Auszug - Information des Bezirksamtes zum vorliegenden Nutzungskonzept des Lichtenberger Teils des Regionalparks Barnim
Die Ausschüsse formulierten die Bitte um eine Einführung in
das Nutzungskonzept des Lichtenberger Teils des Regionalparks, dabei
betonten sie insbesondere den bezirksübergreifenden Charakter eines solchen
Konzepts. Das Bezirksamt formulierte in seinen Ausführungen, dass das
Nutzungskonzept bereits 1996 erstellt wurde und eine häufige Veränderung,
angesichts der Verpflichtung des BA gegenüber den Finanziers in EU und
Wirtschaft, nicht ratsam erscheint. Das angesprochene Nutzungskonzept erstreckt sich jedoch weit
nach Brandenburg hinein, so dass die Darstellung im Bezirk Lichtenberg nur grob
erfolgt ist. Aus diesem Grund lässt sich die angestrebte Nutzung nur aus
zusätzlichen detaillierten Planungen des BA und des Landes entnehmen. So liegen
der Flächennutzungsplan, das Landschaftsprogramm, die Schutzgebietsverordnung
und andere dem Bau des Parkraums zugrunde. Auf der Bezirksebene wurden
Landschaftspläne erstellt, und bezüglich der Wartenberger Feldmark ein
Wettbewerb veranstaltet, dessen Sieger die Grundlage weiteren Handelns bildet. Das Bezirksamt betonte, dass die Realisierung nur
“patchworkhaft” erfolgen kann, da die Zuteilung der Finanzen und
Grundstücksfragen einer zusammenhängenden Verwirklichung im Wege stehen. Die Schwerpunkte bezirklichen Handelns werden 2002 -
2006 der Ausbau des Dörferwanderweges, der Park am Gehrensee, der Gutspark
Falkenberg sowie Einzelmaßnahmen am Falkenberger Fußsteig und den Falkenberger
Krugwiesen sein. Als Probleme stellten sich in der Diskussion der
Vandalismus an Sitzmöglichkeiten und Bäumen sowie die mangelhafte Umsetzung der
Voraussetzungen einer Nutzung des Parkraums für Besucher, als auch die dafür
notwendige Öffentlichkeitsarbeit heraus. Während zu zweitem eine
ressortübergreifende Arbeitsgruppe im Bezirksamt gegründet wurde, bleibt das
Vandalismusproblem unbeantwortet. Das Bezirksamt bot an, die bei der Vorstellung benutzten
Folien den interessierten Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. |
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