Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben  

 
 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

 

Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 02.02.2017

 

Zunächst wird die Vorlage aus dem letzten Ausschusstermin noch einmal aufgenommen.

 

Aktuelle Bauvorhaben

 

Dohmweg 22 zusammen mit Schwanenblumenweg, Laubkrautweg, Pfennigkrautweg

Es handelt sich um ein Projekt der Deutschen Eigenheim mit insgesamt 500 WE im Reihenhausbau und 750 WE im Geschosswohnungsbau im Rahmen des B-Planes. Frau Kuhnert erklärt das Verfahren gem. § 62 BauO Bln (n.F.) von Anzeigen für Bauvorhaben im Geltungsbereich festgesetzter B-Pläne (hier XXII-39). Hierzu bedarf es keiner Baugenehmigung, da die Vorgaben des B-Plan eingehalten werden. Befreiungen müssten im vorliegenden Fall nur für Müllstandsplätze erteilt werden. Nun habe der Bauherr 3 Jahre Zeit bis zum Baubeginn, ansonsten müsse das Verfahren neu angezeigt werden. Abnehmer der Wohnungen seien dem Vernehmen nach die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU und GEWOBAG.

Herr Rodig (AfD) fragt nach dem Zustandekommen der Straßennamen. Diese werden durch eine AG des Kulturausschusses vorbereitet und von der BVV beschlossen.

Herr Müller (Bürgerdeputierter SPD) fragt, ob entsprechende Vorkehrungen für die Infrastruktur getroffen wurden. Herr Güttler-Lindemann führt aus, dass ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bereits um das Jahr 2000 abgeschlossen wurde. Straßen, KITA und Grün werden geschaffen, eine Schule sei bisher nicht bedacht. 

 

Das Projekt an der Fischerstraße 7 wurde zurückgezogen.

 

Rienzistraße 4

Frau Kuhnert führt aus, es handelte sich um Flächen der Deutschen Bahn, die durch DB Landwirtschaft e. V. bepachtet wurden. Hier soll nach Vorstellungen des Vorhabenträgers Geschosswohnungsbau 4-5 Etagen nach § 34 BauGB gebaut werden. Der Anfragesteller des Vorbescheides fragt nach Art und Maß der Nutzung sowie der Möglichkeit zum Bau einer Tiefgarage. BzStRin Monteiro ergänzt, dass sie eine Runde bis Ende Februar 2017 für ein Gespräch mit den betroffenen Kleingärtnern plant. Der Brief zur Anfrage bezüglich der Aufstellung eines sichernden B-Planes sei am 13.01.2017 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung versandt worden. Auf das Ankaufsgebot des Bezirks (nach Verkehrswert) habe die DB gar nicht reagiert. Zur Entwicklung der KGA „Hochspannung“ gebe es derzeit offiziell noch keine Überlegungen. Herr Kuhlmann berichtet vom Kiezspaziergang mit BzStR Nünthel im Mai 2016 und beschwert sich über mangelnde Handlungen. Herr Nöske habe ein Anschreiben bereits im Dezember 2016 zugesagt. Der FNP weise eindeutig grün aus. Herr Drewes fragt nach dem Einladungskreis und ob konkret der Bezirksverband der Kleingärtner eingeladen werde. BzStRin Monteiro verneint dies, da es sich um ein Treffen mit den konkret Betroffenen handeln solle. Hiervon berichte sie aber noch einmal in der kommenden Sitzung.

 

Konrad-Wolf-Straße 90

Frau Kuhnert führt aus, dass es sich hier um einen Vorbescheidsantrag handele. Es gehe um die Errichtung von 7 Wohngebäuden, 3-5 geschossig, wobei die 5-Geschosser am Blockrand stehen sollen. Hierzu solle die Zulässigkeit von Wohnen nach § 34 BauGB, Tiefgaragenbau und die Anzahl der Geschossigkeit geprüft werden.

 

Archibaldweg 12

Frau Kuhnert führt aus, dass hier die Errichtung eines möblierten Appartmenthauses in der Diskussion ist. 52 WE sollen dabei für eine jeweilige Mietzeit von 12 Monaten angeboten werden. Grund hierfür seien die erwartbaren Emissionen. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im EG ist das Haus mit einem Fahrstuhl ausgestattet.

Herr Pohle fragt nach der Umsetzbarkeit von gesunden Wohn- und Lebensbedingungen und nach den Rettungswegen. Frau Kuhnert führt hierzu aus, dass die gesunden Wohn- und Lebensbedingungen nach § 34 immer geprüft und durch entsprechende Maßnahmen gewährleistet werden. Die Erschließung für Rettungskräfte falle nach der neuen BauO nicht mehr unter die Prüfung, diese müsse der Architekt direkt prüfen.

 

Salzmannstraße/Sewanstraße

Frau Kuhnert führt aus, es handele sich um ein Objekt gegenüber der Kultschule, welches auf einer Fläche der HOWOGE errichtet werden soll. Die Baumfällanträge für 11 Bäume im inneren Bereich wurden bereits gestellt, hingegen werden 13 gepflanzt. Prof. Hofmann bemerkt, dass es hier Änderungen gegenüber einer früheren Darstellung gab. Herr Drewes fragt nach der Höhe der Bestandsgebäude. Diese seien höher als die geplanten Neubauten.

