Drucksache - DS/1224/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am die Übertragung der Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 an den freien Träger Kinder im Kiez gGmbH ab 01. Januar 2005 beschlossen. Die Kita Ahrenshooper Str. 1-3 wird
mit 144 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben. Entsprechend § 3 KJHG sowie dem
Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und
Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist
beabsichtigt, die Kindertagesstätte Ahrenshooper Str. 1-3 an den freien Träger
Kinder im Kiez zu übertragen. Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet. Die Eltern sind mit dem
Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess
beteiligt. Nach dem Freiwilligkeitsprinzip
haben 19 Mitarbeiterinnen der Kita Ahrenshooper Str. 1-3 einem Trägerwechsel
zugestimmt. Mit der Übertragung auf den freien Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätte. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Aus der Verrechnung der zu
gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergibt sich
eine Differenz in Höhe von 193.795 € zugunsten des
Landes Berlin. Dem gegenüber stehen Einnahmeverluste in Höhe von 121.262 €
(Einsparsumme: 72.533 €). Die Nutzung des Gebäudes und der
Freifläche soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre
nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die
laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem
Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der
Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich. Die Kita Ahrenshooper Str. 1-3 wurde 1985 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert. Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr.: V/33-04
vom 23.09.2004 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Ahrenshooper Str.
1-3 in freie Trägerschaft an die Kinder im Kiez gGmbH zugestimmt. 10360
Berlin, 2004 Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport |
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