Drucksache - DS/1624/V  

 
 
Betreff: Krankenhaus Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Gesundheit PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

1.       Die Verkehrsberuhigung in der Atzpodienstraße zu Gunsten des anliegenden Krankenhausbereiches hinsichtlich der Einhaltung der bisher getroffenen  Regelung zu prüfen und weiter zu verbessern.

2.       Für die Straßenführung um den gesamten Krankenhausbereich stadtplanerische Lösungen zur Verkehrberuhigung zu erarbeiten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.:

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Atzpodienstraße wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der kleinen Anfrage 0378/V im August 2005 geprüft.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde - Verkehrslenkung Berlin - teilte Folgendes mit:

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h war im Gespräch, ist jedoch nicht angeordnet worden, weil Kraftfahrzeuge, die mit 30 km/h einen Berg hinauffahren, nicht weniger Verkehrslärm verursachen, als dies mit gefahrenen 50 km/h der Fall ist. Eine Hochtourigkeit in einem niedrigeren Gang gefahren, würde zur größeren Lärmbelästigung führen.

Zur Lärmminderung in der Atzpodienstraße wurde ein LKW-Verkehrsverbot angeordnet, erst als Versuch, danach als dauerhafte Maßnahme. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus gehende Maßnahmen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen können, sind nicht erkennbar.

 

Zu 2.:

Eine Verkehrberuhigung um das Gebiet des Krankenhauses kann nur erfolgen, in dem der Verkehr in wesentlichen Teilen aus den betreffenden Straßen durch Fahrverbote etc. herausgenommen wird. Dies führt unweigerlich zur Verlagerung der Belastungen in die umliegenden Wohngebietsstraßen. Daher sind Änderungen der Verkehrsführung nicht möglich.

 

Zur Minderung des LKW-Verkehrs, insbesondere der Baustellentransporte für den Krankhausneubau, wurde in der Fanningerstraße im Abschnitt Alfredstraße bis Atzpodienstraße Verkehrsverbot für LKW eingerichtet. Zur weiteren Verkehrsberuhigung  und zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger ist der Bau einer Aufpflasterung an der Kreuzung Atzpodienstraße/Fanningerstraße geplant.

 

Fazit:

Die Möglichkeiten einer weiteren Verkehrsberuhigung beschränken sich auf die Fanningerstraße und werden vom Bezirksamt ausgeschöpft. Die zuständige Polizeidirektion wird gebeten, in der Atzpodienstraße verstärkt das bestehende Lkw-Fahrverbot zu überwachen.

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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