Drucksache - DS/1439/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der 44. Sitzung am 21. 09. 2005
beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in wie weit öffentliche Gebäude des Bezirkes Lichtenberg durch geeignete Möglichkeiten vor Beschädigung durch Vandalismus, Farbschmierereien und weitere Verunreinigungen sowie Brandlegungen geschützt werden können. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt darzustellen. Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Vandalismusschäden an öffentlichen Gebäuden des Bezirkes
Lichtenberg sind eine ständige Begleiterscheinung der Liegenschaftsverwaltung.
In Abhängigkeit vom Ausmaß der Schäden, insbesondere von ihnen ausgehende
Gefahren, sowie von den verfügbaren Mitteln der baulichen Unterhaltung werden
die Schäden komplett bzw. lediglich die Gefahrenquellen beseitigt und/oder eine
Schadensbeseitigung zum nächstmöglichen Termin vorgemerkt. Der vorbeugende Schutz vor Vandalismusschäden erfolgt
bereits durch eine Vielzahl von Maßnahmen: ·
Graffitivorbeugung erfolgt i.d.R. dadurch, dass auftretende kleinflächige
Farbschmierereien, insbesondere verfassungsfeindliche Losungen und Zeichen,
grundsätzlich zur Anzeige gebracht und zeitnah durch Überstreichen beseitigt
werden. Dadurch wird einerseits der Sanktionsdruck auf die Täter erhöht,
andererseits aber die Motivation zum Erneuern der Graffiti geschwächt, da die
von den Tätern beabsichtigte Außenwirkung auf ein Minimum reduziert wird. Durch den Einsatz des bezirkseigenen
Malers fielen allein in diesem Haushaltsjahr bisher dabei ca. 835
Arbeitsstunden und ca. 3.480 Euro Aufwendungen für das Material an. Die Beseitigung großflächiger
Außen-Graffiti übersteigt jedoch die Möglichkeiten des hauseigenen Personals.
Da für externe Dienstleistungen je nach Gebäude ab ca. 4 T€ pro Beseitigung
kalkuliert werden müssen und von Graffiti i.d.R. keine Gefahren ausgehen,
blieben Maßnahmen bisher in der Prioritätenstellung zurück. ·
Die
Möglichkeit der vertraglichen Bindung der Dienstleistung Permanentschutzanstrich
wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft, musste jedoch aus Kostengründen
bisher verworfen werden. Pro Gebäude ist bei qualitativ einfachen Lösungen
i.d.R. alle 2 Jahre mit ca. 4 T€ zu rechnen. Selbst bei geförderten Projekten
fallen Kofinanzierungsanteile für das Bezirksamt von jährlich mehren Tausend
Euro an. Die verfügbaren Mittel reichten in der Vergangenheit nicht wesentlich
über die notwendige Gefahrenabwehr hinaus. ·
Zum
Schutz vor Einbrüchen und sonstigen Sachbeschädigungen verfügt das
Bezirksamt über diverse Dienstleistungsverträge mit Wachschutzunternehmen, die
im Rahmen der sog. “Streifen- und Revierdienste” nachts und an Wochenenden /
Feiertagen unregelmäßige Außenkontrollen der Gebäude durchführen. Auch der
Informations- und Gebäudedienst des Bezirksamtes in den Objekten
Möllendorffstr. 6 (Rathaus) und Frankfurter Allee 187 führt diese Kontrollen
durch. Allein diese Präsenz sogte bisher dafür, dass in der Vergangenheit eher
wenig Vorgänge auftraten. Für die Dienstleistung Wachschutz
fallen jährlich im Bereich der Bürodienstgebäude etwa 35 T€ an. Die besondere Absicherung des
Sozialamtes durch einen einschichtigen Tages-Wachdienst zum Schutz vor
Vandalismus während der Sprechzeiten kostet ca. 43 T€ jährlich. Zur Verhinderung von Einbrüchen in
Schulen gibt es an 45 Standorten Einbruchsmeldeanlagen, welche entweder direkt
bei einem Wachschutzunternehmen, Kosten ca. 6,5 T€/Jahr, oder im
Bezirksamt aufgeschaltet sind. Für die im Bezirksamt aufgeschalteten Schulen
gibt es einen Hausmeisterbereitschaftsdienst an den Wochenenden und in den
Ferien. Hierfür fallen pro Jahr Personalkosten und Fahrkosten zwischen 15 T€
und 19 T€ an. Im Informations- und Gebäudedienst
fallen jährliche Personalkosten von ca. 28 T€ pro Beschäftigten an. ·
Der
Schutz vor Brandstiftungen erfolgt im Rahmen der baulichen Ausstattung
der Gebäude, z.B. durch den Einbau von Sicherheitsfenstern bzw. die Sicherung
von Fenstern und Türen sowie durch die Ausstattung mit Meldeanlagen. Je nach
Gebäude und Art der Maßnahmen differieren die Haushaltsbelastungen erheblich.
So ist für den Einbau einer Meldeanlage mit ca. 40 bis 50 T€, für z.B. die
Sicherung von Keller-/Sockelgeschossfenstern mit ca. 7 T€ (Beispiel Matenzeile
28) zu rechnen. Emmrich
Dr. Andreas Prüfer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat WiImm |
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