Drucksache - DS/1224/V  

 
 
Betreff: Übergabe der Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 an den freien Träger Kinder im Kiez gGmbH
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2005 
37. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                      die Übertragung der Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 an den freien Träger Kinder im Kiez gGmbH

ab 01. Januar 2005 beschlossen.

 

Die Kita Ahrenshooper Str. 1-3 wird mit 144 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben.

 

Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 an den freien Träger Kinder im Kiez zu übertragen.

Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. 

 

Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach dem Freiwilligkeitsprinzip haben 19 Mitarbeiterinnen der Kita Ahrenshooper Str. 1-3 einem Trägerwechsel zugestimmt.

Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt.

 

Aus der Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich eine Differenz in Höhe von 193.795 € zugunsten des Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 121.262 € (Einsparsumme: 72.533 €).

Die Nutzung des Gebäudes und der Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich.

Die Kita Ahrenshooper Str. 1-3 wurde 1985 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert.

 

Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr.: V/33-04 vom 23.09.2004 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 in freie Trägerschaft an die Kinder im Kiez gGmbH zugestimmt.

 

 

10360 Berlin,               2004

                                                        

                                                                                               

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen