Auszug - Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. DS/1242/VIII – Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!
wurde als Priorität der Fraktion DIE LINKE. in Verbindung mit den
Vorlagen zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes
DS/1237/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Kernhofer Straße 11
DS/1243/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Irenenstraße 14, 14 A / Rosenfelder Straße 13
DS/1246/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für die Grundstücke Einbecker Straße 19 und Leopoldstraße 36
sowie dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD
aufgerufen.
Herr Leonhardt (Fraktion DIE LINKE.) begründete den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Im Anschluss erteilte der Vorsteher nach Vorlage der notwendigen Unterstützungsunterschriften das Wort an Frau Hamann.
Abschließend äußerte sich Herr Rodig (Fraktion der AfD).
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Gegen den Vorschlag des Vorstehers, die beantragten Überweisungen im Block abzustimmen, gab es keinen Widerspruch.
Den beantragten Überweisungen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. wurde federführend in den Ausschuss für Haushalt und Personal sowie mitberatend in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz überwiesen.
Die Vorlagen zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes
DS/1237/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Kernhofer Straße 11
DS/1243/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Irenenstraße 14, 14 A / Rosenfelder Straße 13
DS/1246/VIII – Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für die Grundstücke Einbecker Straße 19 und Leopoldstraße 36
wurden zur Kennznis genommen. |
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