Drucksache - DS/1627/V
Das Bezirksamt wurde
ersucht, Möglichkeiten zur Änderung
der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Degnerstraße/Ecke Waldowstraße zu
prüfen und ggf. dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen anzupassen. Das Bezirksamt bittet die
BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Durch die Verkehrslenkung
Berlin wird mit Schreiben vom 23.01.06 die Änderung der Vorfahrtsregelung
Degnerstraße/Waldowstraße mit folgender Begründung abgelehnt: "Die Degnerstraße
würde als abknickende Vorfahrtsstraße, unmittelbar nach dem Kurvenbereich, auf
die bevorrechtigte Konrad-Wolf-Straße treffen. Das Z 205 StVO (Vorfahrt
gewähren!) wäre von den Fahrzeugführern, welche sich auf der Vorfahrtsstraße
befinden, nicht rechzeitig erkennbar. Die Veränderung der
Vorfahrt würde zu Lasten des ÖPNV erfolgen. Der Fußgängerquerverkehr im Bereich
Waldowstraße/Degnerstraße (Ost) müsste gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) zu
Zeichen 306 StVO Pkt. 7c in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1002 StVO bei
abknickender Vorfahrt durch Stangen- oder Kettengeländer unterbunden werden. Die Zahlen der
Verkehrsunfallauswertung geben keinen Anlass für eine Veränderung der
vorhandenen Vorfahrtsregelung." Berlin, den Emmrich
Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung |
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