Auszug - Vorschlag für eine Neuregelung zum Verfahren der Sondermittel  

 
 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0485/VIII Vorschlag für eine Neuregelung zum Verfahren der Sondermittel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Haushalt/Personal und GOHaushalt/Personal und GO
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Geschäftsordnung wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

  1. Anträge auf Sondermittel werden wie bisher im BVV-Büro eingereicht. Das BVV-Büro übergibt die Vorschläge an die Fraktionen.
  2. Maximal dürfen Sondermittel bis zu einer Höhe von 2.000 € beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
  3. Wenn innerhalb von 14 Tagen (außerhalb von Ferienzeiten) eine Fraktion dem BVV-Büro signalisiert das Anliegen zu unterstützen, wird der Antrag auf Sondermittel automatisch im Ausschuss Haushalt, Personal und Geschäftsordnung beraten, ohne dass es einer zusätzlichen  Ausschussüberweisung der BVV bedarf (Vorabüberweisung).
  4. Gleichzeitig informiert das BVV-Büro das Bezirksamt und übergibt die dafür notwendigen Unterlagen über das Büro des BzBm an den Finanzservice. Im Falle eines positiven Antragsprüfungsvermerks wird eine standardisierte Informationsvorlage für den Haushaltsausschuss erstellt. Ergibt die Prüfung, dass die Förderung nicht möglich ist, wird der Haushaltsausschuss hierüber informiert. Der Antragsteller wird ebenfalls über das Ausbleiben eines positiven Votums mangels Form informiert.
  5. Der Ausschuss fasst auf Grundlage des positiven Antragsprüfungsvermerks eine Beschlussempfehlung an die BVV. Dort wird dann abschließend über den Antrag auf Sondermittel beraten und entschieden.
  6. Der Ausschuss berät gebündelt über die eingegangenen Anträge auf Sondermittel regelmäßig im Dezember (für den Zeitraum des Projektbeginns Januar-März des Folgejahres), im März (für den Zeitraum des Projektbeginns April-Juni), im Juni (für den Zeitraum des Projektbeginns Juli-September) und im September (für den Zeitraum des Projektbeginns Oktober-Dezember). Ausnahmen zur Regelbefassung können durch die Fraktionen begründet und gegenüber dem Ausschussvorsitzenden angezeigt werden, so dass vom Regelfall abgewichen werden kann.
  7. In der quartalsweisen Beratung über die Sondermittel soll in der Regel eine Gesamtsumme an Sondermitteln beschlossen werden, die in etwa grob einem Viertel der in einem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel entspricht. Der Ausschuss kann von dem Grundsatz der Vierteilung abweichen.
  8. Das Bezirksamt wird gebeten, eine fortlaufende und tabellarische Übersicht über die Beantragung und Beschlussfassung zu erstellen und dem Haushaltsausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

Änderung der Geschäftsordnung

 

§ 36 Nr. 5 (NEU): Sondermittelanträge werden vor der Behandlung/Entscheidung in der BVV vorab in den für Haushaltsfragen zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussempfehlung überwiesen. Sie gelten damit per Beschluss im Sinne der Regelung zur Vergabe der Sondermittel als durch die BVV überwiesen. Der für Haushaltsfragen zuständige Ausschuss legt der BVV eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung vor.

 

Das BVV-Büro wird gebeten, die Information auf der Internetseite der BVV-Lichtenberg über die Sondermittel entsprechend dieses Beschlusses anzupassen und zu veröffentlichen.

 

 

 
 

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