Auszug - Runder Tisch Ilsestraße  

 
 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0291/VIII Runder Tisch Ilsestraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE., CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hudler (Fraktion der CDU) begründete den Dringlichkeitsantrag für die Fraktionen DIE LINKE., CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Drewes (Fraktion der AfD),
  • Herr Wolf (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Rodig (Fraktion der AfD) und
  • Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.).

 

Herr Fahrenberg (Fraktion der SPD) beantragte, den Beschlusstext um folgenden Satz zu ergänzen:

 

„Der Runde Tisch ist im Sinne einer ergebnisoffenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, diesen und ggf. andere Entwürfe adäquat zu diskutieren.“

 

Nach Vorlage der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde das Wort an Herrn Schautes (Vertreter der HOWOGE) erteilt.

 

In der sich daran anschließenden weiteren Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Hudler (Fraktion der CDU),
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD),
  • Herr Fischer (Fraktion DIE LINKE.) und
  • Herr Schaefer (Fraktion der CDU).

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE., CDU und Bündnis 90/Die Grünen wurde einstimmig angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem sich konstituierenden Runden Tisch "Ilsestraße" (zum B-Plan 11-125) einen Bebauungsplanentwurf vorzulegen, der die grünen Innenhöfe durch klare Baugrenzen vor Bebauung schützt.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, für den Fall eines eingehenden Bauantrages von der Veränderungssperre Gebrauch zu machen.

 
 

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