Drucksache - DS/1439/V  

 
 
Betreff: Sicherheit für Lichtenberg - Schutz vor Vandalismusschäden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2005 
42. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen Entscheidung
04.08.2005 
41. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Beschäftigung/Grundvermögen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung WiBeGrund PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 44. Sitzung am 21. 09. 2005 beschlossen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in wie weit öffentliche Gebäude des Bezirkes Lichtenberg durch geeignete Möglichkeiten vor Beschädigung durch Vandalismus, Farbschmierereien und weitere Verunreinigungen sowie Brandlegungen geschützt werden können. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt darzustellen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Vandalismusschäden an öffentlichen Gebäuden des Bezirkes Lichtenberg sind eine ständige Begleiterscheinung der Liegenschaftsverwaltung. In Abhängigkeit vom Ausmaß der Schäden, insbesondere von ihnen ausgehende Gefahren, sowie von den verfügbaren Mitteln der baulichen Unterhaltung werden die Schäden komplett bzw. lediglich die Gefahrenquellen beseitigt und/oder eine Schadensbeseitigung zum nächstmöglichen Termin vorgemerkt.

 

Der vorbeugende Schutz vor Vandalismusschäden erfolgt bereits durch eine Vielzahl von Maßnahmen:

·           Graffitivorbeugung erfolgt i.d.R. dadurch, dass auftretende kleinflächige Farbschmierereien, insbesondere verfassungsfeindliche Losungen und Zeichen, grundsätzlich zur Anzeige gebracht und zeitnah durch Überstreichen beseitigt werden. Dadurch wird einerseits der Sanktionsdruck auf die Täter erhöht, andererseits aber die Motivation zum Erneuern der Graffiti geschwächt, da die von den Tätern beabsichtigte Außenwirkung auf ein Minimum reduziert wird.

Durch den Einsatz des bezirkseigenen Malers fielen allein in diesem Haushaltsjahr bisher dabei ca. 835 Arbeitsstunden und ca. 3.480 Euro Aufwendungen für das Material an.

Die Beseitigung großflächiger Außen-Graffiti übersteigt jedoch die Möglichkeiten des hauseigenen Personals. Da für externe Dienstleistungen je nach Gebäude ab ca. 4 T€ pro Beseitigung kalkuliert werden müssen und von Graffiti i.d.R. keine Gefahren ausgehen, blieben Maßnahmen bisher in der Prioritätenstellung zurück.

 

·         Die Möglichkeit der vertraglichen Bindung der Dienstleistung Permanentschutzanstrich wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft, musste jedoch aus Kostengründen bisher verworfen werden. Pro Gebäude ist bei qualitativ einfachen Lösungen i.d.R. alle 2 Jahre mit ca. 4 T€ zu rechnen. Selbst bei geförderten Projekten fallen Kofinanzierungsanteile für das Bezirksamt von jährlich mehren Tausend Euro an. Die verfügbaren Mittel reichten in der Vergangenheit nicht wesentlich über die notwendige Gefahrenabwehr hinaus.

·         Zum Schutz vor Einbrüchen und sonstigen Sachbeschädigungen verfügt das Bezirksamt über diverse Dienstleistungsverträge mit Wachschutzunternehmen, die im Rahmen der sog. “Streifen- und Revierdienste” nachts und an Wochenenden / Feiertagen unregelmäßige Außenkontrollen der Gebäude durchführen. Auch der Informations- und Gebäudedienst des Bezirksamtes in den Objekten Möllendorffstr. 6 (Rathaus) und Frankfurter Allee 187 führt diese Kontrollen durch. Allein diese Präsenz sogte bisher dafür, dass in der Vergangenheit eher wenig Vorgänge auftraten.

Für die Dienstleistung Wachschutz fallen jährlich im Bereich der Bürodienstgebäude etwa 35 T€ an.

Die besondere Absicherung des Sozialamtes durch einen einschichtigen Tages-Wachdienst zum Schutz vor Vandalismus während der Sprechzeiten kostet ca. 43 T€ jährlich.

Zur Verhinderung von Einbrüchen in Schulen gibt es an 45 Standorten Einbruchsmeldeanlagen, welche entweder direkt bei einem Wachschutzunternehmen, Kosten ca. 6,5 T€/Jahr, oder im Bezirksamt aufgeschaltet sind. Für die im Bezirksamt aufgeschalteten Schulen gibt es einen Hausmeisterbereitschaftsdienst an den Wochenenden und in den Ferien. Hierfür fallen pro Jahr Personalkosten und Fahrkosten zwischen 15 T€ und 19 T€ an.

Im Informations- und Gebäudedienst fallen jährliche Personalkosten von ca. 28 T€ pro Beschäftigten an.

·         Der Schutz vor Brandstiftungen erfolgt im Rahmen der baulichen Ausstattung der Gebäude, z.B. durch den Einbau von Sicherheitsfenstern bzw. die Sicherung von Fenstern und Türen sowie durch die Ausstattung mit Meldeanlagen. Je nach Gebäude und Art der Maßnahmen differieren die Haushaltsbelastungen erheblich. So ist für den Einbau einer Meldeanlage mit ca. 40 bis 50 T€, für z.B. die Sicherung von Keller-/Sockelgeschossfenstern mit ca. 7 T€ (Beispiel Matenzeile 28) zu rechnen.

 

 

 

 

Emmrich                                                                               Dr. Andreas Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat WiImm

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen