Auszug - Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 - Ergebnis der erneuten Rechtsprüfung; Arbeitstitel: "Ostkreuz" - vorgezogen
Herr Güttler-Lindemann führt anhand einer Präsentation in die Planungen ein. Er grenzt das Vorhabengebiet ein und stellt das Verfahren dar. Herr BzStR Nünthel ergänzt zur Gestaltung der öffentlichen Grünfläche, dass hierzu bereits Gestaltungsrunden stattfanden und diese durch den Investor des Wasserhauses hergerichtet werde. Der Charakter der öffentlichen Grünfläche bleibe aber erhalten. Prof. Hofmann stellt das Verfahren noch einmal dar. Die Abstimmung über die Drucksache endet mit folgendem Ergebnis: 14/1/0. Der Ausschuss empfiehlt somit die Annahme des Bebauungsplanes. Die Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt.
Frau Drohn wundert sich über die Dringlichkeit der Beratung. Sie sei Zeugin, wie viele Anwohner sich der Alternativplanung anschlössen. Prof. Hofmann erklärt den Unterschied zwischen dem für die Landesebene geplante Bürgerbegehren und dem bereits abgestimmten Einwohnerantrag in der BVV.
Herr Maschek hat den Eindruck, dass der Bezirk eine schnelle Entscheidung für den Bebauungsplan durchdrücken wolle. Prof. Hofmann verweist darauf, dass auch die Alternativplanung im Ausschuss bereits vorgestellt werden konnte. Die Dringlichkeit war nötig, um die Frist für die kommende Sonder-BVV-Sitzung einzuhalten. |
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