Auszug - Wirksamkeitsdialog qualitativ verbessern  

 
 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0510/VIII Wirksamkeitsdialog qualitativ verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in ergänzter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 


 

 

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Wirksamkeitsdialog des Jugendamts mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 11, 13 und 16 SGB VIII qualitativ so zu gestalten, dass aussagefähige Ergebnisse über die Wirkung der vor Ort geleisteten Arbeit entstehen.

 

Dabei sollten u. a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

-          Benennen der vorhandenen Ressourcen durch die Förderung des Jugendamts, Mittel des Trägers und Drittmittel („Inputs“, was wurde in die Arbeit vor Ort investiert)

-          Benennen der mit den Ressourcen durchgeführten Aktivitäten und Leistungen („Outputs“, was wurde vor Ort angeboten und wer wurde damit erreicht)

-          Benennen der damit erzielten Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Besucher/innen („Outcomes“, was hat sich bei den BesucherInnen dadurch verändert)

-          Benennen des Beitrags für den Planungsraum/Sozialraum („Impact“, welche Einwirkung wurde auf gesellschaftlicher Ebene festgestellt)

-          Die Anwesenheit des Trägers beim Wirksamkeitsdialog.

 

Der Jugendhilfeausschuss hält am grundsätzlichen Instrument des Wirksamkeitsdialogs als Instrument der Selbstevaluation und des Austauschs mit dem Jugendamt fest. Der Ausschuss schließt sich ausdrücklich nicht der Begründung der DS an, da diese nicht zur eigentlichen Forderung passt. Der Ausschuss folgt der Forderung, dass das Bezirksamt ersucht wird, den Wirksamkeitsdialog des Jugendamts mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 11, 13 und 16 SGB VIII qualitativ so zu gestalten, dass aussagefähige Ergebnisse über die Wirkung der vor Ort geleisteten Arbeit entstehen.

 

 
 

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