des
Schulbetriebes erfolgen. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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