Auszug - Konzept zur nachhaltigen Sicherung eines anforderungsgerechten Kitaplatzangebotes im familienfreundlichen Bezirk Lichtenberg  

 
 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 14.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/2089/VII Konzept zur nachhaltigen Sicherung eines anforderungsgerechten Kitaplatzangebotes im familienfreundlichen Bezirk Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Fraktion DIE LINKE. verzichtete auf eine Begründung ihres Dringlichkeitsantrages.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE. wurde mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur nachhaltigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Kitaplatzangebotes zu erarbeiten, die zu seiner Umsetzung erforderlichen Maßnah-men zu ergreifen sowie die dafür notwendigen Ressourcen bereit- und haushaltsseitig sicher zu stellen.

 

Bestandteil des Konzeptes sollen u. a. sein:

 

-          Ausweisung geeigneter landeseigener Grundstücke als Vorhalteflächen für Gemeinbedarf Kita, gegebenenfalls im Wege der Rückholung in das Fachvermögen Jugend,

-          Erarbeitung eines Modellverfahrens für den kurzfristigen Abschluss von Erbbaupachtverträgen mit freien Trägern für die Errichtung von Kitas,

-          Prüfung der Möglichkeiten für ein zeitlich befristetes Anreizsystem, um die Erweiterung der Kapazität vorhandener bzw. den Bau neuer Kitas zu fördern,

-          Prüfung der Machbarkeit für Kombinationslösungen für den Betrieb bzw. die Integration einer Kita an Bildungs- und Schulstandorten in Lichtenberg.

 

Das Konzept soll vor Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss beraten und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

 
 

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