Drucksache - DS/1642/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Vor dem
Hintergrund, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst
eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von
Windeignungsflächen in der Wartenberger Feldmark beabsichtigt war, hat sich das
Bezirksamt mit dem BA-Beschluss 312 / 05 vom 6.12.2005 (BVV-Ds 1648 /V) gegen die Errichtung von Windkraftanlagen
in der Wartenberger Feldmark und gegen entsprechende Darstellungen im FNP
ausgesprochen. Nunmehr
beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem eingeleiteten
FNP-Änderungsverfahren Nr. 06/05 die Aufhebung der Textlichen Darstellung Nr. 5
(mit der bisher aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege die Windkraftnutzung in Berlin ausgeschlossen wird), ohne
jedoch entsprechende Windeignungsflächen im FNP darzustellen. Dies hätte
für den gesamten Berliner Teil des Regionalparks Barnimer Feldmark (also nicht
nur für die Wartenberger sondern z.B. auch für die Falkenberger Feldmark) eine
Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Einzelfallentscheidungen
zur Folge. Windkraftanlagen würden als privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1
Nr. 5 BauGB zumindest dann zulässig sein, wenn keine öffentlichen Belange (wie
z.B. die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, ihres
Erholungswertes oder der Verunstaltung des Landschaftsbildes) entgegenstehen. Mit der
beabsichtigten FNP-Änderung würde die bisher eindeutige und abschließende
Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Windkraftanlagen aufgehoben werden. Von
ausschlaggebender Bedeutung wäre der Maßstab des für ästhetische Eindrücke
offenen Betrachters. Um den zwangsläufig damit einhergehenden subjektiven
Einfluss auf die Beurteilung der Zulässigkeit auszuschließen, hat sich das
Bezirksamt im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung für eine
unveränderte Beibehaltung der textlichen Darstellung Nr. 5 im FNP
ausgesprochen. Das
Bezirksamt wird den Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin
e.V. über diese Beschlussfassung informieren. Das Bezirksamt wird darüber
hinaus in den Gremien der Stadt-Umland-Kooperation anregen, dass der
planerische Umgang mit Windkraftanlagen in der Landesplanung geklärt wird. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung |
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