Drucksache - DS/0021/VI  

 
 
Betreff: Einführung eines Punktesystems zur Vergütung freiwilliger gemeinnütziger Leistungen 2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Während der Diskussion zum Bürgerhaushalt 2007 wurde unter Nr

Während der Diskussion zum Bürgerhaushalt 2007 wurde unter Nr. 42 folgender Vorschlag unterbreitet:

Es sollte ein „Punktesystem“ unter Moderation und Koordinierung einer zentralen Stelle für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeführt werden, mit dem Leistungen von Einzelbürgern, Gruppen oder Einrichtungen belohnt werden (z. B. sauber machen von Spielplätzen oder Pflege von öffentlichen Grünflächen). Diese Bürger/ Gruppen/ Einrichtungen dürfen dann Einfluss nehmen auf die Verwendung der „Punkte“.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV den vom Freiwilligenrat einstimmig beschlossenen Verfahrensvorschlag zur Kenntnis zu nehmen.

 

Finanzierung

Für das Jahr 2007 stehen 5 T€ für die Umsetzung des Vorschlages aus Spendenmitteln zur Verfügung.

Punktewert

-          der Punktewert pro Person und Stunde beträgt 2€.

-          davon können 2007 2.500 Stunden vergütet werden.

Aufteilung der Punkte auf die Mittelbereiche

-          die Punkte werden nach dem Verhältnis der Einwohner auf die fünf Mittelbereiche verteilt.

Ausgabe der Punkte

-          die Punkte werden durch die Stadtteilmanagerinnen ausgereicht.

Kriterien für die Inanspruchnahme

-          es muss sich um eine notwendige, unentgeltliche, freiwillige und gemeinnützige Leistung handeln. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Stadtteilmanagerin.

-          die Leistung muss erbracht sein. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Stadtteilmanagerin

-          die Organisation der Leistung erfolgt eigenverantwortlich durch den/die Anmelder/n.

Ausreichung und Verwendung der Mittel

-          Die Mittel werden durch das Stadtteilmanagement ausgezahlt.

-          Die Mittelverwendung obliegt dem/den Anmelder/n.

 

 

 

 

Emmrich

 

 

 
 

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