Auszug - Erschließung Bauvorhaben Detlevstraße  

 
 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0840/VIII Erschließung Bauvorhaben Detlevstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAufhebungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde in Verbindung mit der Priorität der Fraktion der AfD

 

Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD

DS/0804/VIII – Revision Bauvorhaben Detlevstraße

 

aufgerufen.

 

Herr Drewes (Fraktion der AfD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung seiner Fraktion.

 

Herr Hudler (Fraktion der CDU) begründete den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU – DS/0840/VIII.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD),
  • Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Pohle (BVO Bündnis 90/Die Grünen),
  • Herr Rodig (Fraktion der AfD),
  • Herr Drewes (Fraktion der AfD), der die Überweisung in den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz beantragte,
  • Frau Starke-Kleese (Fraktion der AfD),
  • Herr Hudler (Fraktion der CDU) und
  • Herr Kossler (Fraktion der AfD).

 

Der Überweisungsantrag wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der AfD – DS/0804/VIII – wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU – DS/0840/VIII – wurde mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 11-157 (Detlevstraße) ein verbindliches Verkehrskonzept vom Vorhabenträger einzufordern, das

 

  • ausreichend Stellfläche für die zu erwartenden Nutzer vorsieht
  • eine verkehrliche Zuwegung berücksichtigt, durch die die Siedlung in der östlichen Gartenstadt Hohenschönhausen nicht zusätzlich belastet wird und
  • die verkehrliche Erschließung des Bauvorhabens über die Marzahner Straße 

 

berücksichtigt.

 

 
 

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