Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-120 VE - öffentliche Auslegung und Anzeigeverfahren Arbeitstitel: Dolgensee-Center  

 
 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0602/VIII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-120 VE - öffentliche Auslegung und Anzeigeverfahren
Arbeitstitel: Dolgensee-Center
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Die Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes wurde zusammen mit dem als Tischvorlage verteilten Aufhebungsantrag der Fraktion der AfD aufgerufen.

 

Das Bezirksamt verzichtete auf eine Begründung seiner Dringlichen Vorlage zur Kenntnisnahme.

 

Herr Drewes (Fraktion der AfD) begründete den Aufhebungsantrag seiner Fraktion.l

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Drewes (Fraktion der AfD),
  • Herr Dr. Radtke (Fraktion der AfD) und
  • Herr Hudler (Fraktion der CDU).

 

 

Vor der Abstimmung verlas der Vorsteher den Text des Aufhebungsantrages der Fraktion der AfD:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Aufhebung der Dringlichen Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/0602/VIII) vom 15.02.2018 gemäß § 52 der Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg von Berlin in der gültigen Fassung.
  2. Durchführung eines Abwägungsverfahrens, dass diese Begrifflichkeit auch verdient.
  3. Einbringung einer geänderten Vorlage zur Kenntnisnahme, die die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt.
  4. Der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 3a BauGB.

 

Der Aufhebungsantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Die Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes wurde zur Kenntnis genommen.

 
 

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