Drucksache - DS/1132/V  

 
 
Betreff: Absicherung der Jugendarbeit im Prozess der Übertragung von kommunalen Einrichtungen in Freie Trägerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal Entscheidung
03.11.2004 
37. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2004 
35. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2005 
38. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Fin/Pers PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage 1  

Der Ausschuss Haushalt/Finanzen/Personal empfiehlt die Annahme der Drucksache 1132/V – Beschlussempfehlung des JHA – in folgender geänderter Fassung:

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in ihrer Sitzung am 17.11.2004 mit DS/1132/V beschlossen:

 

Absicherung der Jugendarbeit im Prozess der Übertragung der kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft.

 

Die Mittel des Budgetierungsergebnisses 2004 für das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung/Angebotsstunden Jugendarbeit“ sollen im Rahmen der Haushaltsplanung 2006 auch für Angebote in freier Trägerschaft durch Leistungsverträge einbezogen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2006 nachfolgend sind ggf. entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen, um Leistungsverträge mehrjährig abschließen zu können. Die Umstellung von bisherigen Zuwendungen auf Leistungsverträge im Bereich Jugendarbeit soll schrittweise vorgenommen werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in ihrer Sitzung am 16.02.2005 die DS/01185/V beschlossen.

 

Erhalt öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Die Jugendarbeit in öffentlicher und freier Trägerschaft im Bezirk Lichtenberg wird umstrukturiert. Die zukünftige Gestaltung der Gewährleistungsverantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit geschieht unter folgenden Rahmenbedingungen:

-    Sicherung der bestehenden Angebote, die sich zurzeit in öffentlicher und freier Trägerschaft befinden, für die Adressaten der Jugendarbeit.

-    Organisation der Arbeit zu großen Teilen auf vertraglicher Grundlage gemäß § 77 SGB VIII.

-    Durchführung der Angebote auf Grundlage einer verbindlichen Leistungsbeschreibung (verbindlich für Angebote in öffentlicher Trägerschaft und verbindlich für Angebote auf Grundlage § 77 SGB VIII).

-    Auskömmliche und verlässliche Ausstattung und Finanzierung der Angebote. Gewährleistung von Personalkontinuität, Innovation und eine weit reichende Beteiligung von Adressaten; mindestens 1 Mitarbeiter,  der in der Einrichtung vor Ort erfahren ist, sollte mit in freie Trägerschaft wechseln.  Nicht wechselwillige Mitarbeiter werden innerhalb des Landes Berlin versetzt, das Umsetzen von ggf. anderen wechselwilligen Mitarbeiten aus anderen Einrichtungen in die zu übernehmende Einrichtung wird angestrebt, erfolgt jedoch nur, wenn dies

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gemäß der Konzeption und der geplanten Entwicklung der Einrichtung nach Übertragung im konkreten Einzelfall inhaltlich und strukturell passfähig ist und der übernehmende Träger der konkreten Übernahme zustimmt.

-    Für Angebote in öffentlicher und freier Trägerschaft gelten die gleichen Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung.

-    Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit dem Umstrukturierungsprozess sowie der laufenden Steuerung der Angebote der Jugendarbeit und fasst die entsprechenden Beschlüsse hierzu.

 

Bis Ende 2005 erfolgt die Übertragung von mindestens 5 öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft. Das Bezirksamt wird ersucht beim Übertragungsprozess von öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) in freie Trägerschaft in jeder der 5 Regionen des Bezirkes mindestens zwei JFE in öffentlicher Trägerschaft zu erhalten (soweit von der Anzahl möglich) und auf eine Trägervielfalt zu achten. Ende 2005 fasst der Jugendhilfeausschuss erneut einen Beschluss darüber, wie der Übertragungsprozess fortgesetzt wird.

 

Folgende Bedingungen werden beschlossen:

-    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das Bezirksamt bisher zuwendungsfinanzierten Freien Trägern zukünftig Leistungsverträge anbieten wird.

-    Die Auswahl von übernehmenden Trägern erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Die Entscheidung trifft der Jugendhilfeausschuss.

-    Bezugsgröße für die Leistungen und Kosten ist die qualifiziert durchgeführte Angebotsstunde.

-    Finden Angebote der Jugendarbeit in öffentlichen Gebäuden/Räumen statt, werden diese für die Nutzung mietentgeltfrei überlassen.

-    Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der zu übertragenden Einrichtungen werden gemäß BGB § 613Aa an den übernehmenden Freien Träger übertragen.

-    Muster-Verträge für mehrjährige (regelhaft dreijährig) Finanzierung (analog Kita-Rahmenvertrag), die verbindlich zur Anwendung kommen, sind grundsätzliche Voraussetzungen für Leistungsverträge.

-    Sollte ein freier Träger eine ihm übertragene JFE aufgrund der finanziellen Situation oder einer anderen Ursache nicht mehr betreiben können, so ist diese einem anderen freien Träger zur Übernahme anzubieten bzw. wieder in öffentliche Trägerschaft zurück zu nehmen.

-    Für die Begleitung des Prozesses wird eine AG Übertragung eingesetzt.

Der Umstrukturierungsprozess wird sofort begonnen und am 30.09.2006 abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Da die beiden Drucksachen 1132/V und 1185/V im Zusammenhang stehen werden sie vom Bezirksamt gemeinsam beantwortet.

 

Zur Vorbereitung der Übertragung der öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft wurde im Jahr 2003 eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (Parteienvertreter), Vertreter/innen aus dem Forum Freier Träger, Verwaltungsmitarbeiter/innen, dem Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport und einem Leiter einer öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtung besteht. Die Arbeitsgruppe hat von 2003 bis 2005 in insgesamt 15 Sitzungen Materialien erarbeitet, die dem Jugendhilfeausschuss und den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung vorliegen.


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Damit sind formale Grundlagen zur  Umstellung von Zuwendungen auf Leistungsverträge in einem gemeinsamen Arbeitsprozess zwischen Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes im Bezirk geschaffen.

Hierzu ist eine sichere Finanzierungsgrundlage notwendig.

 

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport hat sich mit Schreiben vom 20. Juni 2006 an den Leiter der Senatsjugendverwaltung gewandt und darum gebeten, mit ihm und der Liga für Wohlfahrtsverbände Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein für die Übertragung öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen anwendbares Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

 

Nunmehr ist im Koalitionsvertrag vereinbart: „Bei der Übertragung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen aus öffentlicher in freie Trägerschaft ist durch die Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells und seine modellhafte Erprobung zur gewährleisten, dass die bezirklichen Haushalte dadurch nicht schlechter gestellt werden und freie Träger für eine vergleichbare Leistung auch eine vergleichbare Finanzierung erhalten.“

Der Bezirk Lichtenberg hat gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung seine Mitwirkung als Modellbezirk angeboten (s. Anlage).

 

Die BVV hat in der Drucksache 0101/VI vom 25.01.2007 einen Beschlussentwurf zur Neuordnung der Jugendarbeit im Lichtenberg zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss übergeben.

In diesem sind die Übertragung öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen, der Erhalt kommunaler Jugendfreizeiteinrichtungen, die Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen sowie der Abschluss von Leistungsverträgen vorgesehen.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                               Räßler -Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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