Auszug - Bürgeranfragen  

 
 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

 

Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 02.02.2017

 

Es liegt eine schriftliche Anfrage von Herrn Scheibe an den Vorsitzenden zum Sachstand des B-Plan-Verfahrens an der Ilsestraße vor. BzStRin Monteiro nimmt hierzu Stellung: Es liege hier ein Strategiekonzept der HOWOGE vor, das lediglich eine behutsame Verdichtung vorsehe. Herr Drewes (AfD) fragt nach dem Zeitplan zur Bürgerbeteiligung. BzStRin Monteiro führt aus, dass der Start wahrscheinlich erst im April 2017 erfolgt. Die frühzeitigen Beteiligungen sollen gleichzeitig erfolgen.

Eine Anwohnerin fragt nach den markierten Bäumen im Hof, zwei Pappeln seien bereits gefällt aufgrund einer Krankheit. Der Sportplatz am Ort werde dringend benötigt, rundherum seien aber alle Bäume markiert. Die Bürgerin fragt, ob alle Markierungen zum B-Plan-Verfahren gehörten. BzStRin Monteiro gibt zur Kenntnis, dass keine Erteilung von Fällgenehmigungen vor der Baugenehmigung erfolgt. Frau Kuhnert führt dazu aus, dass im betreffenden Gebiet 5 Fällgenehmigungen im vergangenen Jahr erteilt wurden. Die Markierungen seien nicht mit dem B-Plan-Verfahren erklärbar. Auch die Firma Vattenfall musste 3 Bäume im Rahmen von Bauarbeiten fällen. In 2017 gebe es noch keine Anträge zu Fällgenehmigungen.

Vertreter des Kiezaktiv der WGLi fragen an, ob der Parkplatz an der Storkower Straße bebaut werden soll. Dem Amt sei hierzu nichts bekannt.

Herr Engels vom Wirtschaftskreis fragt zum Kulturvandalismus im Rahmen von Bauarbeiten. Dies beträfe vor allem das bereits diskutierte Relief am REWE-Markt in der Weitlingstraße. Er fragt, ob es hierzu bekannte Aktivitäten gibt, das Kunstwerk wieder herzustellen. BzStRin Monteiro antwortet, das Kunstwerk sei derzeit eingelagert. REWE sei Eigentümer und müsse seine weiteren Aktivitäten dazu nicht weiter bekannt machen. Prof. Hofmann verweist auf den Schutz von Kunst am Bau und wirft die Fragen auf, ob REWE die hierzu vorliegenden Vorgaben verletzt habe und welche Möglichkeiten das BA in diesem Vorgang habe, die Wiederherstellung zu bewerkstelligen. BzStRin Monteiro gibt zu bedenken, dass durch den Grundstücksverkauf auch ein Eigentumsübergang an dem Kunstwerk erfolgte. Es handele sich auch nicht um ein eingetragenes Denkmal und genieße folglich keinen gesonderten Schutz. Prof. Hofmann möchte das Thema auf der Tagesordnung halten und bittet das BA hierzu die gesetzlichen Grundlagen darzulegen. BzStRin Monteiro verweist auf die Notwendigkeit einer privatrechtlichen Klärung. Herr Drewes (AfD) verweist auf den Kaufvertrag.

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