Drucksache - DS/1873/V  

 
 
Betreff: Verbesserung der Zusammenarbeit des Bezirkes in bezug auf Baumfällungen im Auftrag der Senatsverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt/NaturschutzBezirksamt
  BzStR UmGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Umw/Natur PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird gebeten umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, über den Rat der Bürgermeister und auf dem direkten Weg über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

  1. eine regelmäßige Zusammenarbeit des Bezirkes zu beabsichtigten Baumfällungen auf Lichtenberger Gebiet, für die die Senatsverwaltung zuständig ist, vor  Ausführung der Fällungen anzuregen und möglichst zu vereinbaren. Die darin eingeschlossene Information des Bezirkes sollte den Standort, die Anzahl und Art der zu fällenden Bäume, den Grund der Fällung und die vorgesehenen Nachpflanzungen bzw. Ersatzmaßnahmen enthalten. Dem Bezirk sollte dabei, mit Ausnahme von unverzüglich wegen Gefahr für Mensch und Gut auszuführenden Fällungen, die Möglichkeit einer Stellungnahme und Beratung gegeben werden;

 

  1. gegenüber der Senatsverwaltung anzuregen, eine Prüfung der Auswirkung der 2004 novellierten Baumschutzverordnung, ihrer beabsichtigten Ergebnisse und unbeabsichtigten Folgen durchzuführen, darin eingeschlossen die Größenordnung der erfolgten Baumfällungen und der Verringerung des Baumbestandes Berlins.

 

  1. gegenüber dem Senat eine Novellierung der jetzigen Baumschutzverordnung anzuregen, die neben der Überwindung von Schwächen, die ggf. im Verlauf der Prüfung festgestellt werden, insbesondere eine Informationspflicht von erfolgten Fällungen nicht geschützter Bäume an die jeweiligen Ämter in den Stadtbezirken einführt, um die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlung in die Lage zu versetzen, sich eine aktuelle Übersicht über die Veränderungen im Baumbestand ihres Bezirkes erarbeiten und notfalls mit geeigneten Maßnahmen eingreifen zu können.

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Zu 1. :

 

Im Bezirk Lichtenberg ist nur die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Gewässerunterhaltung – von den verbotenen Maßnahmen entsprechend § 4 der Berliner Baumschutzverordnung für Unterhaltungsmaßnahmen an fließenden Gewässern befreit. Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bezirksamt bei Baumfällungen am Malchower See im Frühjahr 2006 nicht informierte, hat sich das Bezirksamt bereits mit Schreiben von 27.03.2006 an die zuständige Senatorin gewandt und eine Änderung der Baumschutzerordnung angeregt, die eine Einvernehmensregelung oder zumindest eine Benehmensregelung bei Baumfällungen durch die Senatsverwaltung zum Inhalt hatte.

Die Senatorin für Stadtentwicklung hat mit Schreiben diese Änderung der Baumschutzverordnung abgelehnt und statt dessen vorgeschlagen, dass der Bezirk die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Gewässerufern übernimmt und dafür finanzielle Mittel erhält. Dieser Vorschlag wird z.Z. noch geprüft, da hier eine berlinweite Abstimmung der Ämter für Umwelt und Natur erforderlich ist. 

 

Zu 2.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erhält über die unteren Naturschutzbehörden die Information über die Auswirkung der Änderung der Baumschutzverordnung von 2004 und lässt diese Informationen in ihre Überlegungen einfließen. Es gibt z.Z. keinen einvernehmlichen Standpunkt der Bezirke zur Auswirkung der Änderungen der Baumschutzverordnung Berlin, weil vor Ort in den Bezirken sehr unterschiedliche Entwicklungen eingetreten sind.

 

Aus der heutigen Sicht kann nicht allgemein von einer Verringerung des Berliner Baumbestandes gesprochen werden. Insbesondere auf nicht bewirtschafteten Brachflächen entstehen z.Z. Waldbereiche, die durch das Landeswaldgesetz geschützt werden.

 

Zu 3.

 

Eine Informationspflicht zur Fällung nicht geschützter Bäume widerspricht dem Gedanken der Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung und wird vom Bezirksamt als nicht durchsetzbar angesehen. Inwiefern sich durch die Änderungen der Baumschutzverordnung im Jahr 2004 Veränderungen im Baumbestand ergeben, kann nur in größeren Zeiträumen betrachtet werden. Dazu ist gegebenenfalls eine Luftbildauswertung deutlich kostengünstiger, als eine mit hohem Aufwand für Bürger und Verwaltung verbundene Informationspflicht.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Änderungen im Baurecht (hier Bauordnung Berlin) deutlich größere Auswirkungen auf die Entwicklung des Berliner Baumbestandes haben als die der Berliner Baumschutzverordnung von 2004.

 

 

10360 Berlin, den    .09.2006

 

 

 

Emmrich                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                      Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit

 

 
 

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