Bei der Erörterung der Liste aller Bebauungspläne im
Bezirk wurde seitens der Ausschüsse angeregt, zukünftig auch das Planziel
in die Darstellung aufzunehmen. Auf eine weitere Äußerung, auch
Umweltkonfliktsituation darzustellen, konnte das BA nicht eingehen, jedoch
werden die Ausschüsse im Zuge der Planrealisierung oder Veränderung in jedem
Fall informiert. Die Alt-Lichtenberger B-Pläne XVII-2, der ganze Komplex
XVII-7, XVII-9, XVII-10, XVII-13, XVII-31, XVII-36, XVII-76, die
Alt-Hohenschönhausener B-Pläne XXII-1, XXII-2a, XXII-5a, XXII-6d, XXII-21,
XXII-25, XXII-31, XXII-33, XXII-34, XXII-35a, XXII-37, XXII-38, XXII-39,
XXII-40, XXII-VE2, XXII-VE3 und die Gesamt-Lichtenberger B-Pläne 11-2, 11-3VE,
11-5, 11-6VE, 11-12, 11-14, 11-15VE, 11-18 (Hauptstraße 21) haben derzeit eine
besondere Priorität (Dringlichkeit 1 oder 2). Aktuelle Erforderlichkeit der
Bearbeitung besteht beispielsweise bei einem Investitionsbedürfnis oder wenn
die Sicherung eines Ziels geboten erscheint.
Die Ausschüsse beenden ihre gemeinsame Beratung.
Nachfolgendes Protokoll gilt für die Fortsetzung der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss