Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

- Herr Pohle berichtet, dass der Radweg in der Indira-Ghandi-Str. zu schmal und der Zustand sehr schlecht sei. Herr Nünthel bemängelt, dass ihn die Frage zu spät erreicht hat, um sie heute beantworten zu können (siehe Antwort im Anhang).

 

- Herr Pagel fragt nach dem Sachstand folgender Drucksachen:

0800/VIII Schlichtallee, - Die VLB hat noch keine Antwort gegeben.

0740/VIII Tempo 30 in der Hauptstraße - siehe oben.

1012/VIII Halteverbot - Die VLB findet ein Halteverbot an dieser Stelle nicht zielführend.

0641/VIII Siegfriedstraße - Befindet sich noch in der Prüfung, das Ergebnis liegt frühestens im Juli vor.

 

- Herr Pagel fragt weiter nach den Anlegeverbotsschildern für die Rummelsburger Bucht.

Antwort. Diese Schilder müssen erst bestellt werden, da so seltene Schilder nicht vorrätig sind.

 

- Herr Pohle findet, dass die Auszeichnung des ADFC für Lichtenberg als Fahrradstadt erwähnt werden muss.

 

- Frau Feige berichtet, dass bei der Markierung in der Wönnichstraße kein Fortschritt erkennbar ist. Sie will noch einmal schriftlich nachfragen.

 

- Herr Büchner kritisiert die Fußgängerquerung an der Ecke Buchberger/Schulze-Boysen-Str.

Die Situation ist dem BA bekannt, es ist aber keine Lösung in Sicht. Im Rahmen der angrenzenden Gewerbeneubauten ist ein Verkehrsgutachter mit der Neubeurteilung beauftragt. Evtl. bringt das einen neuen Ansatz.

 

- Frau Wessoly fragt nach dem medial verbreiteten Fall der Anrechnung von Tafellebensmittel als Einkommen beim Wohngeldantrag. Frau Framke erklärt ausführlich die Rechtslage und warum die Bearbeiterin im benannten Fall so entschieden hat. Andernfalls hätte dem Antragsteller das Wohngeld versagt werden müssen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schriftliche Antwort von TOP 3 Frage 1 (12 KB) PDF-Dokument (41 KB)    
 
 

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