Auszug - DS/0032/VIII - Anträge, Anfragen und Kenntnisnahmen nur noch in gegenderter Sprache (überwiesen an den AS Haushalt, Personal, Geschäftsordnung)  

 
 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion
TOP: Ö 9
Gremium: Gleichstellung und Inklusion Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der AfD spricht sich unter Berufung auf das Institut für Deutsche Sprache gegen die Verwendung von gegenderter Sprache aus. Herr Bezirksbürgermeister Grunst weist auf Nachfrage auf die Regelung zur geschlechtergerechten Sprache innerhalb der Berliner Verwaltung hin, die in § 2 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung festgeschrieben ist.

In einer anschließenden Diskussion werden mögliche Umsetzungsprobleme der im Antrag geforderten Regelung angesprochen. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, was mit Anträgen geschieht, die nicht in gegenderter Sprache verfasst sind.

 

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, den Teilsatz „können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein“ zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 2 – 8 – 2 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Die zuvor diskutierte Empfehlung an den Ältestenrat, eingehende Anträge vor dem Einbringen in die BVV auf ihre gegenderte Sprache hin zu überprüfen, wird nicht abgegeben.
Abstimmungsergebnis: 0 – 0 – 12 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion empfiehlt dem Ausschuss Haushalt, Personal, GO sich über eine bestimmte Form des Genderns ins Benehmen zu setzen.
Abstimmungsergebnis: 8 – 0 - 4 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion empfiehlt dem Ausschuss Haushalt, Personal, GO die Annahme der DS/0032/VIII.
Abstimmungsergebnis: 8 – 2 - 2 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Ausdruck vom: 23/10/2017

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