 

Landsberger Allee 315

Hierbei handelt es sich um einen Neubau mit 171 WE, direkt westlich neben dem derzeitigen selfstorage-Gebäude, U-Förmige-Bebauung mit Tiefgarage. Der Komplex habe eine Öffnung zur Nordseite. Innen soll ein Spielplatz entstehen sowie Fahrradboxen. Herr Fahrenberg fragt nach dem Selfstorage. Dieser soll nach Auskunft von Frau Kuhnert bestehen bleiben. Herr Laue fragt nach dem Maß der baulichen Nutzung. Herr Güttler-Lindemann führt die Herangehensweise der optimalen Nutzung aus. Es sei keine GFZ unter 2,5 geplant.

 

Aktuelle Planungsvorhaben

 

Seehausener/Pablo-Picasso-Straße

Herr Güttler-Lindemann ordnet das betreffende Grundstück im Eigentum des Landes Berlin ein. Hier soll eine mobile Unterkunft für 500 Flüchtlinge auf 7 Geschossen durch die BEFU (Untergesellschaft der Berlinovo) sowie 200-220 WE durch die HOWOGE entstehen. Vertreter der HOWOGE und der BEFU sind vor Ort. Frau Wenzel (DIE LINKE.) fragt nach dem Zeitplan der Anwohnerversammlungen und zum Bau. BzStRin Monteiro führt zur Schutzperiode aus, dass ab März 2017 keine Fällgenehmigung erteilt werden können, weshalb der Baubeginn vom endgültigen Abschluss des Kaufvertrages abhängt, da hiervon auch die entsprechende Genehmigung abhänge. Wenn die Fällungen nicht mehr im Februar 2017 getätigt werden, rutschen die Projekte in den Herbst, andernfalls können diese bereits vor dem Sommer starten. Zur Anwohnerinformation gebe es eine enge Anbindung an den Senat, der eine schriftliche Information vorbereite. Über Formate gibt es Abstimmungen. Herr Pohle fragt nach der Zuständigkeit. BzStRin Monteiro erklärt, für das MUF sei das Land Berlin und für den Wohnanteil der Bezirk zuständig. Herr Marschner (Vertreter BEFU) verweist darauf, dass der Baubeginn für den Wohnanteil erst nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages zustande kommt. Er gibt hierbei zu bedenken, dass deshalb u. U. erst in der zweiten Jahreshälfte gebaut werde. Herr Rodig fragt nach Zuständigkeit zur Baumfällung. Hierfür sei das Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg zuständig.

 

Hansastraße 253/Darßer Straße

Herr Güttler-Lindemann führt aus, dass es sich um das Eckgrundstück gegenüber des Hansa-Centers handelt und ordnet dies dem B-Plan XXII-25 für eine Mischnutzung zu. Die angedachte Bauaktivität soll so hoch wie das Gebäude neben dem schräg gegenüberliegenden Lidl-Markt werden, etwa 7 geschossiger Wohnungsbau. Hierzu seien noch Befreiungen notwendig. Für den Bezirk handele es sich um eine Aufwertung des gesamten Umfeldes und ein Präjudiz für Wohnen über Lidl am Malchower Weg.

 

Rhinstraße /Landsberger Allee /Treffurter Straße

Hierbei handele es sich um die Fläche gegenüber der Marzahner Pyramide, die nunmehr der Firma Ten Brinke gehöre. Zur Wohnbebauung soll hier ein vorhabenbezogener B-Plan für 250 WE mit sehr hohen Gebäuden aufgestellt werden.

 

Lindenhof/Gotlindestraße

 

Herr Güttler-Lindemann ordnet das Vorhaben dem B-Plan 11-60 zu. Zu den bereits bekannten Bauanträgen seien nun Befreiungen für die Überschreitungen der Baugrenzen beantragt. Im Sinne der Rücksichtnahme gegenüber den südlich angrenzenden Wohnnutzungen wurde auf eine Überschreitung der südlichen Baugrenzen verzichtet.

 

Wiesenweg 1-4

Es handele sich hier um ein Planvorhaben für einen Bürobau, welches sich in die gewerblich genutzte Umgebung einordne. Herr Laue fragt nach der Masse des Individualverkehrs der dann anfalle und wie dieser geordnet werden soll. Herr Pohle fragt nach der Massivität des Baukörpers der sich seiner Ansicht nach nicht in die Umgebung einfüge. Der anwesende Architekt führt aus, dass es sich um einen modernen Gewerbehof handeln soll. Ziel sei die Sicherung für Kleingewerbe in Berlin. Für den ruhenden Verkehr sei eine Tiefgarage vorgesehen. Herr Laue bezieht sich noch einmal auf den fahrenden Verkehr. Da es sich zunächst um ein Planvorhaben handele, werde man dieses im Verfahren gern aufnehmen.

 

Hauptstraße 28

Hierbei handelt es sich um eine Fläche im B-Plan XVII-10 auf dem ein Projekt für Studentenwohnen mittels B-Plan verwirklicht werden solle. Im Erdgeschoss seien Ladenflächen und Stellplätze vorgesehen. Von der Höhe handele es sich um einen 5-Geschosser. Herr Laue führt aus, dass die Höhe der Bebauung mit dem Umfeld übereinstimmen sollte. Herr Pagel fragt nach dem Eigentümer. Der Eigentümer ist dem Amt derzeit nicht bekannt.

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