Drucksache - DS/0007/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat
nachdrücklich für Fahrpreisstabilität, Übersichtlichkeit
und Einfachheit des Fahrscheinsortiments bei der BVG einzusetzen und zu
fordern, dass er Einfluss darauf nimmt, dass die Bindung von Stamm- und die
Gewinnung neuer Kunden wesentliches Ziel wird. Sondertickets für Schüler und
Geschwister sind fortzuführen. Eine deutliche Rabattierung des Sozialtickets,
der Schüler-, Geschwister-, Studenten- und Azubi-Tickets muss beibehalten
werden. Im Rahmen der Regelungen zum Sozialticket sollen ermäßigte
Einzelfahrscheine eingeführt werden. Zugleich soll der Senat aufgefordert werden seine
Eigentümerrolle bei der BVG, als Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
stärker wahrzunehmen und sich in dieser Rolle intensiv für höhere
Produktivität, bessere Qualität und mehr Kundenorientierung einzusetzen. So fern
im Rahmen der notwendigen Konsolidierung Einsparpotenziale erschlossen werden
können, dürfen diese auf keinen Fall zu Lasten der oben genannten Ziele gehen. Begründung: Nicht erst seit dem Urteil von Karlsruhe zu den Finanzhilfen
für Berlin aber spätestens seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass weitere
Einsparpotenziale im Berliner Landeshaushalt zu finden und zu erschließen sind. Die von einigen Parteien im Abgeordnetenhaus geforderte
vollständige bzw. weitgehende Privatisierung öffentlicher Unternehmen als
Mittel der kurzfristigen Finanzbeschaffung ist dabei die schlechteste
Möglichkeit. Die Gefahr, dass damit Belange der sozialen Grundsicherung,
des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit „unter die Räder kommen“, ist
vorprogrammiert. Das Ziel eines übersichtlichen und einfachen
Fahrscheinsortiments wäre auf dem Wege der Zerschlagung bzw. des Verkaufs der
BVG nicht zu erreichen. Auch wären solche Errungenschaften wie Sozial-,
Schüler-, Geschwister- Studenten- und Azubi-Tickets in Gefahr. Diese sollten
auch im Interesse von Stammkundenbindung und Kundengewinnung so bleiben. Tarifanhebungen dürfen unter Berücksichtigung
der Zahlungsfähigkeiten der Berlinerinnen und Berliner nur moderat vorgenommen
werden, den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungs-kosten nicht übersteigen und
zu keiner Verschlechterung des Modal-Split-Anteils des ÖPNV führen. |
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