Drucksache - DS/1642/V  

 
 
Betreff: Keine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Landschaftspark Wartenberg/Lindenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Vor dem Hintergrund, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von Windeignungsflächen in der Wartenberger Feldmark beabsichtigt war, hat sich das Bezirksamt mit dem BA-Beschluss 312 / 05 vom 6.12.2005  (BVV-Ds 1648 /V) gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in der Wartenberger Feldmark und gegen entsprechende Darstellungen im FNP ausgesprochen.

 

Nunmehr beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem eingeleiteten FNP-Änderungsverfahren Nr. 06/05 die Aufhebung der Textlichen Darstellung Nr. 5 (mit der bisher aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Windkraftnutzung in Berlin ausgeschlossen wird), ohne jedoch entsprechende Windeignungsflächen im FNP darzustellen.

 

Dies hätte für den gesamten Berliner Teil des Regionalparks Barnimer Feldmark (also nicht nur für die Wartenberger sondern z.B. auch für die Falkenberger Feldmark) eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Einzelfallentscheidungen zur Folge. Windkraftanlagen würden als privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zumindest dann zulässig sein, wenn keine öffentlichen Belange (wie z.B. die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, ihres Erholungswertes oder der Verunstaltung des Landschaftsbildes) entgegenstehen.

 

Mit der beabsichtigten FNP-Änderung würde die bisher eindeutige und abschließende Rechtsgrundlage für den Ausschluss von Windkraftanlagen aufgehoben werden. Von ausschlaggebender Bedeutung wäre der Maßstab des für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters. Um den zwangsläufig damit einhergehenden subjektiven Einfluss auf die Beurteilung der Zulässigkeit auszuschließen, hat sich das Bezirksamt im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung für eine unveränderte Beibehaltung der textlichen Darstellung Nr. 5 im FNP ausgesprochen. 

 

Das Bezirksamt wird den Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin e.V. über diese Beschlussfassung informieren. Das Bezirksamt wird darüber hinaus in den Gremien der Stadt-Umland-Kooperation anregen, dass der planerische Umgang mit Windkraftanlagen in der Landesplanung geklärt wird.

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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