Auszug - Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!  

 
 
31. Sitzung in der VIII. Wahllperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.1.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1242/VIII Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE.

DS/1242/VIII – Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!

 

wurde als Priorität der Fraktion DIE LINKE. in Verbindung mit den

 

Vorlagen zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes

 

DS/1237/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Kernhofer Straße 11

 

DS/1243/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Irenenstraße 14, 14 A / Rosenfelder Straße 13

 

DS/1246/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für die Grundstücke Einbecker Straße 19 und Leopoldstraße 36

 

sowie dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD

 

aufgerufen.

 

 

Herr Leonhardt (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Hudler (Fraktion der CDU),
  • Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Pohle (BVO Bündnis 90/Die Grünen), der die Überweisung federführend in den Ausschuss für Haushalt und Personal sowie mitberatend in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz beantragte,
  • Herr Drewes (Fraktion der AfD), und
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD).

 

Im Anschluss erteilte der Vorsteher nach Vorlage der notwendigen Unterstützungsunterschriften das Wort an Frau Hamann.

 

Abschließend äußerte sich Herr Rodig (Fraktion der AfD).

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt.

 

Gegen den Vorschlag des Vorstehers, die beantragten Überweisungen im Block abzustimmen, gab es keinen Widerspruch.

 

Den beantragten Überweisungen wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. wurde federführend in den Ausschuss für Haushalt und Personal sowie mitberatend in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz überwiesen.

 

 

Die Vorlagen zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes

 

DS/1237/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Kernhofer Straße 11

 

DS/1243/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Irenenstraße 14, 14 A / Rosenfelder Straße 13

 

DS/1246/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für die Grundstücke Einbecker Straße 19 und Leopoldstraße 36

 

wurden zur Kennznis genommen.

 
 

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