Drucksache - DS/1873/V
Das Bezirksamt wurde ersucht, über den Rat der Bürgermeister
und auf dem direkten Weg über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zu 1. : Im Bezirk Lichtenberg ist nur die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung – Gewässerunterhaltung – von den verbotenen
Maßnahmen entsprechend § 4 der Berliner Baumschutzverordnung für
Unterhaltungsmaßnahmen an fließenden Gewässern befreit. Da die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung das Bezirksamt bei Baumfällungen am Malchower See im
Frühjahr 2006 nicht informierte, hat sich das Bezirksamt bereits mit Schreiben
von 27.03.2006 an die zuständige Senatorin gewandt und eine Änderung der
Baumschutzerordnung angeregt, die eine Einvernehmensregelung oder zumindest
eine Benehmensregelung bei Baumfällungen durch die Senatsverwaltung zum Inhalt
hatte. Die Senatorin für Stadtentwicklung hat mit Schreiben diese
Änderung der Baumschutzverordnung abgelehnt und statt dessen vorgeschlagen,
dass der Bezirk die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Gewässerufern übernimmt und dafür
finanzielle Mittel erhält. Dieser Vorschlag wird z.Z. noch geprüft, da hier
eine berlinweite Abstimmung der Ämter für Umwelt und Natur erforderlich
ist. Zu 2. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhält über die
unteren Naturschutzbehörden die Information über die Auswirkung der Änderung
der Baumschutzverordnung von 2004 und lässt diese Informationen in ihre
Überlegungen einfließen. Es gibt z.Z. keinen einvernehmlichen Standpunkt der
Bezirke zur Auswirkung der Änderungen der Baumschutzverordnung Berlin, weil vor
Ort in den Bezirken sehr unterschiedliche Entwicklungen eingetreten sind. Aus der heutigen Sicht kann nicht allgemein von einer
Verringerung des Berliner Baumbestandes gesprochen werden. Insbesondere auf
nicht bewirtschafteten Brachflächen entstehen z.Z. Waldbereiche, die durch das
Landeswaldgesetz geschützt werden. Zu 3. Eine Informationspflicht zur Fällung nicht geschützter Bäume
widerspricht dem Gedanken der Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung und
wird vom Bezirksamt als nicht durchsetzbar angesehen. Inwiefern sich durch die
Änderungen der Baumschutzverordnung im Jahr 2004 Veränderungen im Baumbestand
ergeben, kann nur in größeren Zeiträumen betrachtet werden. Dazu ist
gegebenenfalls eine Luftbildauswertung deutlich kostengünstiger, als eine mit
hohem Aufwand für Bürger und Verwaltung verbundene Informationspflicht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Änderungen im
Baurecht (hier Bauordnung Berlin) deutlich größere Auswirkungen auf die
Entwicklung des Berliner Baumbestandes haben als die der Berliner
Baumschutzverordnung von 2004. 10360
Berlin, den .09.2006 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Umwelt
und Gesundheit |
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